Ist es angebracht, wenn ich ein wertvolles Geschenk zurück verlange von der Ex?

23 Antworten

Ein Geschenk ist ein Geschenk. Das gibt man weg. Du hast kein Recht es zurückzuverlangen. Es lässt außerdem deine Intension zu schenken, falsch aussehen. Es war deine Entscheidung, ihr dieses Geschenk zu machen - und Geschenke sollte man bedingungslos machen - sonst ist es kein Geschenk. Das sie sich nicht adäquat verhalten hat, deiner Meinung nach, ist dein Problem.

Du kannst sie fragen, ob sie es dir zurückgibt, aber wenn sie "Nein" sagt, hast du Pech gehabt.

geschenkt ist geschenkt. Jedoch: Wenn das Geschenk im Hinblick auf eine Hochzeit erfolgte, sozusagen ein Verlobungsgeschenk war, besteht gesetzlicher Anspruch auf Rückforderung, wenn die Hochzeit nicht erfolgte.

  • Rechtlich ist die Sache klar: Geschenkt ist geschenkt. Nur Verlobungsgeschenke kann man zurückfordern, wenn die Hochzeit dann nicht stattfindet.
  • Moralisch würde ich es richtig finden, wenn sie dir freiwillig das sehr teure Geschenk zurückgeben würde. Ich finde es nicht schlimm, wenn du sie fragen würdest, ob sie dazu bereit ist. Du hast ja nichts zu verlieren. Frage nett und freundlich und ohne Vorwürfe, dann hast du die besten Chancen.
  • Lerne daraus, niemals so große Geschenke zu machen. Man kann Liebe nicht kaufen und wenn man das Gefühl hat, dass größere Geschenke "nötig sind", dann läuft was grundsätzlich falsch in der Beziehung.
  • Kleine Aufmerksamkeiten sind in Ordnung, aber Geschenke von echtem Wert sind heutzutage nicht mehr zeitgemäß und sollten unterbleiben.

Du hast es ihr geschenkt! Es gehört also Ihr (!) und nicht Dir! Da kannst Du nix zurückfordern!

Mir wäre das peinlich und ich hätte das Gefühl, als schlechter Verlierer dazustehen. Ich finde es sowieso krass und unnötig mit teuren Geschenke seine Liebe auszudrücken.

Verschenke doch bei der nächsten Partnerin Umarmungen, Küsse etc. Die kosten nix und haben auch ihren Effekt :-)