Ist eine Abmahnung möglich?
Moin,
ich habe hinter meinem Rücken den Spitznamen „Adolf“. Heute ist es einem Mitarbeiter versehentlich beim Telefonat rausgerutscht und wollte fragen, ob ich aufgrund dessen mit einer vollen Handlungsvollmacht den Mitarbeiter abmahnen kann ? (Von meinem Chef kommt gar nichts zu diesem Thema)
Danke für die Antworten
4 Antworten
Wieso sollte man jemanden wegen "Adolf" abmahnen können. Auch wenn das nicht sein richtiger Vornahme ist. Nein, dass geht nicht.
Selbstverständlich kannst Du niemanden abmahnen. Deine HV hat damit nichts zu tun.
Suche das Gespräch mit Deinem Vorgesetzten und - so vorhanden - Betriebsrat.
Selbstverständlich kannst Du niemanden abmahnen.
Wenn Du das generell/pauschal meinst:
Das ist falsch, denn auch ein Arbeitnehmer kann seinen Arbeitgeber selbstverständlich abmahnen, wenn es einen dazu berechtigenden Grund gibt.
Neben der Möglichkeit ein schikanöses Verhalten arbeitsrechtlich gegenüber dem Arbeitgeber abzumahnen, besteht auch die Möglichkeit ein falsches Verhalten, wenn es Recht bricht, bzw strafrechtlich relevant ist strafbewehrt abzumahnen, bzw eine Unterlassungserklärung aufzusetzen mit einer Strafe.
Sollte dies dann weiterhin stattfinden, kann man die fest gesetzte Strafe vor Gericht einklagen und hat ggf für Strafrecht einen sehr guten Beweis in der Hand, der noch weit besser ist als Zeugen.
Adolf als Spitznamen könnte eine Form der üblen Nachrede oder Verleumdung, oder gar anderes darstellen, dafür könnte man den Arbeitgeber mal gezielt auf den Kontext der Herkunft dieses Spitznamens ansprechen.
Fraglich ist dort in wie weit in deinen rechtlichen Schutzbereich eingegriffen wird, aber das kann für dich bestimmt ein Spezialist prüfen.
Sollte das zu aufwändig sein, kannst du zur Wahrung deiner Ehre den Spitznamen mit einem anderen erwidern.
Mfg
es ist doch nicht verboten jemanden Adolf zu nennen, ist ein normaler Name und nix verbotenes oder dergleichen.