Abmahnung?
Darf der Chef mich abmahnen wenn ich eine Aufgabe nicht erfüllt habe z.b. Ich musste heute 6,5h arbeiten und musste Artikel zählen weil am Dienstag ist Inventur und musste noch kunden bedienen und hab nicht fertig gezählt weil darf er mich abmahnen?
6 Antworten
Deshalb sollte er dich nicht abmahnen. Er versucht einen Kündigungsgrund zu finden.
Du solltest dich darum bemühen, einen neuen Job zu finden.
Es kommt ganz darauf an, wie er diese Abmahnung begründet.
Wenn er es damit begründet, dass Du Deine zugewiesenen Aufgaben nicht erfüllt hast, dann ist die Abmahnung unbegründet - da Du ja nachweislich zwei Aufgaben hast gleichzeitig erfüllen müssen - und Kunden vermutlich immer noch Priorität haben. Er hätte Überstunden anordnen können, damit Du fertig zählen kannst. Hat er aber Deiner Schilderung nach nicht.
Wenn er Dir irgend ein andere Fehlverhalten vorwirft, kann ich das jetzt nicht mehr beurteilen, da ich nicht weiss, wie Dein Tag tatsächlich gelaufen ist.
Aber jemand eine Abmahnung zu geben, weil er 6 1/2 Stunden durchgeschuftet hat, ist schon ein starkes Stück. Ich würde die Abmahnung auf jeden Fall als unberechtigt zurückweisen. Damit verschwindet diese nicht aus Deiner Personalakte - aber damit hast Du auch klar gemacht, dass Du Dir keiner Schuld bewusst bist.
Nein, du kannst dagegen vorgehen, weil er nicht beweisen kann, dasa die Arbeitsmenge zu bewältigen war und du überhaupt in der Lage warst die Aufgabr in vorgegebener Zeit zu bewältigen.
Wenn Du eine vertragliche Leistung schuldest - aber nicht bringst, darf der Chef Dich abmahnen.
Es gibt keine Grundlage (vertragliche Leistung) die im Arbeitsvertrag nieder geschrieben ist. Er muss Kunden bedienen und gleichzeitig andere Tätigkeiten erledigen. Es müsste in einer Anweisung drin stehen, wie viel er davon schaffen muss.
Nein, das muss explizit nicht im Vertrag stehen. Wenn Kollegen diese Arbeit schaffen, dann kann man von einer üblichen Leistung ausgehen. Eine Arbeit einfach nicht zu Ende führen (wie Puki schrieb), lässt schon darauf schließen, dass eine übliche Arbeitsleistung nicht erbracht wurde. Dabei drücke ich mich vorsichtig aus. Ich gehe davon aus, dass bei einem Rechtsstreit der Richter den Faktor "übliche Arbeitsleistung " sowie die Umstände zum besseren Verständnis der Situation prüfen wird.
Nein, es ist nirgends festgeschrieben, dass man genauso viel Arbeit schaffen muss wie ein/die Kollegen oder der Durchschnitt. Es gibt immer Mitarbeiter die unter dem "Schnitt" liegen und die kannst du deswegen nicht kündigen.
dürfen darf er alles, schreibe eine Gegendarstellung, die zu der Personalakte genommen werden muss
nein, dass darf er nicht.