Bitte helft mir mit meinem problem bin verzweifeltt?
Hallo Leute ich hoffe ihr könnt mir helfen. Es wird ja jedes Jahr einmal die Inventur gemacht. Beim Zählen bin ich irgendwie durcheinander gekommen (also nicht alles falsch gezählt sondern vielleicht bei einem oder zwei Reihen). Ich habe einige Male nachgezählt hab aber den Fehler nicht gefunden. Ich habs meinem Vorgesetzten mitgeteilt. Ich habe Angst, dass er sauer auf mich ist. Muss jetzt nur wegen mir die Inventur nochmal gemacht werden? Kann ich mit einer Kündigung rechnen? Oder ist das schlimm? Ich bin eine sehr brave Mitarbeiterin und kann es nicht begreifen wie ich so einen Fehler machen konnte. Ich würds ihm aber nie verschweigen. Ich hätt auch ein schlechtes Gewissen. Ich danke euch im voraus :)
4 Antworten
Kann ich mit einer Kündigung rechnen?
Diese Angst brauchst Du nicht zu haben. Jeder macht mal Fehler, ob bei der Arbeit oder privat.
Du hast es gemerkt, versucht den Fehler zu finden und auch Deinen Vorgesetzten informiert. Wo soll hier ein Kündigungsgrund vorliegen?
Ich bezweifle, dass deshalb die komplette Inventur noch einmal gemacht werden muss. Wenn Du weißt, in welchem Bereich der Fehler liegen muss, kann man dort ja noch einmal schauen.
Vielleicht liegt der Fehler (wir wissen ja nicht, was das für ein Fehler sein soll) ja gar nicht bei Dir. Wenn Du z.B. etwas nachgezählt hast und der Bestand stimmt nicht mit dem in der EDV überein, kann es doch auch sein, dass diese Zahlen von vornherein nicht gestimmt haben. Du hast doch auch beim Nachzählen keinen Fehler Deinerseits festgestellt.
Gut das Du es Deinem Chef gesagt hast. Begeistert wird er nicht sein. Da wie ich vermute die Inventur noch nicht ausgerechnet ist kann man den Fehler noch korrigieren.
Also mach Dir nicht alzuviele Gedanken. Man wird Dir sicherlich nicht gleich den Kopf abreisen.
Hi! Wenn du einige Male nachgezählt und nichts gefunden hast, dann hast du dich auch nicht verzählt. Und selbst wenn, dann wird man dich deswegen doch nicht entlassen - zuverlässige Mitarbeiter werden nicht wegen Kleinigkeiten entlassen. Ausserdem wäre das auch kein Entlassungsgrund. Beruhige dich!
Nein, das ist sehr unwahrscheinlich.