Ist ein Harem in Deutschland erlaubt?

4 Antworten

Eine Mehrfachehe hat nix mit Harem zu tun.

Der Ausdruck Harem (von harim / حريم / ḥarīm / ‚Heiliger, unverletzlicher Ort; Heiligtum; geheiligter Bereich; weibliche Familienmitglieder, Frauen, Ehefrau‘) bezeichnet einen abgeschlossenen und bewachten Wohnbereich eines Serails oder Hauses, in dem die Frauen, die weiblichen Angehörigen und die unmündigen Kinder eines muslimischen Familienoberhaupts leben https://de.wikipedia.org/wiki/Harem

Im Ausland geschlossene Mehrfachehen bleiben auch hier bestehen.

Allerdings soll die Einbürgerung verboten werden.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-mehrehen-verbot-fuer-neubuerger-soll-schnell-kommen-a-1266216.html betonung auf Neubürger. Das gilt nicht für Asylinhaber oder Inhaber sonstiger Aufenthaltsgenehmigungen oder Duldungen.

Nein, in Deutschland ist Bigamie strafbar und eine zweite Ehe immer ungültig, sowie diese erkannt wird.

Bitterkraut  31.05.2021, 16:24

Das trifft nicht auf im Ausland legal geschlossene Mehrfachehen zu.

0
Bitterkraut  31.05.2021, 16:34
@Liesche

Das Verbot dazu ist auf dem Weg. Aber für nicht eingebürgerte Ausländer, deren Ehen im Ausland legal geschlossen wurden, gibts da keine rechtliche Handhabe. Dann müßte man ja alle Ehen für ungültig erklären, schließlich kann der der Staat nicht entscheiden, welche Ehe bestehen bleibt und welche für ungültig erklärt wird.

Allerdings werden Mehrfachehen auch im Ausland immer seltener, weil es sich nur wenige leisten können, mehrere Ehefrauen und deren Kinder zu unterhalten, oder verboten.

0
Liesche  31.05.2021, 16:40
@Bitterkraut

Danke für Deine Erklärung! Vielleicht kennst Du auch den Schlager noch: Im Harem sitzen heulend die Eunuchen, die Lieblingsfrau des Sultans ist entflohen usw. Fiel mir in dem Zusammenhang gerade mal so ein.

0

Erlaubt ist es schon, aber anerkannt werden sie Ehen halt nicht.

Bitterkraut  31.05.2021, 16:25

Umgekehrt. Hier kann man keine Mehrfachehen schließen, aber im Ausland legal geschlossene werden hier anerkannt. Zwangsscheidungen gibs nicht.

0

Nein. Vielfachehen sind verboten.