Ist die Wahl ungültig?
Es gibt 3 - 4 Millionen Deutsche die im Ausland leben und die Briefwahlzeit für diese Wähler zu kurz war. Sie könnten die Wahl juristisch anfechten. Was sagt ihr dazu ?
1 Antwort
Die Zeit war ja nicht für alle 3-4 Mio. zu kurz .. nur für einige davon.
Es dürfte nicht genug Betroffene geben (die wirklich wählen wollten und ihrerseits alles erforderliche schnellstmöglich unternommen haben und trotzdem gescheitert sind), um einen Unterschied zu machen. Man würde diesen Leuten wohl formal Recht geben, aber das Wahlergebnis trotzdem bestehen lassen - aber fürs nächstemal dann längere Fristen gewähren.