Ist die Scharia obligatorisch? Denn in einem Koranvers steht, dass es keinen Zwang im Glauben gibt?

5 Antworten

Der Koranvers "Es gibt keinen Zwang im Glauben. ..." bedeutet folgendes:

2:256 - Dieser Vers besagt, dass der Glaube an den Islam und seine Lebensweise niemandem aufgezwungen wird. Der Islam garantiert, nachdem er den Menschen die Grundsätze der religiösen Vorstellungen darlegt, dieses Recht und untersagt seinen Anhängern, ihre Mitmenschen zum Glauben zu zwingen. Er versucht die Menschen nicht mit materiellen Argumenten zu überzeugen, und schon gar nicht mit Drohungen und Gewalt. (ÜB) (vgl. 16:35-37 und die Anmerkung dazu).
2:256 - In der Religion gibt es keinen Zwang; das heißt: Allāh (t) lässt den Glauben nicht durch Zwang und Nötigung geschehen, sondern durch Befähigung und freie Wahl. Dementsprechend hat Er gesagt: "Und wenn dein Herr gewollt hätte, wären die, die auf der Erde sind, alle zusammen gläubig geworden. Willst du nun die Menschen dazu zwingen, dass sie gläubig werden? (10:99). Das heißt: Wenn Er gewollt hätte, hätte Er sie zum Glauben gezwungen. Aber das hat Er eben nicht getan, sondern den Glauben auf die Grundlage freier Wahl gestellt. "Der rechte Weg des Glaubens ist klar geworden vor der Verirrung": Der Glaube ist vom Unglauben durch deutliche Hinweise unterschieden. "Wer nun an Aṭ-Ṭāġūt nicht glaubt": Wer sich frei dafür entscheidet, nicht an den Satan oder die Götzen, sondern an Allāh zu glauben. "Da hält sich damit an dem festesten Band": Diese Ausdrucksweise hängt zusammen mit dem starken, fest gedrehten Strick. Es ist das Band, bei dem man sich vor dem Reißen, das heißt der Zertrennung sicher fühlt. Es wird hier das durch Einsicht und Schlussfolgerung gewonnene Wissen des Glaubens mit etwas konkret Wahrgenommenem verglichen, so dass derjenige, der dies hört, es sich so vorstellt, als würde er es unmittelbar betrachten. So werden seine Überzeugung und seine Gewissheit darüber gefestigt. Man sagt, es handle sich hier um eine Kundgabe im Sinn eines Verbotes, nämlich: Übt in der Religion keinen Zwang aus! Doch sagen einige Leute, dies sei getilgt durch Allāhs Wort "Führe den Kampf gegen die Ungläubigen und die Heuchler und sei hart gegen sie!" (9:73; 66:9). Man sagt auch, das Verbot des Zwanges gelte speziell hinsichtlich der Leute der Schrift, da sie sich durch das Entrichten von Tribut gegen Zwang gefeit hätten. In einem Ḥadīṯ ist es überliefert, dass einer der Al-Anṣār von den Banū Sālim Ibn ‘Auf zwei Söhne hatte, die das Christentum angenommen hatten, bevor der Gesandte Allāhs geschickt wurde. Beide kamen nach Al-Madīna, und ihr Vater war dauernd um sie und sprach: "Bei Allāh! Ich werde euch nicht eher weglassen, als bis ihr euch zum Islam bekehrt habt." Die beiden weigerten sich indessen, und nun kamen sie alle drei mit ihrer Streitfrage vor den Gesandten Allāhs. Der Mann von den Al-Anṣār sagte: "O Gesandter Allāhs! Soll ein Teil von mir ins Höllenfeuer kommen und ich es mit ansehen?" Darauf kam der vorliegende Vers herab, und der Vater ließ die beiden gewähren. (Zam, Gät)
2:256 - Dieser Vers ist eine Fortsetzung der vorhergehenden Abhandlung über den Ǧihād. Es wurde hervorgehoben, dass es nicht das Ziel des Krieges ist, die Menschen mit Gewalt zu Muslimen zu machen. Ziel des Krieges ist einzig, Unordnung abzuschaffen. Was die Annahme des Glaubens des Islam anbelangt, so ist das dem Einzelnen eine Glaubenssache, und Glaubensmeinungen betreffen des Menschen Geist. Gewalt kann Körpern angetan werden aber nicht dem Geist. Darüber hinaus wird Gewalt von der Lehrschule angewendet, deren Argumente auf wackligen Fundamenten ruhen. Was den Islam anbelangt, so sind all seine Lehren klar. Der Qur’ān hat eine klare Linie der Unterscheidung zwischen dem Richtigen und dem Irrigen gezogen, zwischen Wahrheit und Falschheit, zwischen Licht und Finsternis. Daher kann jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand die Einladung des Islam annehmen. Ein anderer Aspekt der Sache ist, dass Allāh (t) und Sein Prophet, wie auch Seine Gesetzgebung (Šarī‘a) die Anwendung von Gewalt zulassen, wenn sie für die Erhaltung des Lebens und der menschlichen Werte die einzige Lösung ist.
Der Qur’ān sagt, dass wer immer die falschen Götter (Ṭāġūt) verwirft und an Allāh glaubt, der wird davon Nutzen ziehen, weil er eine starke Unterstützung erhält, die nicht zerbricht, und mit deren Hilfe der Mensch seine Schwierigkeiten in diesem Leben überwinden und Erfolg im Jenseits gewinnen kann. Wenn daher die Geschöpfe Allāhs Vorteile durch die Annahme des Islam haben, so will Allāh ihnen den Islam nicht aufzwingen. Kernpunkt der Sache ist, dass es in der wahren Religion keinen Zwang gibt. Es hängt ausschließlich von des Menschen Willen ab, ob er den Islam annimmt. (Nia) [Tafsir Al-Qur'an Al-Karim : Rassoul, Muhammad]
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Wahrheitsgemäße Informationen über den Islam

WisperndesGras  31.07.2022, 14:52

Andernfalls steckt er sie aber hintenraus in die Hölle und sagt dies ja auch deutlich. Du hättest dir also dein langes Freiwilligkeitsgefasel hier sparen können.

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Das ist ja auch so. Was hat eine komplette islamische Rechtslegung (Sharia) mit Zwang zu tun? Deutschland hat auch eine Rechtslegung. Man sieht, du weißt gar nicht, es die Sharia wirklich ist. Nimm deine Bildung bitte nicht von der BILD. Bilde dich mal vernünftig.

In einem wahren islamischen Staat ist die Sharia ein Muss, ja. Wir haben aber so einen Staat nirgends. Wir haben nur sogenannte islamische Länder. Ein islamischer Staat wäre ein Khalifat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

WisperndesGras  31.07.2022, 14:54

Dein Allah steckt aber hintenraus alle in die Hölle, die nicht mitziehen, und sagt dies ja auch deutlich. Du kannst dir dein Gefasel von Freiwilligkeit hier also gern sparen.

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Der Vers besagt nur, dass Juden und Christen ("Leute der Schrift") ihre Religion behalten dürfen und zu Dhimmis werden. Kein Muslim darf die Scharia verleugnen:

Eine Sonderstellung nimmt die Apostasie im Sinne des Abfalls vom Islam (ridda, irtidad) ein. Im Koran werden der Fluch Gottes und jenseitige Qual als Sanktion genannt. Weitergehend verliert der Apostat (murtadd) nach klassischer Doktrin seine bürgerlichen Rechte und wird mit dem Tode bestraft. Man bezieht sich hierfür zum Teil auf Sure 4,88-89, die nach ihrem Wortlaut allerdings auf die Heuchler unter den Muslimen gemünzt ist, auf Sure 48,16 sowie auf Prophetenüberlieferungen. Viele wollen allerdings tätige Reue als Strafaufhebungsgrund anerkennen und verlangen zum Beispiel die Aufforderung zu solcher Reue bzw. eine Inhaftierung mit Bedenkzeit von drei Tagen.
El Baradie fasst den in den klassischen Quellen formulierten Tatbestand so zusammen, dass Apostasie vorliege, "wenn ein Muslim die dogmatischen Grundsätze des Islam oder die Gültigkeit der absoluten Ge- bzw. Verbotsnormen der <Sari'a> ableugnet und dementsprechend handelt." Der bloße Verstoß gegen entsprechende Normen gilt zwar als Sünde und unterliegt speziell dafür vorgesehenen Strafen, wird jedoch nicht als Apostasie gedeutet. Auch die Ablehnung von oder Zustimmung zu unter den Muslimen Umstrittenem wird nicht als Apostasie eingestuft. Hingegen wird die "Schmähung des Propheten" (sabb al-nabi) verbreitet als Variante der Apostasie gesehen und ebenfalls mit dem Tode bestraft, wobei viele Autoren keine strafbefreiende Reue zulassen wollen. Hier liegt ein Ansatzpunkt für die Verfolgung Andersgläubiger zum Beispiel im heutigen Pakistan bis hin zum Mord an Kritikern oder in den gewalttätigen Protesten gegen die Veröffentlichung von Muhammad-Karikaturen.
Historisch ist die drakonische Strafe für ridda wohl aus dem Krieg auf der arabischen Halbinsel in der Entstehungszeit der islamischen Gemeinde und der verbreiteten Abkehr vom Islam nach dem Tode Muhammads zu erklären (vgl. zu modernen Deutungen unten 2. Teil III.4.b). Reue (tauba) soll strafbefreiend wirken, wobei eine verbreitete Meinung hierfür eine Frist von drei Tagen ansetzt. Das Gefahrenpotential insbesondere bei weiter Tatbestandsauslegung ist erheblich. So qualifiziert zum Beispiel Ibn Rusd denjenigen, der den Wucher (riba; vgl. oben 4.e)aa) für erlaubt erklärt, als Ungläubigen (kafir), dessen Blut freigegeben sei und der getötet werde, wenn er nicht bereue. Im Zusammenhang mit dieser Haltung zur Apostasie ist zum Beispiel die Verfolgung der Baha'is im Iran und in Ägypten, der Ahmadis in Pakistan, Bangladesch und andernorts sowie das Fatwa (Gutachten) Chomeinis gegen Salman Rushdie zu sehen (vgl. noch unten 2. Teil III.4.b).
Auch unterhalb der Schwelle der Apostasie wurden - nicht gleichmäßig zu allen Zeiten und an allen Orten - angebliche religiöse Abweichungen teils mit großer Härte verfolgt. So wird von der Kreuzigung des vormaligen Gerichtszeugen Ibn Hatim al-Tulaituli in Cordoba im Jahre 464/1072 wegen angeblicher "Ketzerei" (zandaqa) berichtet. Man hatte ihn blasphemischer Äußerungen bezichtigt, unter anderem der Leugnung der göttlichen Attribute, der Geringschätzung Muhammads, A'isas, 'Umars und 'Alis sowie der Verneinung der Schicksalsbestimmtheit (qadar) und der Notwendigkeit, sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit (ganaba) der rituellen Waschung unterziehen zu müssen. Gestritten wurde nebenbei auch über die Rechtsfrage, ob sein Vermögen seinen gesetzlichen Erben oder aber dem Gemeinwesen zufallen sollte.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, 3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 134-135.

Die meisten Sunniten -und die sind die Mehrheit - sehen sie als obligatorisch.

Und dass es keinen Zwang im Glauben gebe, ist die schlimmste und größte religiöse Lüge, die ich kenne, weil diese tagtäglich millionenfach als solche aufgezeiget wird: Tagtäglich werden millionen von Menschen im Namen des Islam zu irgendetwas gezwungen!

Die Scharia verstösst gegen ziemlich alle Menschenrechte. Damit erklären alle Befürworter der Scharia der zivilisierten Welt den Krieg, was bedeutet, dass für solche Befürworter absolut kein Platz in einer aufgeklärten und zivilisierten Gesellschaft ist.


psithurism1  31.07.2022, 03:44
Die Scharia verstösst gegen ziemlich alle Menschenrechte.

Das habe ich nicht gewusst. Kannst du mir erklären, welche das genau sind; oder hast du das gesagt, ohne dir sicher zu sein? Es gibt viele Menschenrechte, die in Deutschland vertreten werden.

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verreisterNutzer  31.07.2022, 03:51
@psithurism1

Die Scharia verletzt:

Das Recht auf Leben, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das recht auf sexuelle Selbstbestimmung, die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, das Recht, sich seinen Glauben selber auszusuchen, inklusive der Option, GAR KEINE Religion im Leben haben zu wollen...

Und so weiter.

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verreisterNutzer  31.07.2022, 04:47
@psithurism1

Dann sei verwiesen auf all die Gewalt befürwortenden, frauenfeindlichen und homophoben Stellen im Koran und den Hadithen und die, die zur Unterdrückung und sogar zur Tötung von Nicht-Muslimen aufrufen.

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psithurism1  31.07.2022, 05:10
@verreisterNutzer

Ich weiß nicht, ob du Behauptungen aufstellst, also kann das nur mit Beweisen belegt werden, die ich dann auch selbst nachschlagen kann.

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psithurism1  31.07.2022, 06:24
@BelfastChild
Der Dieb bekommt die Hand abgeschlagen (Sure 5,38).

Solche Strafen dürfen in einem nicht-islamischen Land nicht vollstreckt werden und es gibt viele Bedingungen dafür.

Bedingungen für die Bestrafung wegen Diebstahls:

Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Strafe für Diebstahl verhängt werden kann:

  • 1) Derjenige, der stiehlt, ist bei klarem Verstand.
  • 2) Er hat die Pubertät erreicht
  • 3) Er stiehlt den Betrag (Nisab) oder mehr. Der Nisab ist ein Dinar oder zehn Dirhams (d.h. 4,374 Gramm Gold) (umgerechnet heutzutage 240 €.
  • 4) Er stiehlt den Gegenstand von einem Ort, der die Anforderungen an Sicherheit und Bewahrung erfüllt. Diese Sicherheit wird als gegeben angesehen, wenn der Gegenstand von einem Wächter bewacht wird oder an einem Ort eingeschlossen ist.
  • 5) Der Gegenstand befindet sich im Besitz einer anderen Person.
  • 6) Es besteht keine Unklarheit darüber, ob er ihn durch einen Diebstahl oder aus einem anderen Grund an sich genommen hat.
  • 7) Er wurde heimlich gestohlen (nicht mit Gewalt, etc.).

Wenn eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt ist, wird die Bestrafung des Diebstahls nicht erfüllt.

Wegelagerei in Verbindung mit Raub (Sure 5,33) wird mit dem wechselseitigen Abschlagen von Hand und Fuß bestraft.

Die komplette Sure sollte gezeigt werden, denn das ist es, was viele Mediengruppen gerne tun, um Aufsehen zu erregen:

"Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen trachten..."

Außerdem wird zu denen, die friedlich sind, gesagt: 

Allah verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren; wahrlich, Allah liebt die Gerechten. [60:8]

Der Vers weist darauf hin, dass man mit den Ungläubigen, die nicht gegen die Muslime gekämpft haben, Gerechtigkeit und gutes Benehmen pflegen soll. Was die Gerechtigkeit betrifft, so ist sie gegenüber jedem Nichtmuslim verpflichtend, ganz gleich, ob er Bürger eines islamischen Staates ist oder ob die Muslime mit ihm ein Friedensabkommen geschlossen haben, oder ob er Bürger eines unislamischen Staates ist, auch wenn er sich mit den Muslimen im Krieg befindet. Vielmehr gebietet der Islam den Muslimen, sogar den Tieren Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Wir dürfen ihnen nicht mehr aufbürden, als sie ertragen können. Wir müssen uns um ihr Futter und ihren Komfort kümmern. Der Schwerpunkt des Verses liegt also auf der Anweisung, dass sie nicht nur gerecht, sondern auch gut und zuvorkommend behandelt werden sollen.

Auf Apostasie steht die Todesstrafe.

Und Apostasie wird nur mit dem Tod bestraft, wenn der Apostat nicht innerhalb von drei Tagen zurückkehrt, und wie ich schon sagte, WIRD dies nur in islamischen Ländern vollzogen. In einem nicht-islamischen Land darf das nicht vollzogen werden.

Und so weiter.

Ja, du kannst gerne weitermachen.

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BelfastChild  31.07.2022, 06:30
@psithurism1

Ich kenne die Voraussetzungen, lese mir deshalb nicht alles durch. Und Sure 60,8 hat mir der Thematik nichts zu tun.

Und Apostasie wird nur mit dem Tod bestraft, wenn der Apostat nicht innerhalb von drei Tagen zurückkehrt

Wie gnädig! Dass sich viele Muslime nicht hiervon distanzieren ist erschreckend genug.

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psithurism1  31.07.2022, 06:42
@BelfastChild
Wie gnädig! Dass sich viele Muslime nicht hiervon distanzieren ist erschreckend genug.

JA, WIE GNÄDIG einem Dieb 20 Jahre Haft zu geben wegen eines Schokoriegels.

Schokoriegel-Dieb drohen 20 Jahre Haft

Wenn es aus deinen eigenen Ecken stinkt, solltest du andere nicht mit Fäkalien bewerfen. Deine Ansicht ist nur die derjenigen, die an keinen Gott glauben. Die Ansicht derjenigen, die an einen Gott glauben, ist, dass ein Gott die Gesetze gemacht hat und deshalb unfehlbar sein kann. Wenn also jemand, der nicht an Gott glaubt, die Gesetze von einem allwissenden und allweisen Gott beurteilt, dann wird am Ende nichts Gutes dabei herauskommen. Wie man heute sehen kann, sind diese Freaks, die jetzt sogar ihre eigenen Pronomen in die deutsche Sprache einfließen lassen wollen und behaupten, dass es mehrere Geschlechter gibt, unfähig zu urteilen.

Heutzutage kannst du sehen, was passiert, wenn jeder seinen Senf zu einer Sache abgibt. Kritik ist hier nicht gemeint.

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BelfastChild  31.07.2022, 06:49
@psithurism1
das eine Strafe von bis zu 20 Jahren ermögliche.

Zudem hat er oft geklaut. Ich finde das zwar auch fragwürdig, aber USA ist halt USA. In den USA wird aber niemand getötet, der seine Weltanschauung ändert.

Problematischer ist indes die Scharia, wo vergewaltigte Frauen gegeißelt werden, wenn sie keine vier Zeugen anführen können.

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