Muslim zu werden, ist ein einfacher und leichter Prozess. Alles, was eine Person tun muss, ist, einen Satz auszusprechen, den man das Glaubensbekenntnis (Schahada) nennt. Die Schahada wird wie folgt ausgesprochen:

"Aschhadu an la ilaha illa llah wa-(a)schhadu anna muhammadan rasul allah"

Diese arabischen Worte bedeuten: "Ich bezeuge, dass niemand mit Recht und Wahrheit angebetet werden darf, außer Allah, und ich bezeuge, dass Mohammad sein Gesandter Allahs ist."

Sobald eine Person das Glaubensbekenntnis (Schahada) mit Überzeugung und Verständnis für die Bedeutung ausspricht, ist sie Muslima oder Muslim geworden. 

Der erste Teil, "Ich bezeuge, dass niemand mit Recht und Wahrheit angebetet werden darf, außer Allah", bedeutet, dass niemand das Recht hat, angebetet zu werden, außer Gott allein, und dass Gott keinen Partner und keinen Sohn hat. Der zweite Teil bedeutet, dass Muhammad ein wahrer Prophet ist, der von Gott zu den Menschen gesandt wurde.

Man sollte zunächst die grundlegenden islamischen Überzeugungen und Lehren lernen, und wenn man davon überzeugt ist, dass sie es wert sind, angenommen zu werden, sollte man den Islam wegen seiner inhärenten Rechtmäßigkeit und seiner inneren Vorzüge annehmen.

Die grundlegenden Überzeugungen, die man beim Eintritt in den Islam akzeptieren muss, sind die folgenden:

  • (i) Gott ist Einer. Er hat weder einen Partner, noch einen Sohn oder eine Tochter. Er ist Einer im wahrsten Sinne des Wortes und hat keinen Platz für das Konzept der Dreieinigkeit oder für irgendeine andere Form des Tarnmonotheismus oder eines verkappten Polytheismus.
  • (ii) Der Glaube an die Engel und alle Propheten (z. B. Adam, Ibrahim (Abraham), Musa (Moses), Dawud (David), Isa (Jesus). Der Heilige Prophet Muhammad, Friede und Segen seien auf ihm, ist der letzte Gesandte Allahs, nach dem kein Gesandter oder Prophet Allahs (in irgendeinem Sinne des Wortes) kommen wird.
  • (iii) Der Heilige Koran ist das letzte der göttlichen Bücher, die auf den Heiligen Propheten, Friede und Segen seien auf ihm, herabgesandt wurden, und alle seine Inhalte sind ohne Zweifel wahr.
  • (iv) Das Leben nach dem Tod ist das ewige Leben, das der Mensch nach seinem Tod führen muss, wo er sich am Tag des Jüngsten Gerichts dem Schicksal seiner guten und schlechten Taten stellen muss, ob er in den Himmel oder die Hölle kommt.
  • (v) Alle Lehren und heiligen Quellen, die der Heilige Koran oder der Heilige Prophet, Friede und Segen seien auf ihm, in absoluter und unmissverständlicher Form gegeben hat, sind wahr und akzeptabel.
  • (vi) Der Glaube, dass alles von Allah vorherbestimmt ist, wie das Gute oder das Schlechte - und dass Allah alles weiß, was passieren wird, aber die Menschen nicht daran hindert, freie Entscheidungen zu treffen.

Sobald eine Person all diese grundlegenden Glaubensüberzeugungen sowohl verbal als auch in ihrem Herzen als wahr akzeptiert, wird sie ein Muslim.

Für den Übertritt zum Islam gibt es keine besondere Prozedur, wie z. B. die Taufe, etc. Sobald eine Person die oben genannten Überzeugungen mit ihrem Herzen und ihrer Seele akzeptiert und sich mündlich dazu bekennt, tritt sie in den Schoß des Islam ein. Es ist nicht notwendig, dass er die Vermittlung eines Heiligen oder Priesters in Anspruch nimmt, und es ist auch nicht erforderlich, eine Moschee oder eine Institution aufzusuchen, um den Islam anzunehmen. Man kann den Islam auch alleine annehmen. Es ist jedoch ratsam, einen gelehrten Muslim aufzusuchen, der ihn über die grundlegenden Glaubenssätze des Islam informieren und ihm die prägnanten und umfassenden Worte beibringen kann, mit denen er seine Annahme dieser Glaubenssätze zum Ausdruck bringt.

Die sechs Glaubensgrundsätze sind auch im folgenden Gebet erwähnt:

"Ich glaube an Allah, den Einen und Einzigen Gott, Seine Engel, Seine Offenbarungsbücher und Seine Gesandten, an den Jüngsten Tag in dem eine Auferstehung nach dem Tod erfolgen wird und daran, dass alles – ob Gutes oder Schlechtes – von Allah vorherbestimmt worden ist. Ich bezeuge, dass niemand mit Recht und Wahrheit angebetet werden darf, außer Allah, und ich bezeuge, dass Mohammad Sein Diener und Gesandter ist."

Eine weitere Voraussetzung für einen konvertierten Muslim ist es, sich von den Überzeugungen seines früheren Glaubens oder seiner früheren Religion zu lösen, die nicht mit den islamischen Überzeugungen übereinstimmen. Ein Christ muss zum Beispiel verkünden, dass er nicht mehr an Jesus Christus als Sohn Gottes oder einen Teil der Gottheit glaubt. Stattdessen akzeptiert er, dass er ein verehrter Gesandter Allahs war und nicht mehr als ein Gesandter, der alle menschlichen Eigenschaften besaß.

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Quraniyya und Ahmadiyya sind offiziell keine Muslime mehr, also existieren sie außerhalb des Islam. Das Alevitentum ist ein Zweig des Schiitentums und hat völlig andere Glaubensüberzeugungen, d. h. die Gelehrten betrachten sie als Nicht-Muslime.

  • Shia
  • Sufismus
  • Khawarijj

Die übrigen dieser Sekten bringen alle das gleiche Übel hervor, aber auf eine andere Art und Weise.

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Der Islam ist eine Religion, die ihren Anhängern vorschreibt, moralisch und bescheiden zu sein, und die daher die freie Vermischung von Männern und Frauen verbietet.

Allah (Subḥānahu wa taʿālā) sagt zu den gläubigen Frauen:

"Und bleibt in euren Häusern und zeigt euch nicht wie in den Zeiten der Unwissenheit..." (Al-Ahzab, 33)

Weiter heißt es in Sura Al-Ahzab:

"... Wenn ihr sie (die Frauen des Propheten) um etwas bittet, dann bittet hinter einem Vorhang. Das ist ein Mittel, um eure Herzen und ihre Herzen reiner zu machen..." (Al-Ahzab, 33)

Imam Abu Abdullah Al-Qurtubi (Allah sei ihm gnädig) erklärt:

"Dieser Vers zeigt, dass es erlaubt ist, die Frauen des Propheten hinter einem Vorhang zu fragen und mit ihnen zu sprechen. Für alle muslimischen Frauen gilt die gleiche Regelung. (Tafseer -e- Qurtubi, Band 14, S. 201)

Es gibt viele Ahadiths über das Verbot der Vermischung von Männern und Frauen.

Dscharir ibn Abdullah berichtet, dass ich den Propheten über den plötzlichen Blick auf das Gesicht (eines Nicht-Mahram) fragte. Er befahl mir, meine Augen abzuwenden. (Muslim, 1015)

Uqba bin Amir berichtet, dass der Prophet sagte:

"Hüte dich davor, die Damen zu betreten." Ein Mann von den Ansar sagte: "Der Gesandte Allahs! Was ist mit den Schwiegereltern der Frau?" Der Prophet antwortete: "Die Schwiegereltern der Frau sind der Tod selbst." (Bukhari, Band 7, 159)

Die oben genannten Verse des Korans und die Ahadiths des Propheten zeigen, wie wichtig es ist, die Trennung einzuhalten. Eine Person wird angewiesen, den Blick abzuwenden, wenn ein Blick auf einen Nicht-Mahram geworfen wird.

In einem anderen Hadith berichtet Aaisha, Ummul Mu'minin (Radi’Allahu Anha):

Eine Frau machte hinter einem Vorhang ein Zeichen, um anzuzeigen, dass sie einen Brief für den Propheten habe. Der Prophet schloss seine Hand und sagte: Ich weiß nicht, ob dies die Hand eines Mannes oder einer Frau ist. Sie sagte: Nein, eine Frau. Er sagte: Wenn du eine Frau wärst, würdest du deine Nägel mit Henna verschönern. (Abu Dawood, 1938)

Aus dem obigen Hadith geht hervor, dass die Gefährten des Propheten (ṣallallāhu 'alayhi wa sallam) die Geschlechtertrennung einhielten und deshalb einen Vorhang trugen. Wäre eine Vermischung zulässig und akzeptabel gewesen, hätte es den Vorhang nicht gebraucht.

Aus den obigen Ausführungen wird deutlich, dass der Islam die freie Vermischung der Geschlechter verbietet. Selbst wenn ein echtes Bedürfnis besteht, sich zu vermischen und zu unterhalten, sollte das Gespräch in bescheidenem Rahmen und auf das Wesentliche beschränkt bleiben.

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Es ist ganz logisch, dass man wegschaut. Das liegt in der Natur des Imans (Glauben) eines jeden Muslims. Allein die Tatsache, dass du gefragt hast, zeigt, dass du Iman (Glauben) hast. Es zeigt, dass es verboten ist, die Blicke nicht zu senken.

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Die Aktien können je nach Tätigkeitsbereich und Arbeit in drei Kategorien unterteilt werden: 

1. Aktien, die auf zulässiger Arbeit basieren, wie z. B. Unternehmen, die sich mit Transport, Schifffahrt, der Herstellung von Kleidung, Werkzeugen, Bürobedarf, Möbeln, medizinischer Ausrüstung, Immobilien usw. befassen und sich nicht an haraamischen Praktiken oder Transaktionen beteiligen, wie z. B. Betrug oder Kreditvergabe oder Kreditaufnahme auf der Grundlage von riba; vielmehr folgen sie bei all ihren Transaktionen und Geschäften den islamischen Regeln. 

Diese Arten von Unternehmen werden als "erlaubte" oder "saubere" Unternehmen bezeichnet, und es ist erlaubt, Anteile an ihnen zu kaufen und zu verkaufen. 

2. Aktien, die auf verbotenen Tätigkeiten beruhen, wie z.B. Unternehmen, die sich mit Tourismus beschäftigen, Hotels, die unmoralische Handlungen fördern und unterstützen, Brauereien, auf Riba basierende Banken, kommerzielle Versicherungsunternehmen, Unternehmen, die unanständige Zeitschriften drucken und vertreiben, und so weiter. Es ist nicht erlaubt, Aktien zu kaufen oder in diese Art von Unternehmen zu investieren, und es ist nicht erlaubt, für sie zu werben oder sie zu fördern. 

In Bezug auf diese beiden Arten von Unternehmen gibt es keine Verwirrung über die Regelung und die Sache ist ganz klar. 

3. Unternehmen, deren Tätigkeitsbereich grundsätzlich zulässig ist, die aber einige haraamische Praktiken oder Geschäfte betreiben, wie z. B. Transportunternehmen, die verzinsliche Konten bei der Bank haben, oder die sich durch Riba-Darlehen von Banken oder von Personen in Form von Aktien finanzieren. 

Diese Arten von Unternehmen werden als "gemischte" Unternehmen bezeichnet. Die zeitgenössischen Gelehrten waren sich nicht einig, was die Regelung dieser Unternehmen angeht, aber die korrekteste Ansicht ist, dass es haraam ist, Anteile an ihnen zu kaufen, in sie zu investieren oder sie zu fördern. 

Das liegt daran, dass der Anteilseigner aufgrund der Anzahl seiner Anteile ein Teilhaber des Unternehmens ist und somit an jeder Transaktion beteiligt ist, die das Unternehmen eingeht, wie z. B. an Riba oder anderen haramischen Transaktionen. 

Das Verbot, für diese Unternehmen zu werben, bezieht sich darauf, dass man damit an Sünde und Übertretung mitwirkt, zur Verbreitung von Haram beiträgt und Menschen dazu verleitet, darin zu versinken. Allah, möge Er erhaben sein, sagt (Auslegung der Bedeutung):

"Helft euch gegenseitig in Al-Birr und At-Taqwa (Tugend, Rechtschaffenheit und Frömmigkeit); aber helft euch nicht gegenseitig in Sünde und Übertretung." [al-Maa'idah 5:2]. 

Diese Ansicht wurde von der Mehrheit der zeitgenössischen Gelehrten vertreten, darunter auch von den Gelehrten des Ständigen Ausschusses für die Herausgabe von Fatwas im Land der beiden heiligen Stätten. Auch der Islamische Fiqh-Rat, der zur Organisation der Islamischen Konferenz gehört, und der Islamische Fiqh-Rat, der zur Muslimischen Weltliga gehört, haben eine Erklärung in diesem Sinne abgegeben. 

Darin heißt es in Fataawa al-Lajnah ad-Daa'imah, 14/299: 

Das Grundprinzip ist, dass es erlaubt ist, Anteile an einem Unternehmen zu halten, wenn es nicht mit haraamischen Dingen wie riba und so weiter handelt. Wenn es aber mit haraamischen Dingen wie Riba handelt, ist es nicht erlaubt, Anteile daran zu halten. 

Wenn also eine der erwähnten Aktien in einem Unternehmen ist, das mit Riba oder Haram handelt, dann ist es unerlässlich, sich aus diesem Unternehmen zurückzuziehen und den Gewinn an die Armen und Bedürftigen zu spenden. Zitat Ende. 

Shaykh 'Abd al-'Azeez ibn 'Abdullah ibn Baaz, Shaykh 'Abd ar-Razzaaq 'Afeefi, Shaykh 'Abdullah ibn Ghadyaan, Shaykh Saalih al-Fawzaan, Shaykh 'Abd al-'Azeez Aal ash-Shaykh, Shaykh Bakr Abu Zayd 

Es heißt auch (14/299, 300): 

Erstens: Wenn bewiesen ist, dass ein Unternehmen mit Riba handelt, sei es durch Nehmen oder Geben, ist es haraam, Anteile daran zu halten, denn das fällt unter die Rubrik Hilfe bei Sünde und Übertretung. Allah, möge Er erhaben sein, sagt (Auslegung der Bedeutung):

"Helft euch gegenseitig in Al-Birr und At-Taqwa (Tugend, Rechtschaffenheit und Frömmigkeit), aber helft euch nicht gegenseitig in Sünde und Übertretung. Und fürchtet Allaah. Wahrlich, Allaah ist streng im Strafen. [al-Maa'idah 5:2]. 

Zweitens: Wenn eine Person zuvor Anteile an einem Unternehmen erworben hat, das mit Riba handelt, dann muss sie ihre Anteile daran verkaufen und die Zinsen für wohltätige Zwecke ausgeben. Zitat Ende. 

Shaykh 'Abd al-'Azeez ibn 'Abdullah ibn Baaz, Shaykh 'Abd ar-Razzaaq 'Afeefi, Shaykh 'Abdullah ibn Ghadyaan, Shaykh 'Abdullah ibn Qa'ood 

Der Islamische Fiqh-Rat, der zur Organisation der Islamischen Konferenz gehört, hat auf seiner siebten Konferenz, die vom 7. bis 12. Dhu'l-Qa'dah 1412 AH/ 9. bis 14. Mai 1992 u.Z. in Jeddah stattfand, eine Erklärung zu den Anteilen abgegeben, in der es heißt: 

(a) Da das Grundprinzip für Transaktionen darin besteht, dass sie zulässig sind, ist die Gründung eines auf Aktien basierenden Unternehmens, das islamisch akzeptable Ziele und Aktivitäten verfolgt, etwas Erlaubtes. 

(b) Es gibt keine Meinungsverschiedenheiten über das Verbot, Anteile an Unternehmen zu halten, deren grundlegende Ziele haraam sind, wie z. B. der Handel mit Riba oder die Produktion oder der Handel mit haraamischen Dingen. 

(c) Das Grundprinzip ist, dass es haraam ist, Anteile an Unternehmen zu halten, die manchmal mit haramischen Dingen handeln, wie z. B. Riba und so weiter, auch wenn ihre grundlegenden Aktivitäten islamisch akzeptabel sind. Zitat Ende aus [Majallat al-Majma', Ausgabe Nr. 6, Bd. 2, S. 1273; Ausgabe Nr. 7, Bd. 1, S. 73; Ausgabe Nr. 9, Bd. 2, S. 5.]

Der Islamische Fiqh-Rat der Muslimischen Weltliga hat auf seiner vierzehnten Sitzung im Jahr 1415 AH/1985 u.Z. eine Erklärung zu demselben Thema abgegeben, deren Text wie folgt lautet: 

1. Da das Grundprinzip für Transaktionen darin besteht, dass sie zulässig sind, ist die Gründung eines Aktienunternehmens, das islamisch akzeptable Ziele und Aktivitäten hat, etwas Erlaubtes. 

2. Es gibt keine Meinungsverschiedenheiten über das Verbot, Anteile an Unternehmen zu halten, deren grundlegende Ziele haram sind, wie z. B. der Handel mit Riba oder die Herstellung von oder der Handel mit haram Dingen. 

3. Es ist für einen Muslim nicht erlaubt, Aktien von Unternehmen oder Banken zu kaufen, wenn einige ihrer Geschäfte den Handel mit Riba oder die Herstellung von oder den Handel mit haramischen Dingen beinhalten. 

4. Wenn eine Person Aktien gekauft hat, ohne zu wissen, dass das Unternehmen mit Riba handelt, und er das herausfindet, muss er sich davon trennen. 

Das Verbot in diesem Fall ist aufgrund der allgemeinen Bedeutung der Beweise im Qur'an und in der Sunna bezüglich des Verbots von Riba eindeutig, und weil der Kauf von Aktien von Unternehmen, die mit Riba handeln, wenn der Käufer sich dessen bewusst ist, bedeutet, dass der Käufer selbst ein Partner beim Handel mit Riba ist, denn die Aktie stellt einen Teil des Kapitals des Unternehmens dar, und der Aktionär hat einen Anteil an den Aktivitäten und dem Besitz des Unternehmens. Wenn das Unternehmen also Geld mit Zinsen verleiht oder mit Zinsen leiht, hat der Anteilseigner einen Anteil daran, denn diejenigen, die mit dem Verleihen und Borgen auf der Basis von Zinsen handeln, tun dies in seinem Namen und handeln als sein Beauftragter, und jemanden zu beauftragen, eine haraamische Handlung zu tun, ist nicht zulässig. 

Möge Allah Segen und Frieden auf unseren Propheten Muhammad und auf seine Familie und Gefährten senden. Gepriesen sei Allah, der Herr der Welten. Zitat Ende. 

Dr. Muhammad ibn Sa'ood al-'Usaymi (möge Allah ihn beschützen) wurde nach dem Urteil über die Investition in gemischte Aktien gefragt. 

Er antwortete: Nach Ansicht der Mehrheit der Gelehrten ist es nicht erlaubt, außer in "saubere" Aktien zu investieren, egal ob man Aktien kauft oder investiert. Zitat Ende. 

Die Ansicht, dass Aktien aller Arten von Unternehmen haraam sind, ist falsch, denn es gibt einige Unternehmen der ersten Art, die sich bei ihren Geschäften an die islamischen Regeln halten. Aber vielleicht wurden die Vertreter dieser Ansicht zu dieser Aussage motiviert, weil es nur sehr wenige Unternehmen der ersten Art gibt und die meisten Unternehmen der zweiten und dritten Art angehören. 

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Ja, Selbstbefriedigung ist haram, aber wenn jemand befürchtet, in Unzucht (Zina) hineingerissen zu werden, und Selbstbefriedigung begehen will, um seine Triebe zu stoppen, dann ist zu hoffen, dass er nicht sündigt:

Masturbation ist nur in einem ganz bestimmten Fall erlaubt, nämlich dann, wenn eine Person nicht in der Lage ist, ihr sexuelles Verlangen durch eine Heirat oder ein Treffen mit ihrer Frau zu befriedigen, und sie sicher ist, dass sie Unzucht (zina) begehen würde, wenn sie ihr Verlangen nicht reduzieren würde. In diesem Fall ist die Selbstbefriedigung entschuldigt, solange die Absicht darin besteht, das Verlangen zu verringern und sich vor einer größeren Sünde zu bewahren, und nicht in der Absicht, das Verlangen zu befriedigen. In einem solchen Fall ist es immer noch nicht erlaubt, sich unanständige Inhalte anzusehen. Es bleibt ungesetzlich. Wenn eine Person verheiratet ist, ist es erlaubt, dass seine Frau mit ihm masturbiert.

Dies ist ein Überblick über die Hanafi-Position zur Selbstbefriedigung. Was die anderen Rechtsschulen betrifft, so halten die meisten von ihnen Masturbation ebenfalls für verboten.

Der beste Weg für dich ist zu heiraten, wenn du unverheiratet bist. Wenn du dir die Heirat nicht leisten kannst, solltest du so viel fasten, wie du kannst. Wenn du dich zur Selbstbefriedigung hingezogen fühlst, erinnere dich an die Strafen Allahs und bitte Ihn aufrichtig um Vergebung für solche Taten in der Vergangenheit und beschließe, sie nicht zu wiederholen. (Fatwa: 368/346=L)

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Es ist erlaubt, sich während des Gebets zu setzen, wie auf dem folgenden Bild zu sehen ist:

Bild zum Beitrag

Was du auf dem Bild siehst, das du gepostet hast, ist eine Sunna, die nicht verpflichtend ist, aber dennoch empfohlen wird:

Der Tawarruk-Sitz

Es ist Sunna (erwünscht) bei den Gebeten, welche aus drei oder vier Raka'at bestehen (also beim Dhuhr, 'Asr, Magrib und 'lsha), beim Sitzen zum letzten Tashahhud (in der letzten Rak'at), den Tawarruk-Sitz einzunehmen. Mit Tawarruk-Sitz ist gemeint, dass man mit dem linken Oberschenkel auf dem Boden sitzt und den linken Fuß unter dem rechten Schienbein platziert. Der rechte Fuß ist aufgerichtet und seine Zehen zeigen in Richtung Qibla (Gebetsrichtung).

Es gibt auch den Iftirosy-Sitz, der in der ersten Tashahhud (im drei oder vier Raka'at Gebet) verwendet wird, was ebenfalls eine Sunna ist.

Bild zum Beitrag

Imam Nawawi rahimahullah erklärte, dass das Sitzen im ersten Tashahhud mit dem Sitz von Iftirasy zu machen ist. Und im letzten Tashahhud zu sitzen bedeutet, Tawarruk zu sitzen. Einschließlich des Sitzens in einem Gebet, das nur zwei Rak'ahs umfasst (wie im Fajr-Gebet), sitzt man schließlich in diesem Zwei-Rak'ah-Gebet im Tashahhud mit dem Sitz von Tawarruk.

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Das heißt PersonA konnte nicht entscheiden ob sie PersonB umbringen möchte. Wo bleibt dann da der freie Wille den es angeblich im Islam gibt?

Was die Situation des Todes angeht, so ist sie nicht unbedingt vorherbestimmt. So kann eine Person durch Ertrinken sterben, während sie betrunken im Pool feiert, oder sie kann bei einem Autounfall sterben, während sie rücksichtslos Auto fährt, oder sie kann sich erschießen usw. All das sind verschiedene Situationen des Todes. Das sind keine Todesursachen, auch wenn sie gemeinhin als Todesursachen bezeichnet werden.

Ein Mensch kann seinen Sterbeort und -zeitpunkt nicht ändern, weil diese vorherbestimmt sind. Allerdings kann ein Mensch nicht von Allah dazu bestimmt sein, zum Zeitpunkt des Todes in eine bestimmte Situation zu geraten, z. B. rücksichtsloses Fahren oder sich selbst zu erschießen usw. All diese Situationen wählt er durch seinen freien Willen selbst aus und ist dafür verantwortlich und zur Rechenschaft zu ziehen.

Eine Person kann dazu bestimmt sein, sich zum Zeitpunkt des Todes in einer bestimmten Situation zu befinden, z. B. wenn sie an einer unheilbaren Krankheit leidet, auf die sie keinen Einfluss hat, oder wenn sie bei einem Unfall stirbt, auf den sie keinen Einfluss hatte, z. B. bei einem Flugzeugabsturz usw. In diesem Fall wird die Situation des Todes von Allah auferlegt und die Person ist nicht dafür verantwortlich.

In all diesen Fällen bleibt die Todesursache jedoch dieselbe, nämlich die Beendigung der Lebenszeit.

Schlussfolgerung:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Zeitpunkt und der Ort des Todes von Allah Taa'la vorherbestimmt sind, während die Situation, in der man stirbt, entweder vorherbestimmt oder das Ergebnis der eigenen Entscheidung sein kann, je nachdem, ob sie der Person auferlegt wurde oder ob sie aus freiem Willen gestorben ist.

Was das Wissen Allahs betrifft, so weiß Er alles, egal ob Er es vorherbestimmt hat oder es durch den freien Willen des Menschen geschieht.

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Du musst überhaupt keine Seife verwenden, wenn du Wudoo machst. Das Wort Waschen, das man in den Büchern liest, bedeutet nicht, dass du Seife oder ein anderes Reinigungsmittel verwendest.

Shaykh Ibn Uthaymeen (möge Allaah ihn bewahren) sagte:

Das Waschen der Hände und des Gesichts mit Seife beim Wudoo ist in der Shariah nicht vorgeschrieben. Im Gegenteil, es ist eine Art von hartnäckigem und übermäßigem Eifer. Es wird berichtet, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: Diejenigen, die hartnäckig und übermäßig eifrig sind, sind dem Untergang geweiht. Er sagte es dreimal.

Wenn die Hände so verschmutzt sind, dass sie nur mit Seife oder einem anderen Reinigungsmittel entfernt werden können, ist es nicht verkehrt, sie in diesem Fall zu benutzen, aber unter normalen Umständen ist die Verwendung von Seife beim Wudoo eine Art von übermäßigem Eifer und Bidah (Neuerung), weshalb sie nicht verwendet werden sollte. (Fataawaa Islamiyyah, 1/223)

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Deiner Erklärung zufolge wissen deine Eltern von eurer Beziehung, aber sie sind nicht damit einverstanden, dass du jetzt heiratest, weil du nicht alt genug bist.

Wir verstehen nicht, warum du nicht alt genug bist, um zu heiraten, aber alt genug, um eine Beziehung zu führen.

Wie verantwortungsbewusst kannst du sein, wenn du außerehelichen Geschlechtsverkehr mit ihr hast und sie schwängerst? Wie verantwortungsbewusst kannst du sein, wenn du sie nach der Zina verlässt, weil du kein Interesse mehr an ihr zeigst? Wie verantwortlich bist du für deinen Glauben, wenn du mit dieser Beziehung die Scharia verletzt?

Sowohl du als auch deine Eltern liegen falsch, da ihr wisst, dass die Scharia jede außereheliche Beziehung verbietet. Die erste Reaktion deiner Eltern sollte sein, dich von einer Haram-Beziehung abzuhalten.

Bruder, wir verstehen zwar die emotionale Bindung, die du aufgrund deiner Beziehung zu diesem Mädchen hast, aber bedenke, dass haram immer negative Konsequenzen hat. Dein junges Alter und deine Naivität, gepaart mit deinen Emotionen, könnten dein rationales Denken trüben. Wir raten dir, deine Gefühle zu zügeln und Folgendes zu bedenken:

Allah Taala hat dich als eine einzigartige Perle geschaffen. Liebe und schätze dich. Gib dich nicht umsonst her. Wer dich will, sollte sich dir durch die Ehre der Nikah nähern und sich verpflichten, deinen Glanz und deine Schönheit zu bewahren. Leider hast du deinen Wert nicht erkannt und dich einer Person zugeworfen, die deinen Wert verloren hat. Kehr durch Tawba zu deiner Ehre zurück und sei geduldig. Bewahre dich, deine Sprache, deine Augen, deine Gefühle usw., bis du verheiratet bist und mit der Ehre, die Allah dir verliehen hat, wertgeschätzt wirst.

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Es wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte:

"Die Juden haben sich in einundsiebzig Sekten gespalten; eine wird im Paradies sein (d.h. diejenigen, die Moses gefolgt sind) und siebzig werden im Feuer sein. Die Christen spalteten sich in zweiundsiebzig Sekten; einundsiebzig werden im Feuer sein und eine wird im Paradies sein (d.h. diejenigen, die Jesus folgten). Und bei dem, in Dessen Hand die Seele Muhammads ist, wird sich meine Ummah (Volk) in dreiundsiebzig Sekten spalten; eine wird im Paradies sein und zweiundsiebzig im Feuer.
Es wurde gefragt: "Wer sind sie, o Gesandter Allahs?"
Er (Friede sei mit ihm) sagte: "Al-Jama'ah (d. h. die Gruppe, die dem Weg des Propheten, Friede sei mit ihm, und seiner Gefährten standhaft folgt)."

Und in einer anderen Überlieferung heißt es:

"(Diejenigen, die) dem folgen, dem ich und meine Gefährten folgen."

Dies ist die gerettete Gruppe; diejenigen, die standhaft an der Wahrheit festhalten, mit der der Gesandte (Friede sei mit ihm) gekommen ist, und den Weg des Gesandten (Friede sei mit ihm) und den seiner Gefährten annehmen. Sie sind Ahl Al-Sunnah wal-Jama'ah (diejenigen, die an der Sunna und der muslimischen Gemeinschaft festhalten). Sie sind die Leute, die sich an die Hadithe halten; die rechtschaffenen Vorgänger, die in die Fußstapfen der frühen Generationen treten und nach dem Koran und der Sunna handeln. Jede Sekte, die ihnen widerspricht, wird mit dem Feuer bedroht.

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Es gibt Gelegenheiten, bei denen der Prophet (sallallāhu 'alayhi wa sallam) seine Hände zum Dua erhob, und es gibt Gelegenheiten, bei denen er sie nicht hob. Wenn er zum Beispiel in den Waschraum ging und ihn verließ, sprach er ein Dua, hob aber nicht die Hände. Ebenso beim Betreten und Verlassen der Masjid, vor und nach dem Essen, vor und nach dem Schlafen. In all diesen Fällen hob er seine Hände nicht zum Dua. Es gibt andere Situationen, in denen er die Hände zum Dua erhob, vor allem wenn er eine Bitte an Allah richtete oder Allah um etwas bat. Der Prophet (ṣallallāhu 'alayhi wa sallam) erwähnte die Umgangsformen beim Dua und betonte, dass man die Hände heben sollte (wenn man ein Dua spricht).

Wenn der Prophet (ṣallallāhu 'alayhi wa sallam) seine Hände beim Dua nicht hob, kann man das auch tun (vor allem beim Rezitieren der Masnoon-Duas, wie bereits erwähnt), und bei anderen Gelegenheiten, bei denen man Allah anfleht und um etwas bittet, sollte man seine Hände in Demut zu Allah erheben und es so tun, wie es der Prophet (ṣallallāhu 'alayhi wa sallam) durch das Erheben der Hände anordnete.

Diesbezüglich sagte der Gesandte Allahs (' sallallāhu 'alayhi wa sallam):

"Wahrlich, Allah ist schüchtern und wohltätig. Er ist schüchtern, wenn sein Diener seine Hände zu ihm erhebt, um diese dann leer und enttäuscht zurückzugeben". (Ahmad, Abu Dawood, Tirmizi, die sagen, dass es sahih ist. Ibn Hibban in seinem Saheeh, Hakim, der sagt, dass es sahih ist nach den Bedingungen von Bukhari und Muslim).

Darüber hinaus wird in vielen Überlieferungen authentisch berichtet, dass der Prophet (' sallallāhu 'alayhi wa sallam) das Dua mit den Innenseiten seiner Handflächen zu seinem Gesicht hin zu vollziehen pflegte, und er wies auch seine Gefährten an, dies zu tun.

Von Abu Bakr (Radi’Allahu Anhu) wird überliefert, dass der Prophet (ṣallallāhu 'alayhi wa sallam) sagte:

"Bittet Allah mit der Innenseite eurer Handflächen und bittet ihn nicht mit der Außenseite der Handflächen (d.h. fleht ihn an). (Überliefert von Tabrani in Al Kabeer, der sagte, es sei sahih (authentisch)".

Eine andere Überlieferung besagt, dass Malik bin Yasar (Radi’Allahu Anhu) berichtet, dass der Prophet (ṣallallāhu 'alayhi wa sallam) sagte:

"Wenn du Allah um etwas bittest, dann bitte ihn mit der Innenseite deiner Handflächen und nicht mit der Außenseite der Handflächen. (Abu Dawood, Ibn Majah, Tabrani).
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Es wird bestätigt, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte:

"Die Juden haben sich in einundsiebzig Sekten gespalten; eine wird im Paradies sein (d.h. diejenigen, die Moses gefolgt sind) und siebzig werden im Feuer sein. Die Christen spalteten sich in zweiundsiebzig Sekten; einundsiebzig werden im Feuer sein und eine wird im Paradies sein (d.h. diejenigen, die Jesus folgten). Und bei dem, in Dessen Hand die Seele Muhammads ist, wird sich meine Ummah (Volk) in dreiundsiebzig Sekten spalten; eine wird im Paradies sein und zweiundsiebzig im Feuer.
Es wurde gefragt: "Wer sind sie, o Gesandter Allahs?"
Er (Friede sei mit ihm) sagte: "Al-Jama'ah (d. h. die Gruppe, die dem Weg des Propheten, Friede sei mit ihm, und seiner Gefährten standhaft folgt)."

Und in einer anderen Überlieferung heißt es:

"(Diejenigen, die) dem folgen, dem ich und meine Gefährten folgen."

Dies ist die gerettete Gruppe; diejenigen, die standhaft an der Wahrheit festhalten, mit der der Gesandte (Friede sei mit ihm) gekommen ist, und den Weg des Gesandten (Friede sei mit ihm) und den seiner Gefährten annehmen. Sie sind Ahl Al-Sunnah wal-Jama'ah (diejenigen, die an der Sunna und der muslimischen Gemeinschaft festhalten). Sie sind die Leute, die sich an die Hadithe halten; die rechtschaffenen Vorgänger, die in die Fußstapfen der frühen Generationen treten und nach dem Koran und der Sunna handeln. Jede Sekte, die ihnen widerspricht, wird mit dem Feuer bedroht.

Liebe Fragestellerin, lieber Fragesteller, du musst jede Gruppe studieren, die behauptet, die Siegerin oder der Sieger zu sein. Überprüfe ihre Taten. Wenn sie mit der Scharia übereinstimmen, gehören sie zu den Siegern, andernfalls nicht.

Der Maßstab ist hier der Koran und die Sunna, sodass jede Gruppe, deren Worte und Taten mit dem Buch Allahs und der Sunna des Gesandten (Friede sei mit ihm) übereinstimmen, zu den Siegreichen gehört, und jede, die dem widerspricht, wie z. B:

-(die Jahmiyyah (الجهمية) (eine islamische Sekte, die einige der Attribute Allahs leugnet und behauptet, dass sie den Menschen zugeschrieben werden und nicht Allah zugeschrieben werden können,

-(die Mu'tazilah (المعتزلة) (eine abweichende islamische Sekte, die behauptet, dass diejenigen, die schwere Sünden begehen, sich in einem Zustand zwischen Glauben und Unglauben befinden,

-(die Raafidah) ( (الرافضة eine schiitische Gruppe, die die Kalifate von Abu Bakr Al-Siddiq und 'Umar bin Al-Khattab leugnet und Anschuldigungen gegen sie und viele andere Gefährten erhebt,

-die Murji'ah (المرجئة) (eine abweichende islamische Sekte, die behauptet, der Glaube beschränke sich auf den Glauben und nicht auf die Taten) und andere, sowie die meisten Sufis, die Dinge in der Religion erfinden, die Allah nicht erlaubt.

Sie alle gehören zu den Gruppen, die der Gesandte (Friede sei mit ihm) vor dem Feuer gewarnt hat, bis sie es bereuen, sich gegen die Schari'ah zu stellen.

Jede Gruppe, die etwas annimmt, was der Schari'ah widerspricht, muss dies bereuen und zum rechten Weg und der Wahrheit zurückkehren, die unser Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) gebracht hat. Auf diese Weise werden sie vor der Bedrohung bewahrt. Wenn sie jedoch auf den abgelehnten Neuerungen bestehen, die sie in der Religion eingeführt haben, und nicht dem Weg des Gesandten (Friede sei mit ihm) folgen, werden sie zu den bedrohten Gruppen gehören. Nicht alle diese Gruppen sind ungläubig, aber sie sind vom Feuer bedroht. Unter ihnen sind diejenigen, die ungläubig sind, weil sie ungläubige Handlungen begangen haben, und unter ihnen sind diejenigen, die nicht ungläubig sind, aber sie werden dennoch mit dem Feuer bedroht, weil sie Irrlehren in die Religion eingeführt haben und das gebilligt haben, was Allah (möge Er verherrlicht und erhaben sein) nicht erlaubt hat.

Quelle: Ibn Baz in Nur Al-Adab Session (1/15)

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Wenn wir die Liebe und Barmherzigkeit Allahs, des Erhabenen, sehen könnten, die uns umgibt und uns durch jeden Moment trägt, selbst wenn wir am tiefsten Punkt unseres Glaubens sind, würden wir nie die Hoffnung verlieren, dass Allah Gutes für uns will.

Ich habe einmal von einem Gelehrten gehört, dass ein Ungläubiger (arab. Kafir), wenn er die Barmherzigkeit Allahs kennen würde, niemals die Hoffnung auf das Paradies verlieren würde.

Auch wenn äußerlich alles schief zu gehen scheint, du aber innerlich voller Reue bist und dich nichts mehr als die Sehnsucht nach Veränderung in dir selbst beseelt, dann wisse, dass Allah versucht, dich Ihm näher zu bringen, indem Er dir bewusst macht, dass du Ihn brauchst. Er zeigt dir, wie du zu Ihm kommen kannst, also suche Zuflucht in Seiner Barmherzigkeit vor deinen Fehlern, gestehe dir deine Abhängigkeit von Ihm ein, bitte Ihn um Seine Hilfe - und dann mach kleine Schritte zu Ihm hin.

Verzweifle nicht an Allahs Barmherzigkeit. Allah, der Erhabene, sagt im Koran:

"Oh, Meine Diener, die sich an ihren eigenen Seelen vergriffen haben! Verzweifelt nicht an der Barmherzigkeit Allahs! Wahrlich, Allah vergibt alle Sünden.  Wahrlich, Er ist der Allverzeihende und Barmherzige." [Qur'an 39:53]

Verzweiflung ist die Art und Weise, wie Shaytan gute Gläubige dazu verleitet, zu denken, dass sie nicht aufsteigen können. Obwohl es falsch ist, ein Versprechen zu geben und es zu brechen, war es deine Absicht, dich zu bessern. Kehre in aufrichtiger Reue zu Allah zurück, aber konzentriere dich nicht auf "Dinge" und "Taten", die du tun sollst. Konzentriere dich zunächst auf den Zustand deines Herzens bei Allah, indem du deine grundlegenden Pflichten wie das Gebet erfüllst. Nimm kleine zusätzliche Gebete an, wenn du dich auf dem Boden der Tatsachen fühlst, und wenn du schwankst, verliere nicht die Hoffnung. Denke an Allahs Liebe zu dir und erinnere dich in Dankbarkeit an Ihn.

Shaytan wird auch sagen, dass du in der Vergangenheit nur Gutes getan hast, um zu prahlen, und dass deine Taten deshalb nichtig sind. Höre nicht darauf, sondern verpflichte dich von heute an zur Aufrichtigkeit. Versuche, die Dinge im Privaten zu tun, wenn du kannst, und erhöhe oder verringere deine regelmäßige Anbetung nicht, ob die Leute es sehen oder nicht. Wenn dich gute Gesellschaft dazu ermutigt, Allah mehr zu suchen, ist das keine Schirk oder Heuchelei, sondern der Segen der Gemeinschaft, also suche dir praktizierende, gläubige Schwestern in deiner Nähe. Suche nach Wissen, um dein inneres Wachstum zu fördern.

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Ja, das geht aus diesem Hadith hervor:

Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte:

"Wenn ein Mann sagt: Die Menschen sind ruiniert, dann wird er selbst der Ruinierteste unter ihnen sein."  Sahih/Authentisch. - [Muslim]

Erläuterung:

Wenn ein Mann sagt: "Die Menschen sind ruiniert", um sie zu erniedrigen und herabzusetzen und sich selbst in einer höheren und besseren Position als sie zu sehen, wird er der Ruinierteste unter ihnen sein. Der Wortlaut einer anderen Überlieferung lautet: "... dieser Mann wird die Menschen ruinieren." In diesem Fall bedeutet es, dass dieser Mann ein Grund für ihr Verderben ist, weil er sie dazu bringt, zu verzweifeln und die Hoffnung auf die Barmherzigkeit Allahs zu verlieren. Dadurch hält er sie davon ab, zu Allah zurückzukehren und zu bereuen, und treibt sie in die Verzweiflung, bis sie ruiniert sind.

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Eine Frau darf während ihrer Menstruation Masnoon-Dua (Rufe an Allah oder Flehen an Allah) rezitieren.

Sie darf auch Duas rezitieren, die im Heiligen Qur'an erwähnt werden, vorausgesetzt, sie rezitiert diese Duas mit der Absicht, ein Du'a zu machen und nicht mit der Absicht, Tilawat (Rezitation durchzuführen) zu machen. Außerdem darf eine Frau während ihrer Menstruation den Durood Sharif (Salawat bzw. Segenswünsche an den Propheten Muhammad, Frieden und Segen seien auf ihm) rezitieren, ohne dass dagegen etwas einzuwenden ist.

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Wenn wir die Liebe und Barmherzigkeit Allahs, des Erhabenen, sehen könnten, die uns umgibt und uns durch jeden Moment trägt, selbst wenn wir am tiefsten Punkt unseres Glaubens sind, würden wir nie die Hoffnung verlieren, dass Allah Gutes für uns will.

Ich habe einmal von einem Gelehrten gehört, dass ein Ungläubiger (arab. Kafir), wenn er die Barmherzigkeit Allahs kennen würde, niemals die Hoffnung auf das Paradies verlieren würde.

Auch wenn äußerlich alles schief zu gehen scheint, du aber innerlich voller Reue bist und dich nichts mehr als die Sehnsucht nach Veränderung in dir selbst beseelt, dann wisse, dass Allah versucht, dich Ihm näher zu bringen, indem Er dir bewusst macht, dass du Ihn brauchst. Er zeigt dir, wie du zu Ihm kommen kannst, also suche Zuflucht in Seiner Barmherzigkeit vor deinen Fehlern, gestehe dir deine Abhängigkeit von Ihm ein, bitte Ihn um Seine Hilfe - und dann mach kleine Schritte zu Ihm hin.

Verzweifle nicht an Allahs Barmherzigkeit. Allah, der Erhabene, sagt im Koran:

"Oh, Meine Diener, die sich an ihren eigenen Seelen vergriffen haben! Verzweifelt nicht an der Barmherzigkeit Allahs! Wahrlich, Allah vergibt alle Sünden.  Wahrlich, Er ist der Allverzeihende und Barmherzige." [Qur'an 39:53]

Verzweiflung ist die Art und Weise, wie Shaytan gute Gläubige dazu verleitet, zu denken, dass sie nicht aufsteigen können. Obwohl es falsch ist, ein Versprechen zu geben und es zu brechen, war es deine Absicht, dich zu bessern. Kehre in aufrichtiger Reue zu Allah zurück, aber konzentriere dich nicht auf "Dinge" und "Taten", die du tun sollst. Konzentriere dich zunächst auf den Zustand deines Herzens bei Allah, indem du deine grundlegenden Pflichten wie das Gebet erfüllst. Nimm kleine zusätzliche Gebete an, wenn du dich auf dem Boden der Tatsachen fühlst, und wenn du schwankst, verliere nicht die Hoffnung. Denke an Allahs Liebe zu dir und erinnere dich in Dankbarkeit an Ihn.

Shaytan wird auch sagen, dass du in der Vergangenheit nur Gutes getan hast, um zu prahlen, und dass deine Taten deshalb nichtig sind. Höre nicht darauf, sondern verpflichte dich von heute an zur Aufrichtigkeit. Versuche, die Dinge im Privaten zu tun, wenn du kannst, und erhöhe oder verringere deine regelmäßige Anbetung nicht, ob die Leute es sehen oder nicht. Wenn dich gute Gesellschaft dazu ermutigt, Allah mehr zu suchen, ist das keine Schirk oder Heuchelei, sondern der Segen der Gemeinschaft, also suche dir praktizierende, gläubige Schwestern in deiner Nähe. Suche nach Wissen, um dein inneres Wachstum zu fördern.

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1. Die Teilnahme an der Khutba ist eine notwendige Pflicht, und es ist eine Sünde, zu spät zur Khutba zu kommen. Es ist auch notwendig, die Mittel zu ergreifen, um der Khutba vollständig beiwohnen zu können; und alles, was die Teilnahme an der Khutba verzögert - selbst eine ansonsten lobenswerte Angelegenheit wie ein Sunna-Ghusl für den Freitag -, ist aufgrund des göttlichen Befehls verboten:

"… wenn am Freitag der Gebetsruf ertönt, dann eilt zum Gedenken Allahs [f: nämlich zur Khutba] und verlasst euer Geschäft." [Qur'an]

2. Die Gültigkeit des Freitagsgebets selbst hängt jedoch nicht von der Teilnahme an der Khutba ab. Vielmehr ist das Freitagsgebet selbst dann gültig und zählt, wenn man sich erst am Ende der Versammlung anschließt.

[Referenz: Ibn Abidin, Radd al-Muhtar; Shurunbulali, Maraqi al-Falah]

Wer die Khutba verpasst, auch wenn er sie absichtlich verpasst, aber rechtzeitig zum Gebet kommt, dessen Gebet ist gültig, auch wenn er in der zweiten Rak'ah zum Gebet hinzukommt; er wird die verpasste Rak'ah nachholen und sein Gebet ist vollständig.

Der Prophet (Sallallahu Alaihi wa Sallam) sagte:

"Wer das Gebet in der letzten Rak'ah des Jumu'ah-Gebetes oder anderer Gebete verrichtet, dessen Gebet ist wahrlich vollständig". Überliefert von Nasa'i.

Wer jedoch erst nach der letzten Ruku zum Gebet kommt, gilt als verpasster Dschumu'ah und muss 4 Rakahs als Dhuhr beten.

Ihr müsst wissen, dass derjenige, der am Freitag zu spät kommt, bis der Imam auf der Kanzel steht, in der Tat viel Gutes verpasst hat. Der Prophet (Sallallahu Alaihi wa Sallam) sagte:

"Am Freitag sitzen die Engel an den Türen der Moschee und schreiben die Namen der Menschen auf, die zum Jumu'ah-Gebet kommen, und wenn der Imam zur Khutba aufsteht, schließen die Engel ihre Register". Berichtet von Nasa'i und anderen.
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Die folgenden Fälle entschuldigen die Verpflichtenden von der Teilnahme am Freitags- und Gemeindegebet:

1. Wenn sie krank sind oder [berechtigte] Angst vor Krankheit haben (während sie nicht in der Masjid sind)

2. Wenn man Urin oder Stuhlgang zurückhält

3. Wenn Essen angeboten wird, während man hungrig ist (es ist erlaubt, zu essen, bis man gesättigt ist)

4. Wenn du nach jemandem suchst, den du verloren hast

5. Wer den Verlust oder die Zerstörung seines Eigentums oder seines Einkommens befürchtet

6. Den Tod eines Verwandten oder engen Freundes fürchtet

7. Angst vor Schaden durch die Behörden, Regen usw.

8. (Befürchtet Schaden) durch die Hartnäckigkeit eines Schuldners, obwohl er zahlungsunfähig ist

9. Oder (befürchtet den) Verlust einer Reisegruppe usw.

Die Entfernung, die das Freitagsgebet für die Person verpflichtend macht, beträgt drei Meilen. Wenn man sich also innerhalb von drei Meilen von der Moschee befindet, in der das Freitagsgebet verrichtet wird, muss man dort beten. Dies ist die vorherrschende Meinung der muslimischen Gelehrten. Der Beweis dafür ist der Hadith des blinden Mannes, der zum Propheten sallallaahu `alayhi wa sallam (möge Allah ihn loben) kam und ihn um Erlaubnis bat, das Beten in der Moschee aufzugeben. Der Prophet sallallaahu `alayhi wa sallam (möge Allaah ihn loben) sagte zu ihm: "Hörst du den Athan (Ruf zum Gebet)?" Als der Mann dies bejahte, forderte der Prophet sallallaahu `alayhi wa sallam (möge Allah ihn loben) ihn auf, dem Ruf zu folgen (d.h. in die Moschee zu kommen). In der Regel ist der Ruf mit normaler Stimme - ohne Lautsprecher - etwa drei Meilen weit zu hören. Wer also an einem Ort wohnt, an dem es keine Moschee gibt, in der das Freitagsgebet verrichtet wird, und die nächste Moschee mehr als eine halbe Autostunde von ihm entfernt ist, ist nicht verpflichtet, das Freitagsgebet zu verrichten, vor allem, wenn ihm der Weg dorthin schaden könnte.

Wenn es aber nicht schadet, zur Moschee zu gehen, egal wie weit sie entfernt ist, dann bringt die Teilnahme am Freitagsgebet mit den Muslimen viele Vorteile für die Person und hat eine große Belohnung.

Der Hadith, auf den du dich beziehst, ist ein solider Hadith. Abu Hurayrah, möge Allaah mit ihm zufrieden sein, berichtete, dass der Prophet sallallaahu `alayhi wa sallam (möge Allaah ihn loben) sagte: "Diejenigen, die dem Freitagsgebet fernbleiben, sollten sich ändern, sonst wird Allah, der Erhabene, ihre Herzen versiegeln, und sie werden zu den Unachtsamen gezählt." [Muslim]

Wir denken, dass sich dieser Hadith nicht auf deinen Fall bezieht. Wir sind jedoch der Meinung, dass du dir ein islamisches Umfeld suchen solltest, in dem du deine islamischen Pflichten am besten erfüllen kannst, und das Land der Nicht-Muslime ist definitiv nicht dieses Umfeld.

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Dein Vater ist wahrscheinlich eine ziemlich minderbemittelte Person, wenn er etwas über etwas preisgibt, was aber nicht der Realität entspricht.

Und du bist wie er, weil du es ihm sogar abkaufst. Wie der Vater, so der Sohn. Ach ja, falls du es immer noch nicht verstanden hast: Nein, so etwas steht nicht im Qur'an.

Zum Schluss möchte ich dir noch ans Herz legen, eine Therapie für deinen Vater zu vereinbaren, denn er scheint etwas gegen Frauen zu haben.

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