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Nein, aber Du solltest dies bei Demos nicht mitfuhren. Dies privat zu verwenden z. b. an einem Fahnemasst od. an der Jacht ist erlaubt.

sie ist für offizielle anlässe verboten.

wird gerne von den neonazis verwendet

tomtom93 
Fragesteller
 29.11.2010, 17:41

offiziell heißt auf den straßen, inoffiziell heißt als bildschirmhintergrund auf dem handy oder als Flagge an meiner zimmerwand :P Das ist nicht verboten richtig? is nurnoch ein problem da, wenn ich die als handybackground nehm sagen alle ich bin neonazi :7

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ganz klare Antwort: NEIN. NICHT VERBOTEN. Die schwarz-weiß-rote Flagge weht auch öffentlich, z.B. vor den Häusern von Studentenverbindungen, sofern deren Farben schwarz-weiß-rot sind. Übrigens kann sowohl eine schwarz-weiß-rote als auch eine schwarz-rot-goldene Flagge als "Reichsflagge" bezeichnet werden. Das Deutsche Reich führte nämlich 1918-1933 als Nationalflagge die Farben Schwarz-Rot-Gold. Die Flagge Schwarz-Weiß-Rot ist ein traditionswürdiges historisches Nationalsymbol Deutschlands.

Nein, die ist nicht verboten, wenn sie ohne jegliche NS-Symbole ist.