Ist der Name "Apres Ski Party" geschützt?
Wir wollen demnächst eine Apres Ski Party machen und uns dafür auch flyer drucken lassen, jetzt stellen wir uns die frage ob der name apres ski party wohl geschützt ist oder ob man den einfach verwenden kann.
3 Antworten
Deine Frage betrifft das Markenrecht und hat mit Patenten nix zu tun...
Und nein, der Begriff "après ski party" kann für eine derartige Veranstaltung nicht geschützt werden, da dies beschreibend wäre, was gemäss §8, Abs. 2 MarkenG ein absoluter Auschlussgrund darstellt.
Ihr könnt den Begriff also problemlos verwenden.
Apres Ski hat sich als generischer Begriff für das Feiern im Skiurlaub durchgesetzt. Eigentlich vor allem in Österreich, aber so nach und nach haben auch Orte in anderen Ländern erkannt, dass viele auch oder sogar vor allem wegen des Apres Ski in den Skiurlaub fahren. Orte wie Ischgl oder St. Anton sind (trotz toller Skigebiete) vermutlich sogar bekannter für ihre Apres Ski Partys als für ihre Pisten.
Es kann also jeder nach Herzenslust Apres Ski Partys veranstalten. Kommt bei Skifahrern auch zu hause immer super an. In Hamburg hat bei Schneesturm mal ein Wirt an der Alster spontan eine Apres Ski Party ausgerufen und da sind echt einige mit Skiern über der Schulter gekommen... ;-)
Nein, ist er nicht