Wer trägt die Schuld und wie geht man da vor?

3 Antworten

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Ist ein Fahrzeug nach Herstellerrichtlinien ganz gemacht worden spricht man nicht mehr von einem Unfallfahrzeug. Der Stand der Reparaturtechnik ermöglicht eine einwandfreie Instandstellung, sodass der Begriff Unfallfahrzeug für ein repariertes Fahrzeug nicht mehr gegeben ist. Ein Unfallfahrzeug ist ein erheblich beschädigtes, unrepariertes Fahrzeug. Da müsstest du das Gutachten und die Reparaturrechnung mit in Betracht ziehen. Wird nur bei deiner Reparatur eng. Bei Vorschäden gibt es immer Probleme.


Du müsstest m.E. deinem Verkäufer nachweisen können, dass er von dem Schaden wusste oder bei normaler Sorgfalt hätte wissen müssen. Das kann eventuell schwierig sein.

Je nachdem, um welche Summe es geht, würde ich aber eine Anwältin konsultieren, um deine Ansprüche zu klären.


Fabii2606 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 18:45

Alles klar danke.

Ist bisschen ärgerlich alles wie soll man denn sowas dann nachweisen können ich habe bereits der Versicherung eine email geschrieben und Details zum Unfall erfragt. Dort wird aber kein Name hinterlegt o.ä.
hätte halt gerne gewusst bei welchem Halter das passiert ist und spätestens beim Kaufvertrag müsste das ja vermerkt sein..

Ich glaube, daß, wenn ein Preis eingetragen wird, was du beim kauf gezahlt hast, wird, das dann jeder wieder etwas anderes schreibt. Denn ohne Preis, m.E. macht die Diskussion eher keinen Sinn. Es ist doch wichtig ob ich 5000 oder 30000 euro hingelegt habe. Alles andere was hier geschrieben wird, ist so ein bischen "blabla". Mit konkreten Zahlen, sieht es anderst aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung