Ist der hydraulische Abgleich in BRD-Mehrfamilienhäusern (mit 6 Wohnungen im MFH) auch vorgeschrieben, wenn jede Wohnung ihre eigene GASETAGENHEIZUNG hat?
Sind folgende Aussagen (Stand Januar 2023) richtig:
- Da es 6 einzelne "Gas-Feuerstätten" gibt, ist der hydraulische Abgleich KEINE Pflicht.
- Aber je Wohnung ist eine Heizungsprüfung/-optimierung Pflicht bis zum 15. September 2024 an jeder einzelnen Wohnungsheizung/Etagenheizung.
- Und haftbar ( bei Nicht-Durchführung oder Fristüberschreitung von 2.) ist immer der Wohnungseigentümer ( bei Mietwohnungen also der Vermieter und NICHT der Mieter).
2 Antworten
Soweit mir bekannt:
- ist falsch. Sind es mehr als 5 Einheiten, ist der HA Pflicht, unabhängig von der Zahl der Feuerungsstätten - zumindest finde ich keine Quelle, die das anders sieht;
- trifft zu;
- trifft zu, da es sich um eine Pflicht des Eigentümers und um Instandhaltung handelt.
Der Meinung war ich früher auch, wurde aber von Heizungsinstallateuren darüber aufgeklärt, dass das so nicht stimmt. Denn beim HA geht es vorrangig darum, sicherzustellen, dass die HK alle mit identischem bzw. angepasstem Wasserdruck / Durchfluss angefahren werden. Ob das bei EHT mit Raumthermostaten sowie HK in nur einer Etage im Einzelfall tatsächlich viel bringt, lässt sich natürlich nicht vorhersagen, aber zumindest ist das technisch nicht von vorneherein nutzlos.
Danke für die Info! Der Aspekt, dass es sich um ein MFH handelt, ist hierbei sachlich gesehen unerheblich. Ob das gesetzlich so gewollt ist?
Alles richtig ! Hydraulischer Abgleich macht Etagenheizungen keinen Sinn. Bei Brennwertthermen sind u.U. Wartungsinterwalle nur aller 2 Jahre vorgeschrieben.
Ein hydraulischer Abgleich macht technisch Sinn für miteinander verbundene Heizkörper, die von einer Heizanlage versorgt werden.. Das gilt je Etage, aber nicht bei verschiedenen Thermen in verschiedenen Etagen.