Ist das strafbar gewesen was wir gemacht haben oder nur moralisch fragwürdig?

6 Antworten

Guten Morgen!

In Deutschland ist nach § 30 StVO das unnötige "hin- und herfahren" mit einem Fahrzeug untersagt und kann mit einem hohen Bußgeld von bis zu 100 Euro bestraft werden. Entsprechend kann man dies auf jeden Fall darunter zählen, da ihr kein "festes Ziel" hattet.

Entsprechend nachzuweisen ist dies aber sehr schwer, außer ihr macht das öfters - und genau ein solches, echtes Zivilfahrzeug verfolgt euch ebenfalls dabei. Dann wird es auffällig - und im schlimmsten Fall wie o.g. ein wenig teurer!

Wo kein Kläger - da kein Richter!

Liebe Grüße
LunaticTiger // Justin

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ehemaliger Mitarbeitender (RBr) der Polizei NRW

aksjdbrbehdbeb 
Fragesteller
 20.09.2022, 08:26

Ne wir hatten eig schon ein Ziel haben nur einen kleinen Umweg gemacht dadurch

0

Das ganze war einfach nur völlig kindisch.


aksjdbrbehdbeb 
Fragesteller
 20.09.2022, 08:26

Ich weiß 😂 aber manchmal muss man kindisch sein

0

Einfach nur Kinderkram unreifer Menschen.

Warum sollte das strafbar sein? Ihr seid halt ,,zufällig'' in die selbe Richtung gefahren.

der war viel zu schnell 

Dann wart ihr das auch.


aksjdbrbehdbeb 
Fragesteller
 20.09.2022, 08:25

Der Abstand war manchmal riesig und wenn dann unbegrenzt war haben wir wieder aufgeschlossen

0