ist das strafbar?

2 Antworten

Nein.

Die Regelungen der §§ 12 ff. JuSchG beziehen sich ausschließlich auf die öffentliche Vorführung und Zugänglichmachung. Sie entfalten keine Rechtswirkung für den privaten Raum.

Welche Filme und Spiele Kinder und Jugendliche im privaten Raum sehen bzw. spielen dürfen, entscheiden einzig und alleine die Erziehungsberechtigten. Das bestätigt übrigens auch die USK auf ihrer Webseite.

Etwas anders sieht es aus im Falle des § 12 Abs. 3 Nr. 1 JuSchG, hier ist aber § 28 Abs. 4 Satz 2 JuSchG zu beachten. Die Entscheidung der Personensorgeberechtigten hat somit auch hier gesetzlich normierten Vorrang.

Grundsätzlich anders sieht es aus, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet wird und insbesondere, wenn es sich um jugendgefährdender Medien nach § 15 JuSchG handelt.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Für dich nicht.

Also erlaubt ist es nicht.
Probleme bringt es aber nur wenn es dir schadet, weil dann eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dann wiederum wäre es strafbar, für deine Eltern

So lange es dir aber nicht schadet kannst du Zuhause alles spielen was deine Eltern erlauben.

In der Öffentlichkeit zb bei Veranstaltungen wie die Gamescom oder dergleichen ist das was Anderes. Dort darfst du die Spiele dann nicht spielen, auch wenn deine Eltern es erlauben würden. Das dürfen Veranstalter nicht erlauben.
Selbe natürlich Händler, die dürfen dir solche Spiele nicht verkaufen.