Ist das so in Ordnung?
Hallo,
ich habe heute die Ergebnisse meiner Abschlussprüfung erhalten, welche mich nicht zufrieden stellten.
Mein Vater hat daraufhin meinen Lehrer angerufen, welcher genervt war, und keine Lust auf das Telefonat hatte.
Mein Vater meinte schlussendlich, dass er Prüfungseinsicht beantragt, und sich rechtliche Schritte gegen die Korrektur vorbehält.
Kann man dass so sagen?
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Für die schriftlichen Prüfungen gibt es regelmäßig einen offiziellen Termin an der Schule für die Einsichtnahme. Normalerweise wird der auch schon vor den Prüfungen bekanntgegeben.
Gegen die Bewertung kann man immer verwaltungsgerichtlich vorgehen. Bei schriftlichen Prüfungen ist das aber nur extrem selten erfolgreich. Denn die Arbeit wurde von zwei Lehrkräften bewertet. Formfehler bei der Korrektur sind daher äußerst unwahrscheinlich.
Bei Abschlussprüfungen gibt es immer 2 Korrekturen.
Zudem strikte Vorgaben zur Korrektur.
Ja du kannst Einsicht beantragen, jedoch ändert sich meist nichts an der Note.