Ist das so in Ordnung?

2 Antworten

Für die schriftlichen Prüfungen gibt es regelmäßig einen offiziellen Termin an der Schule für die Einsichtnahme. Normalerweise wird der auch schon vor den Prüfungen bekanntgegeben.

Gegen die Bewertung kann man immer verwaltungsgerichtlich vorgehen. Bei schriftlichen Prüfungen ist das aber nur extrem selten erfolgreich. Denn die Arbeit wurde von zwei Lehrkräften bewertet. Formfehler bei der Korrektur sind daher äußerst unwahrscheinlich.

Bei Abschlussprüfungen gibt es immer 2 Korrekturen.

Zudem strikte Vorgaben zur Korrektur.

Ja du kannst Einsicht beantragen, jedoch ändert sich meist nichts an der Note.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen