Ist das normal; 20st vertrag, erste arbeitswoche direkt 32 st?
Ich habe zum ersten mal in meinem leben einen arbeitsvertrag. Habe immer als sexarbeiterin und noch nie "richtig" gearbeitet.
Ist es normal wenn eigendlich 20st die woche vereinbart und vertraglich geregelt wurden, das ich direkt in meiner ersten woche 32st bekomme?
Mir macht das jetzt sorgen das 10-20 überstunden die woche irgendwie normalzustand sind ubd ich eigendlich nie weis wie viele stunden ich arbeiten muss. Ausserdem habe ich noch einen nebenjob der mir spaß macht und wesendlich mehr geld bringt (auf den stundenlohn gesehen - am ende des monats werde ich durchaus bei dem festen job mehr haben, aber zum leben bräuchte ich schon beides, denn nur der mindestlohn job wird mir nicht reichen. Weder finanziell noch emotional, weil ich hänge gewissermaßen an meinem nebenjob).
Jedenfalls wollte ich fragen ob das bei festanstellungen in teilzeit oder überhaupt generell so üblich ist 12 überstunden in einer woche, und das direkt zum anfang... könnte sein das mich das doch alles überfordert.
1 Antwort
Super wichtig: ist arbeitsvertraglich geregelt, wie mit Überstunden verfahren wird? Stehen im Arbeitsvertrag die 20 Stunden als fest oder ist das das Minimum an Stunden, was dir zugesichert wird, mit Option auf mehr?
In einigen Branchen und Bereichen ist gerade die Vereinbarung einer Mindeststundenzahl, die dann recht flexibel auch hochgesetzt werden kann, durchaus üblich - zum Beispiel im Einzelhandel. Der Vorteil liegt hier vor allem auf Seiten des Arbeitgebers, der dadurch genug Personal hat, um den Bedarf zu decken, gleichzeitig aber auch nur wenige Stunden wirklich immer fix bezahlen muss, egal ob die gerade gebraucht werden oder nicht. Als Arbeitnehmer hat man von solchen Modellen keine Vorteile, finde ich...
Ebenfalls finde ich es grundsätzlich schon wichtig, dass klar geregelt ist, wie Überstunden gehandhabt werden, sowohl bei der Entstehung als auch bei der Dokumentation und besonders beim Ausgleich. Ob der Ausgleich über Abfeiern oder Auszahlen stattfindet, wäre mir recht egal. Beim Abfeiern wäre es mir nur wichtig, dass nirgendwo eine Klausel zum Verfall zu einer bestimmten Frist ohne jeden Ausgleich vorhanden ist!
Das wären also die Punkte, die du in deinem Vertrag noch mal prüfen solltest, um dir dann zu überlegen, ob du mit den unterschriebenen Rahmenbedingungen einverstanden bist. Wenn nicht, dann kannst du versuchen, das noch mal nachzuverhandeln, solltest aber dabei auch damit rechnen, dass das nichts wird und du dir somit einen anderen Job suchen musst.
Ja, bei Eigenkündigung können Sperren drohen. Aber es gibt ja auch immer die Möglichkeit, erst zu suchen und erst dann, wenn man was neues hat, zu kündigen! Meist ist ja eine Probezeit vereinbart, die beinhaltet, dass man mit einer Frist von gerade mal zwei Wochen kündigen kann.
Das würde aber bedeuten wenn ich kündife have ich kein Anspruch mehr auf bürgergeld richtig? Bin dann gesperrt...? Mein bürgergeld antrag den ich im märz gestekkt habe wurde ja noch nichtmal bewilligt. Jetzt habe ich mitgeteilt das ich ein arbeitsvertrag habe. Wenn ich direkt im rahmen der probezeit wieder kündigen würde müsste ich quasi wieder ein neuen antrag stellen. Oder je nach dem ob der davor überhaupt schon bewilligt wurde würde ich nur mitteilen das es sich mit dem job wieder erledigt hat. Oder wie würde das dann mit dem jobcenter laufen?