Ist das Hausfriedensbruch?
Hallo,
ich wohne zur Zwischenmiete für ca. 18 Tage in einer Münchner Wohnung. Die Wohnung habe ich komplett abbezahlt. Jedoch ist es zweimal vorgekommen dass die Mieterin unangekündigt in die Wohnung reingekommen ist. Einmal mit einem kräftigen großen Mann und jetzt alleine. Angeblich mit der Begründung dass sie nur ein Buch holen möchte und beim letzten Mal hatte ich die Tür auf gemacht und dann ist sie weggerannt.
Ich habe Angst um meine Sicherheit und schließe immer ab.
Kann ich die Polizei benachrichtigt, auch wenn ich die Wohnung nur zur Zwischenmiete habe?
3 Antworten
Ja, kannst du und solltest du auch.
Der Vermieter darf A) keinen Wohnungsschlüssel habe und B) erst recht nicht die Wohnung unerlaubt betreten.
Du kannst die gute Frau sogar anzeigen.
Danke! Das hatte mir die Polizei auch am Telefon gesagt.
Hallo,
wenn du die gesamte Wohnung allein angemietet hast, darf sie niemand sonst ohne deine Erlaubnis betreten. Der Vermieter hat alle Schlüssel auszuhändigen. Zudem darfst du für den Zeitraum des Mietverhältnisses die Schlösser der Mietsache austauschen. Unbefugtes Betreten kannst du als Hausfriedensbruch zur Anzeige bringen.
Eigentlich darf die Vermieterin nicht einfach unangekündigt reinkommen, definitiv nicht. Du könntest dann sofort die Polizei rufen und auch Strafanzeige erstatten, du bist ja eh nur 18 Tage da und dann weg. Trotzdem darf sie das nicht. Klar, dass du dich nicht sicher fühlst.