Ist das ein muss zu bezahlen oder wollen die uns erpressen,damit die das Geld haben wollen ?

7 Antworten

Die Rechnung verjährt nur, wenn bisher nichts unternommen wurde. Das ist aber bereits geschehen. Somit verjährt die Rechnung noch lange nicht.

Jetzt hast Du die Entscheidung, entweder bezahlen oder in den Knast.

Sali

Das Schöne daran ist, dass wenn Du die 3 Tage im Gefängnis verbracht hast, die Schuld immer noch besteht. Wenn Du dann noch nicht bezahlst, geht es bis zum Verlustschein, wobei noch weitere Kosten dazukommen. Verlustscheine gelten 20 Jahre und wenn die Behörde das Verfahren wieder aufnimmt, nochmals 20 Jahre u.s.w.

Diese Schuld erscheint im Strafregister und im amtlichen Schuldenregister. Das kann dann mühsam sein, wenn Du eine Wohnung suchst oder etwas auf Rechnung kaufen willst.

Wenn Du solche "Expresszuschläge" in Zukunft vermeiden willst, dann halte bei Rot an.

Tellensohn

Da ist und wird nix mit Verjährung. Die Behörde betreibt das Verfahren immer weiter. Im Klartext: Entweder du zahlst, oder du wanderst in Erzwingungs- bzw. Ersatzhaft. Ende, Aus, Amen. . . .

Nun wer einen Fehler macht muss auch dazu stehen und dazu sind dann Bussen gedacht. Du kannst hoffentlich den Text verstehen: Du musst bezahlen oder absitzen und bezahlen!

Doofe Idee, in Deutschland ruht die Verjährungsfrist mit dem Bescheid, ich denke die Schweiz handhabt das ähnlich. Also zahlen oder ab in den Bau