Ist das ein Hitlergruß?
Es gibt ja den normalen Hitlergruß den die Sympathisanten gemacht haben aber Hitler hat ja meistens anders gegrüßt er hat die offene Handfläche gezeigt pararell zum Oberkörper. Ist das strafrechtlich relevant?
4 Antworten
Es handelt sich um den Führergruß. Er wurde in erster Linie in engen Räumen oder beim direkten gegenüberstehen so ausgeführt. Hitler grüßte für gewöhnlich immer so, auch wenn es ggf. nicht den "Regeln" entsprach.
Und ja, auch dieser ist strafrechtlich relevant. Phillippus nennt ein Beispiel.
Ist das strafrechtlich relevant?
§ 86a Absatz 2 Satz 2 StGB:
Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Hier salutiert er. Der Hitlergruß wäre wie in deiner Frage erklärt. Wenn man aber bedenkt, dass salutieren Grüßen ist ("salutieren", lat. salutare) könnte das ein Hitlergruß sein. Dann würde ich ihn aber umformulieren zu "Gruß von Hitler" oder "Hitler salutiert". Im Sprachgebrauch bezeichnet der Hitlergruß etwas anderes (also eben das was du in deiner Frage gesagt hast).
Ich glaube schon. Der NPD-Stadtrat Karl Richter wurde m. W. deshalb verurteilt.