Ist bei einer Simson S51 auch ohne DDR-Zulassung (aber mit Original-Kaufvertrag) trotzdem eine 60kmh-Zulassung möglich?
Ich werde meinem Onkel demnächst seine S51 (die er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren kann) abkaufen. Diese ist seit acht Jahren nicht mehr gefahren, ich werde sie also professionell restaurieren lassen. Die Original-DDR-Zulassung für die S51 kann er nicht mehr finden, allerdings hat er den original-Kaufvertrag noch. Kann/muss ich die irgendwo neu zulassen? Wenn ja, wo muss ich das machen und darf sie dann immer noch 60 km/h fahren?
2 Antworten
Moin,
ja, ist möglich. Die original Papiere wären zwar schön, aber mit der Fahrgestell-Nr. kannst Du hier online beim KBA neue Papiere anfordern. Wenn dadurch ein Match mit damals in der DDR zugelassenen Simsons gefunden wird, bekommst Du die Zulassung mit 60 km/h. Sollte es kein Match geben, würden die Papiere wohl mit nur 45km/h ausgestellt werden.
Das Jugend-Moped meiner Frau stand auch ca. 30 Jahre in einer Scheune rum und die Papiere waren nach einem Umzug plötzlich nicht mehr auffindbar. Da haben wir sie ebenfalls online neu beantragt mit 60er Zulassung.
Alle zulassungsrelevanten Daten, wie genaue Typenbezeichnung, Fahrzeug-Ident-Nr und Baujahr findest Du auf dem Typenschild vorne an der Lenkstange.
Bei Fragen einfach melden.
Wenn sie sicher kein Reimport ist, kannst du auch für 30 Euro Papiere beim Kba beantragen, dauert dann zwei bis 3 Wochen und dann hast du sie
Ohne solltest du nicht fahren