Isomatte beim Biwak campen erlaubt (Bayern)?

2 Antworten

Draußen Schlafen ist erstmal erlaubt. Dazu darfst du dich selbstverständlich auch auf eine Isomatte legen.

Einzig das Campieren mit Zelt ist eine u.U. eine Ordnungswidrigkeit. Und selbst das wird nur an konkreten Orten wie Urlaubsgebieten oder Naturschutzgebieten verfolgt.

BackupBone  20.09.2023, 09:57
Und selbst das wird nur an konkreten Orten wie Urlaubsgebieten oder Naturschutzgebieten verfolgt.

Na das erzähl mal den Jagdgemeinschaften und Waldarbeitern hier in Franken.

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BackupBone  20.09.2023, 12:38
@verreisterNutzer

Wie wäre es mit "bist du wahnsinnig, hier in der Schusslinie rumliegen? das ist Privatgrund!" Ein Richter mag das dann gesetzestreu-wörtlich freisprechen, die Toleranz der Waldbesitzer/bewirtschafter sinkt zusehends. Und das kann auch Mal eskalieren.

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verreisterNutzer  20.09.2023, 15:18
@BackupBone

Der Jäger ist in der Verantwortung die Sicherheit bei der Jagd zu gewährleisten, nicht umgekehrt. Kann er das nicht gewährleisten, so muss er das Jagdgebiet entsprechend sperren. Und das machen die auch.

Waldbesitzern und Bewirtschaftern interessiert es nicht die Bohne ob Wanderer durch ihren Wald gehen oder nicht, insofern diese dort nicht Bushcraften, Feuer machen oder Müll hinterlassen. Da eskaliert auch nichts, dass sind ganz normale Menschen wie alle anderen auch.

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BackupBone  20.09.2023, 15:25
@verreisterNutzer
so muss er das Jagdgebiet entsprechend sperren. Und das machen die auch.

Genau. Und das wird dann auch gern mal ignoriert.

Waldbesitzern und Bewirtschaftern interessiert es nicht die Bohne ob Wanderer durch ihren Wald gehen oder nicht, insofern diese dort nicht Bushcraften, Feuer machen oder Müll hinterlassen
insofern diese dort nicht Bushcraften, Feuer machen oder Müll hinterlassen

Das natürlich nicht, aber dort irgendwas zu hinterlassen(beim pennen)passiert zu oft, weswegen die Geduld bei den Besitzern eben aktuell nicht mehr soooo gross ist.

Hab beim Spazieren gehen heute morgen aufgehört den Müll einzusammeln, weil der Sack(den ich immer dabei hab) VOLL war.

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verreisterNutzer  20.09.2023, 15:40
@BackupBone

Ich frag mich ja woher hast du denn diese negativen Erfahrungen mit Jägern und Waldbesitzern? Schonmal draußen frei übernachtet und einen von denen getroffen?

Oder alles nur Theorie und Hypothese?

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BackupBone  20.09.2023, 15:52
@verreisterNutzer

Mein Schwiegervater ist einer von denen. Bin des öfteren mit ihm im Wald, Holz machen. Auf diesem Gebiet ist auch eine Jagdgemeinschaften. Und auch ich hab wegen eines Lagerfeuers fast mal die Polizei gerufen.

Am Karfreitag kam uns einer früh morgends beim Kreuzweg mit Bierflasche und Isomatte gröhlend entgegen.

MEINE Toleranz sinkt hier ebenfalls.

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Hier mal eine Antwort für Dich, zu diesem Thema generell (vergiss mal, das da etwas von "Waldbrandgefahr" in der dortigen Frage steht, das spielt für die verlinkte Antwort keine Rolle): biwakieren-bei-hoher-waldbrandgefahr#answer-465245330

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber jahrelang draußen unterwegs
verreisterNutzer  20.09.2023, 04:30

Das stimmt so nicht. Es existiert kein pauschales Draußen-Schlafen-Verbot und es gibt keine verbotenen Uhrzeiten für Wälder.

Das kann dir "aufstoßen" wie es will. Wenn ich mich mit Isomatte und Schlafsack am Wegesrand nach meiner Wandertour unter den Sternenhimmel lege, kannst du dagegen garnichts machen.

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Waldmensch70  20.09.2023, 08:14
@verreisterNutzer
Das stimmt so nicht. Es existiert kein pauschales Draußen-Schlafen-Verbot und es gibt keine verbotenen Uhrzeiten für Wälder.

Ich habe in dem verlinkten Artikel weder etwas von „pauschales Draußen-Schlafen-Verbot“ geschrieben noch von „verbotenen Uhrzeiten für Wälder“.

Keine Ahnung was Du hier also kritisierst.

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verreisterNutzer  20.09.2023, 09:04
@Waldmensch70
doch irgendwie OK sei, dass man da draußen in Feld und Wald geplant übernachtet, so lange man es nur nicht "zelten" nennt oder kein Zelt verwendet etc.

Eigentlich den kompletten Text im gesamten. Auch das seltsame Rechtsverständnis von sinngemäßer Sprache, statt wörtlicher. Aber das führt zu weit und hat mir der Frage hier wenig zu tun.

Konkret im obigen Zitat. Das geplante Übernachten in der Natur ist grundsätzlich erlaubt und alles andere als Spitzfindigkeit oder Wortklauberei.

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BackupBone  20.09.2023, 09:59
@verreisterNutzer
und alles andere als Spitzfindigkeit oder Wortklauberei.

Das geplante Lagern ist das, was durch Wortklauberei angeblich erlaubt sein soll. Bloß kein Zelt verwenden oder es so nennen und alles ist gut?

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Waldmensch70  20.09.2023, 10:10
@verreisterNutzer
Eigentlich den kompletten Text im gesamten. Auch das seltsame Rechtsverständnis von sinngemäßer Sprache, statt wörtlicher. 

Das ist ja nicht „auf meinem Mist gewachsen“. Ich habe auch extra in Artikel darauf hingewiesen, dass ein Anwalt oder Richter das besser erklären kann als ich.

Nur weil Dir nicht gefällt was Du da liest musst Du mich nicht angreifen/kritisieren. Ich mache die Gesetze nicht.

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verreisterNutzer  20.09.2023, 10:39
@BackupBone

Korrekt. Auch geplantes Übernachten ist grundsätzlich erlaubt. Eine Art pauschales "Schlafverbot in der Öffentlichkeit" existiert nicht.

Wenn du Lust drauf hast kannst dir ne Decke schnappen und dich heute Nacht mitten im Wald unter einen Baum legen und dort schlafen. Es gibt weder ein allgemeines Übernachtungsverbot, noch ein Betretungsverbot des Waldes in der Nacht.

Die Beschränkungen und Verbote die gerne aufgeführt werden, sind immer konkret auf bestimmte Tätigkeiten bezogen. Aber grundsätzlich darfst du dich an jedem deutschen Wanderweg auf eine Bank legen und dort übernachten.

Wieso auch nicht?

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Waldmensch70  20.09.2023, 11:14
@verreisterNutzer
Es gibt weder ein allgemeines Übernachtungsverbot, noch ein Betretungsverbot des Waldes in der Nacht.

Steht auch beides dort nicht so in meiner Antwort. Worüber redest Du also?

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verreisterNutzer  20.09.2023, 11:26
@Waldmensch70

Über den zitierten Satz oben. Den hier:

doch irgendwie OK sei, dass man da draußen in Feld und Wald geplant übernachtet, so lange man es nur nicht "zelten" nennt oder kein Zelt verwendet etc.

Das ist nicht nur irgendwie okay, sondern völlig okay. Man darf draußen geplant übernachten.

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Waldmensch70  20.09.2023, 11:39
@verreisterNutzer
Über den zitierten Satz oben. Den hier:
> doch irgendwie OK sei, dass man da draußen
> in Feld und Wald geplant übernachtet, so lange
> man es nur nicht "zelten" nennt oder kein Zelt
> verwendet etc.
Das ist nicht nur irgendwie okay, sondern völlig okay. Man darf draußen geplant übernachten.

Die Aussage ist nicht so allgemeingültig wie Du es jetzt hier darstellst. Du verfälscht es, wenn Du einen einzelnen Teil eines Textes aus dem Kontext reisst.

Lies' den Satz im Kontext. Und dann belege mir, dass das so im Zusammenhang wie es da geschrieben steht nicht stimmt. Einfach zu sagen "das ist so nicht richtig" reicht nicht aus. Schliesslich erkläre ich es da auch.

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BackupBone  20.09.2023, 12:31
@verreisterNutzer
. Aber grundsätzlich darfst du dich an jedem deutschen Wanderweg auf eine Bank legen und dort übernachten.
Wieso auch nicht?

Weil das was anderes ist, als ein Privatwald in dem "jederzeit" gejagt und gefällt werden kann.

Das WO ist durchaus entscheidend.

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