Islam & al istinjah?

2 Antworten

Istinjaa' ist verpflichtend; das bedeutet, dass alles, was aus den vorderen oder hinteren Gängen ausgeschieden wurde, mit Wasser, Steinen oder etwas anderem, das rein ist und die Unreinheit (najaasah) entfernt - wie Kieselsteine oder grobes Seidenpapier oder saubere Papierstücke, auf denen weder Allah noch einer Seiner Namen erwähnt wird - außer Knochen und Dung. Dies ist zu tun, wenn etwas Unreines ausgeschieden wird, wie Stuhl oder Urin.

Wenn aber außer dem Wind nichts ausgetreten ist, dann ist die Instinjaa' nicht verpflichtend.

Wenn eine Person Urin ausgeschieden hat, reicht es aus, das Ende des Penis zu waschen, um es vom Urin zu befreien. Es ist nicht vorgeschrieben, den Anus zu waschen, weil dort nichts herausgekommen ist.

Beim Hintereingang muss er den Schmutz entfernen und dann den Analschließmuskel waschen, um ihn von Schmutz zu befreien, der daran haftet.

Für weitere Informationen siehe Fataawa al-Shaykh Ibn Baaz, Bd. 10, S. 36; al-Sharh al-Mumti' von Ibn 'Uthaymeen, Bd. 1, S. 88.

Das ist es, was mit Urin und Stuhlgang zu tun hat. Zu Sperma und Prostataflüssigkeit siehe Frage Nr. 2458.

Es besteht kein Zweifel daran, dass, wenn der Urin oder Stuhl über den Ort hinausgeht, an dem er austritt, auch diese Bereiche gewaschen und die Unreinheit und der Schmutz von ihnen entfernt werden müssen.

Dies ist eine Zusammenfassung der Etikette der Selbstentlastung, die ein Muslim bei der Selbstentlastung beachten muss.

1 - Es ist Sunna, "Bismillaah (im Namen Allahs)" zu sagen, wenn man den Waschraum betritt, denn es wurde von 'Ali ibn Abi Taalib (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Die Augen der Dschinn werden daran gehindert, die 'awraat der Söhne Adams zu sehen, wenn einer von ihnen beim Betreten des Waschraums 'Bismillaah' sagt."

(Überliefert von al-Tirmidhi, al-Jumu'ah, 551. Als saheeh eingestuft von al-Albaani in Saheeh Sunan al-Tirmidhi, no. 496).

Der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte laut dem Hadith von Anas "Allaahumma inni a'oodhu bika min al-khubthi wa'l-khabaa'ith (O Allaah, ich suche Zuflucht bei Dir vor allem Anstößigen und Schlechten (bösen Taten und bösen Geistern)."

(Überliefert von al-Bukhaari, al-Wudoo', 139)

2 - Er soll mit dem linken Fuß zuerst eintreten und mit dem rechten Fuß zuerst austreten.

3 - Wenn er sich an einem Ort erleichtern will, der nicht dafür vorgesehen ist, sollte er sich weit weg von den Menschen begeben.

4 - Er sollte sich nicht mit dem Gesicht zur Qiblah wenden, wenn er sich erleichtert, denn es wird vom Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) ein Hadith überliefert, in dem er sagte: "Wenn einer von euch seinen Darm entleeren muss, soll er nicht zur Qiblah schauen oder ihr den Rücken zuwenden, sondern nach Osten oder Westen." (Überliefert von al-Bukhaari, al-Wudoo', 141).

5 - Beim Urinieren muss man darauf achten, dass keine Urintropfen auf der Kleidung oder dem Körper landen, denn im Hadith von Ibn 'Abbaas wird berichtet, dass "der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) an einem der Gärten von Madeenah oder Mekka vorbeikam und er die Stimmen zweier Männer hörte, die in ihren Gräbern bestraft wurden. Der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Sie werden bestraft, aber sie werden nicht für eine große Sünde bestraft. Dann sagte er: "Nein, einer von ihnen hat sich nicht vor seinem Urin geschützt, und der andere hat Verleumdungen verbreitet. Dann holte er einen Palmzweig, brach ihn entzwei und legte jedes Stück auf ein Grab. Man sagte zu ihm: 'O Gesandter Allahs, warum hast du das getan?' Er sagte: 'Möge ihre Qual gemildert werden, solange diese nicht austrocknen' oder 'bis diese austrocknen.'" (Überliefert von al-Bukhaari, al-Wudoo', 209).

6 - Er sollte seinen Penis beim Urinieren nicht mit der rechten Hand festhalten, denn der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Wenn jemand von euch auf die Toilette geht, soll er weder seinen Penis berühren noch sein Geschlechtsteil mit der rechten Hand reinigen." (Überliefert von al-Bukhaari, al-Wudoo', 149)

7 - Es ist nicht erlaubt, sich auf der Straße oder im Schatten zu erleichtern, denn der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Hütet euch vor zwei Dingen, die Fluch hervorrufen." Sie fragten: "Was sind die beiden Dinge, die zum Fluchen führen, o Gesandter Allahs?" Er sagte: "Sich auf der Straße oder im Schatten zu erholen." (Überliefert von Muslim, al-Tahaarah, 397)

8 - Es ist makrooh, zu sprechen, während man sich erleichtert.

9 - Es ist mustahabb, wenn man aus dem Waschraum kommt, "Ghufraanak (Ich bitte Dich (Allah) um Deine Vergebung)" zu sagen, denn es wurde überliefert, dass 'Aa'ishah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: "Wenn der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) aus dem Waschraum kam, sagte er: 'Ghufraanak'."

(Überliefert von al-Tirmidhi, al-Tahaarah, 7; als saheeh eingestuft von al-Albaani in Saheeh Sunan al-Tirmidhi, Nr. 7 [Auszug aus islamqa.info/en/answers/12657]

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Nach dem Toilettengang reinigst du deine entsprechende Koerperteile mittels einer Popodusche oder Wasser. Alternativ koennen auch Feuchttuecher benutzt werden.

Eine Kollegin von mir ging in DE immer mit einer Wasserflasche aus Klo:)).