Ip Adresse ermitteln lassen?

7 Antworten

ich hatte das iphone drin. Mir wurde ,, ich biete 50€ geschrieben,, Ich habe ,, okay geantwortet,,

Ah, ich verstehe.

Also hast Du es dem Anderen damit für 50€ verkauft. "Okay" ist ja eine Zustimmung, es ist also eine schriftliche Zustimmung Deinerseits erfolgt.

Damit ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Er kann also jetzt auch darauf bestehen, das Du ihm das Telefon für diesen Betrag so wie angeboten überlässt.

Das kann er notfalls auch einklagen. Dann wird auch Deine Adresse etc. ermittelt, wenn sein Anwalt einen entsprechenden Antrag stellt.

Frage12308123 
Fragesteller
 09.11.2021, 12:39

Mhh, heisst aber auch wenn das iphone, das ja gebaucht ist kaputt geht oder kaputt ist, muss er es auch kaufen oder?

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Waldmensch70  09.11.2021, 12:42
@Frage12308123
Mhh, heisst aber auch wenn das iphone, das ja gebaucht ist kaputt geht oder kaputt ist, muss er es auch kaufen oder?

Was sollen das jetzt für Spielchen von Deiner Seite werden???

Nein, natürlich nicht!

Wenn es einen Defekt hat, dann musst Du den in der Verkaufsanzeige natürlich mit angeben! Sonst bist Du wiederum in der Haftung.

Er kann jetzt auf ein Gerät so wie beschrieben bestehen. Und wenn da nichts von Defekten oder Einschränkungen steht, dann hast Du dafür zu sorgen, das es auch keine hat.

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Rechtlich gesehen ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Wenn Du den 50€ zugestimmt hast, gibt es auch nur 50€ dafür. Wo ist das Problem? Packe das Telefon ein und verschicke es ...

Frage12308123 
Fragesteller
 09.11.2021, 12:32

Ich habe dem Preis zugestimmt.

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Waldmensch70  09.11.2021, 12:38
@Frage12308123
Ich habe dem Preis zugestimmt.

Ist das eine Frage oder eine Aussage?

  • Wenn es eine Frage sein sollte: Ja, das hast Du. Mit dem "Okay" hast Du zugestimmt.
  • Wenn es eine Aussage sein sollte: Dann ist das ja klar. Warum dann noch Deine Frage hier? Schicke es ihm für die 50€.
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eBay funktioniert nicht über Nachrichten, sondern über Gebote. Und wenn du einen Mindestpreis festlegen willst, musst du die entsprechende Option auswählen.

Na, da ist ein Kaufvertrag entstanden, der so zu erfüllen ist. Auf Erfüllung kann geklagt werden.

Und da ich in nem Kommentar gelesen habe "und wenn das Gerät jetzt kaputt geht?"...dann hast DU Schadensersatz zu leisten, weil sich das Gerät nicht mehr im angebotenen Zustand befindet, wenn dir Vorsatz nachgewiesen werden kann, bist du sogar noch wegen Betrug dran.....