Inwiefern ist eine Live Vernehmung vorm Gericht machbar?

1 Antwort

Die Vernehmung von Zeugen im Ausland richtet sich nach § 136 der Rechtshilfeordnung in Zivilsachen ZRHO und Art. 12 der EU-Beweisaufnahmeverordnung.

Ob der Zeuge für das Verfahren notwendig erscheint, hat das Gericht zu entscheiden, ob er im Ausland wohnt spielt dabei keine Rolle.

Meine Meinung: für das Belegen von "emails und so" könnte sich der Zeuge ja auch schriftlich einlassen.


Genial1233 
Beitragsersteller
 14.05.2025, 17:08

könnte sich der Zeuge ja auch schriftlich einlassen.

Das reicht meins erachten nicht aus. Beweiswert niedrig. Es muss Vernehmung eben. Strafrecht.