Insolvenz von KFZ-Händler?

PolierteMurmel  29.08.2025, 07:53

Meinst du, ob der Verwalter, dir dein Auto wegnehmen könnte , oder du über ihn die Papiere bekommen kannst?

Moga78 
Beitragsersteller
 29.08.2025, 07:58

Ja beides

5 Antworten

Bezahlt wird doch in der Regel erst bei Übergabe. Wenn du den Händler mit der Zulassung beauftragt hattest - gibt er dir alle erforderlichen Unterlagen, du bezahlst und bekommst das Auto. So kenne ich zumindest den Ablauf.

Ob das Auto welches sich in deinem Besitz befindet nun Teil der Insolvenzmasse ist - wird dir dein Anwalt beantworten, wenn er den Sachverhalt geprüft hat.

Ggfs musst du beim Insolvenzverwalter deine Forderung anmelden - wenn der Händler deinen bezahlten Kaufpreis nicht bestimmungsgemäß verwendet hätte.

Du must den KFZ Brief haben als Eigentumsnachweis, welcher Eigentümer stet denn auf dem KFZ Schein, wenn Dein Name da drin steht ist es Dein Fahrzeug und Du kannst beim Strassenverkehrsamt einen neuen Brief ausstellen lassen

Woher ich das weiß:Recherche

Mungukun  29.08.2025, 10:20
Du must den KFZ Brief haben als Eigentumsnachweis

Und wieso steht dann auf dem Kfz Brief groß und fett unter C.4c

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

darauf, wenn das angeblich doch ein Eigentumsnachweis sein soll?

Kurz: Nein der Fahrzeugbrief weißt kein Eigentum aus.

Mungukun  29.08.2025, 10:33
@FKKoldie4609

Der Fahrzeugbrief weißt kein Eigentum aus. Der Eigentumsübergang geschieht durch den Kaufvertrag. Da gilt für ein Auto nichts anderes als für einen Stuhl. Als jemand der im Bereich der Vollstreckung arbeitet, kann ich dir das Versichern. Wir versteigern auch gepfändete Autos. Der Brief ist eben kein Nachweis für irgendwelche Eigentumsverhältnisse.

Genau deswegen steht das da auch extra mit drauf geschrieben.

Du hast das Auto vor der Insolvenz bezahlt und somit ist es eigentlich deines, was auch heißt, dass dir die Papiere ausgehändigt werden müssen.

ABER- wenn das Auto vorher durch den Händler bei einer Bank einfinanziert war und der Händler den Wagen nur verkauft,aber nicht bei der Bank bezahlt hat, dann könnte es Schwierigkeiten geben, da die Bank dann immer noch Eigentümer ist.

Am besten lässt du das durch deinen Anwalt klären.

Vergiss nicht, dass das hier ein Laienforum ist.

Viel Erfolg.

Wenn du einen Anwalt hast, wird dieser dir genau die Fragen beantworten können.

Pauschal kann man das schlicht nicht sagen, denn es ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Wenn ein Verwalter bestellt wurde, dann wird dein Anwalt sich bei ihm melden und mit ihm klären, was nun geschehen soll und pauschal kann man das nicht beantworten, ob er Zugriff auf dein Kfz hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister der 4 Ringe
Ich bin anwaltlich vertreten.

Warum fragst Du dann Laien um ihre Meinung?

Wenn Du den Kaufvertrag hast und nachweisen kannst, daß der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde, dann fordere die Zulassungsbescheinigung Teil 1 papierschriftlich vom Händler an.

Fotokopie des Schreibens an den InsoVerwalter.

Ggf. kannst Du auch eine Neuausfertigung vom Straßenverkehrsamt bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung (KEINE RECHTSBERATUNG!) seit 1991.