Fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil 2 beim Verkauf meines Mopeds?

2 Antworten

Ein Leichtkraftrad hat im Regelfall keine Zulassungsbescheinigung Teil 2.

§4 Abs 2 FZV:

(...)
Auf die Zuteilung des Kennzeichens sind die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II anzuwenden.

Moin,

der Fahrzeugbrief ist bei einem Moped grundsätzlich erforderlich, es sei denn, das Fahrzeug wurde nie auf deinen Namen zugelassen.

Falls das Moped vor Jahren ohne ihn zugelassen wurde, solltest du das mal bei der Zulassungsstelle klären.

Ggf. eine Ersatzbescheinigung anfordern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Autofahrer