Fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil 2 beim Verkauf meines Mopeds?
Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei, mein Moped zu verkaufen.
Es stand jahrelang ungenutzt in der Garage und wurde nun frisch instand gesetzt.
Allerdings finde ich nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 sowie die sogenannte Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity).
Da ich mich schon seit Jahren nicht mehr mit dem Thema beschäftigt habe, bin ich mir unsicher, ob ich jemals eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 erhalten habe. Kann es sein, dass diese damals gar nicht erforderlich war?
Ich möchte beim Verkauf nicht unvorbereitet wirken.
2 Antworten
Ein Leichtkraftrad hat im Regelfall keine Zulassungsbescheinigung Teil 2.
§4 Abs 2 FZV:
(...)
Auf die Zuteilung des Kennzeichens sind die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II anzuwenden.
Moin,
der Fahrzeugbrief ist bei einem Moped grundsätzlich erforderlich, es sei denn, das Fahrzeug wurde nie auf deinen Namen zugelassen.
Falls das Moped vor Jahren ohne ihn zugelassen wurde, solltest du das mal bei der Zulassungsstelle klären.
Ggf. eine Ersatzbescheinigung anfordern.