Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht Vorhanden?

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Jein.

Eine 125er ist gem §3 FZV ein zulassungsfreies Fahrzeug und hat demnach nur eine Betriebserlaubnis und keinen Fahrzeugbrief bze Zulassungsbescheinigung Teil II.

Weil aber §4 FZV eine zuteilung eines amtlichen Kennzeichens fordert, hat eine 125er (Leichtkraftrad) einen Nachweis über das zugeteilte Kennzeichen.

Je nach Zulassungsstelle kann das das erste Drittel (Kennzeichen und Halterdaten) einer Zulassungsbescheinigung Teil I sein oder auch eine komplette ZBI.

Eine ZBII gibt es erstmal nicht, dazu dient die ABE (nationale Betriebserlaubnis), bzw das CoC Papier (EG Betriebserlaubnis).

Auf Halterwunsch kann man bei einem zulassungsfreien Fahrzeug grundsätzlich immer eine Zulassung beantragen (macht Sinn, wen man eh ein Kennzeichen führen muss), das kostet ca 5 EUR und hat dann den Vorteil, dass man eine ZBII bekommt.

Bei Versust der ABE / CoC ist das dnan Problemlos, weil es eine ZBII gibt, sollte die weg sein, kann man sich eine neue ZBII ausstellen lassen, was einfacher ist, als eine neuen ABE / CoC zu bekommen (je nach Hersteller).

Es kann also sein, dass Deine 125er nur eine ABE / CoC und eine ZBI hat aber auch ZBI und ZBII, je nachdem, was ein Vorbesitzer mal beantragt hat.

Bei der Gelegenheit der jetzt anstehenden Ummeldung würde ich eine ZBII beantrage (siehe o.g. Vorteile)

Nein, bei einer 125er nicht.

...Google sagt:

Ist eine 125er Zulassungsfrei?

Leichtkrafträder sind zulassungsfrei (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 lit. c FZV) und nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz steuerfrei

Woher ich das weiß:Recherche