Inkassoforderung nach 6 Jahren?

5 Antworten

Also das mit der Post nehme ich Euch nicht ab. Ihr solltet aber entscheiden, ob ihr das klären wollt oder nicht - wenn ja, dann zunächst einen Einspruch schicken bzw. die Rechnung als nicht zutreffend ablehnen und gleichzeitig mit Fristsetzung Unterlagen anfordern, damit die Verbrauchsdaten und Berechnungen für Euch nachvollziehbar sind.

Beim Auszug sollte ein Protokoll erstellt wurde sein, mit den Zählerständen, habt Ihr das?

Aber:

Normale Verjährungszeit ist drei Jahre - in Eurem Fall also sollten diese Forderungen seit Ende 2023 verjährt sein.

Ihr habt die Wahl: Nix tun oder sein Einschreiben schicken und mitteilen, dass die Forderungen verjährt sind.

Woher ich das weiß:Hobby

Gerne versuchen Stromkonzerne verjährte Forderungen einzutreiben. Stromrechnungen verjähren wie fast alle Forderungen nach Ablauf des dritten Jahres (§ 195 BGB). Folglich ist die Forderung mit der Einrede der Verjährung seit dem 01.01.2022 zu belegen.

Es ist der Inkasso belegbar (Fax Einschréiben, Gerichtsvollzieher) zu Übermitteln, dass der Forderung widersprochen wird und diese zudem verjährt sei. Bestenfalls auch noch ein Kontaktverbot hinzufügen. Eine negative Feststellungsklage wäre auch noch ein probates Mittel der Drohung und ggfs Feststellung der Nichtigkeit.

Dies gilt alles nur solange noch keine Titulierung erfolgt ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
Am 15 April 2024 haben wir von einem Inkassounternehmen ( Solutions GmbH ) eine Zahlungsaufforderung über 600,- Euro erhalten.

Falls das tatsächlich eine echte Inkassoforderung war, einmalig an das Inkasso per Einwurfeinschreiben zurückschreiben, dass man der Forderung vollumfänglich widerspricht, keine Zahlung leisten und einem fakultativen MB widersprechen wird. Außerdem erhebt ihr (wichtig!) vorsorglich die Einrede der Verjährung nach § 195 BGB, welche bei einer Forderung aus spätestens 2019 (mit Abrechnung der nachlaufenden Kosten aus 2018) bereits zum 31.12.2022 eingetreten ist. Tituliert ist die Forderung sicherlich nicht, sonst hätte das Inkasso das zweifellos erwähnt (und zudem längst vollstrecken lassen). Ergänzend widersprecht ihr auch der Datenweitergabe an Dritte gem. DSGVO und BDSG, und dann werft ihr alle weietren Bettelbriefe des Inkassos (denn nichts anderes sind sie) in die Papiertonne.

Weist die Forderung papierschriftlich zurück.

Kontoauszüge lassen sich als Duplikate beschaffen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

auf keinen fall ignorieren.

schriftlich widersprechen, mit fristsetzung rechnungskopien einfordern und auf die verjährung hinweisen.