Informiert Jugendamt Schule?
Hallo,
mich würde es interessieren ob das Jugendamt meine Schule über den Sachverhalt informieren würde, wenn ich sie kontaktiere.
mfg
Um was geht es denn? Du musst schon etwas genauer fragen, so tappen wir im dunkeln. Wäre schön, wenn du das beantwortest.
Viele Streitigkeiten & Häusliche Gewalt
Streitigkeiten Zuhause oder in der Familie? Wegen der häuslichen Gewalt wird nichts an die Schule gemeldet.
hauptsächlich Zuhause
4 Antworten
Vermutlich nur, wenn es die Schule auch betrifft. Das kommt dann wohl immer auf den genauen Fall an. Auf jeden Fall ist es aber auch deren Aufgabe deine Privatsphäre zu respektieren, also auch nicht unnötige Einzelheiten an die Schule zu geben.
Wenn du beim Jugendamt um ein vertrauliches Gespräch bei einem Psycholgen bittest, dann ist der Psychologe zur Vertraulichkeit gesetzlich verpflichtet. Er darf sich nur im Falle von angekündigten Straftaten oder Selbstgefährdungen darüber hinwegsetzen. In derartigen Fällen dürfte er die Eltern informieren oder im Zweifelsfall im dringenden Fall einen Notdienst oder die Polizei um Hilfe bitten. In allen anderen Fällen gilt der Bruch der Vertraulichkeit für einen Psychologen sogar als Straftat. Schulschwänzen oder ähnliches ist keine Straftat.
nur wenn die Schule Dinge wissen muss. Der Informationsfluß ist meistens in der umgekehrten Richtung der Fall.
Vorstellbare Konstellationen sind zB, dass einem Elternteil keinen Zugang zum Kind gewährt werden darf.
LG
Also ich musste für mein damals noch minderjähriges Kind alle beteiligten Seite von der Schweigepflicht entbinden.
"Wozu denn" fragte ich. "Wir wollen doch, dass sie miteinander kommunizieren, sonst hätten wir uns doch nicht an Sie gewandt ..."
und bekam die Erklärung: "wir dürfen sonst nur sehr allgemein reden. Etwa so:
Es sind gewisse Probleme erkennbar.
Es müsste etwas getan werden."
u.ä.
Aber es ist sicherlich auch von Fall zu Fall etwas unterschiedlich.
Ich könnte mir vorstellen, dass das JA die Schule schon etwas näher informiert, wenn du darum bittest.
Allerdings dann wieder unter Berücksichtigung der Privatsphäre der Eltern ...