Inflationsausgleich?

2 Antworten

Das kommt drauf an. Angreifbar wäre das, allerdings gibt's dabei so viel hätte, wäre, könnte zu beachten, dass man hier keine genaue Aussage treffen kann.

Freiwillige Leistungen bleiben freiwillig.


5432112345  06.12.2023, 14:55

Auch bei freiwilligen Leistungen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.

Krankentage dürften wohl kaum als sachliche Begründung für eine Ungleichbehandlung haltbar sein.

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