In welchem Bundesland ist der Riesenschnauzer ein Listenhund? Wo besteht Maulkorbpflicht?

4 Antworten

Der Riesenschnauzer ist kein Listenhund,er ist ein Gebrauchshund somit keine Leinen/Maulkorbpflicht, aber auch auf keinen Fall ein Hund an welche sich ein Hundeanfänger einlassen sollte! Er braucht eine gute und kosequente Erziehung (ohne irgendwelche körperlichen Strafen versteht sich denn die verzeiht ein RS nie!)ausserdem muss er umbedingt gefördert werden, sei es mit Fährtenarbeit/Schutzdienst oder anderem Hundesport.Riesenschnauzer findet man öfters als Diensthunde bei der Polizei, als Lavinen oder Katastrophenhunde. Wichtig beim Riesenschnauzer ist eine korrekte Zucht da sie wie die meisten grossen Hunde HD gefährdet sind! Riesenschnauzer aus Leistungszucht sind zum teil sehr triebig wenn man also kein passionierter Hundesportler ist und nur ein bisschen Hundesport betreiben will sollte man eher auf eine Zucht zurückgreifen welche auf Schönheit/Show züchten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Problemhunde finden bei mir ein Heim/Pflegestelle
RS beim Schutzdienst - (Hund) RS in Pfeffer Salz  - (Hund) Als Welpe beim Bootfahren - (Hund)

Vielen Dank!

Leider ist er doch ein "Listenhund", bloß Gott sei Dank nicht bei uns! In Frankreich z.B. besteht für den RS eine Maulkorbpflicht!

Zum Thema Familienhund kann ich nur sagen: IST ER DOCH! Unser Exemplar ist das aller beste Beispiel dafür!

er ist kein Listenhund, jedoch auch kein typischer "Familienhund".