In obhutnahme?
Ich hatte mir selber eine Familienhilfe geholt, es lief besser bei uns zuhause. Nach ca 1 Jahr wurde meine Familienhilfen krank musste ins Krankenhaus und gab mir Bescheid sie könne nicht mehr arbeiten das Jugendamt meldet sich bei mir sobald eine Familienhilfe frei wäre. Es vergingen paar Wochen, wo ich mir aber nicht gedacht habe, da es damals auch dauerte bist meine Familienhilfe frei zu rufe und ich sie bekam. Meine Familienhilfe kam damit es mit mir und den Kids nach der katastrophalen Beziehung und Trennung besser läuft und ich den Haushalt besser gemeistert bekomme, was ja auch lieg bis zur Erkrankung. Mein Sohn ist sehr sehr stürmisch, kann noch nicht wirklich sprechen mit 3 Jahren, habe Hilfe angefordert dies bezüglich. Eines Tages hatte er blaue Flecken am Bauch, worauf die Krippe das Jugendamt informierte Kinder kamen zwei Wochen Obhut, durfte mein Kind nicht am Geburtstag sehen. Nach den zwei Wochen kamen beid keiner zu meiner Mutter das konnte ich wenigstens in die wegen leiten das sie die Pflegschaft hat als andere Leute. Der Arzt im Krankenhaus wo das Jugendamt mit den Kids war konnte bei meiner Tochter nichts feststellen, nur bei mein Sohn die blaueflecken. Im Schreiben vom Jugendamt steht. Misshandlung kann nicht ausgeschlossen werden und am Telefon hies es der Arzt konnte es nicht bestätigen. Laut Jugendamt darf ich meine Kinder bis Ende der Ermittlungen nicht sehen oder sprechen. Ich weis nicht was ich tun soll.
2 Antworten
Das ist wahrlich bitter!
Nimm dir einen Anwalt!
Mein Sohn war auch sehr lebhaft und hatte auch immer mal wieder blaue Flecken.
Kann mich noch gut daran erinnern, dass er zu Hause einen Purzelbaum machte und mit der Wirbelsäule genau auf einer Kastanie landete.
Da wurde ich auch auf seine blauen Flecken am Schienbein angesprochen. Die hatte er von der Pedale von seinem BMX Rad. Ich habe selber die Initiative ergriffen und den Ärzten gesagt, dass ich raus gehen kann und sie mit meinem Sohn alleine reden dürfen. Hab denen auch klar gesagt, dass ich ihre Aufmerksamkeit schätze und ihre Skepsis gut finde.
Eine Kind von den Eltern weg zu nehmen, wenn der Arzt nicht eindeutig von Misshandlung ausgehen kann, ist sicher nicht zulässig!
Lebhafte, sportliche oder ungeschickte Kinder haben nun mal öfter blaue Flecken und andere Verletzungen.
Ich kenne auch die andere Seite, wo sich ein Kind mir anvertraut hat, wie schwer es vom Vater misshandelt wird. Die körperlichen Schäden waren genau dem zuzuordnen was ihm geschehen ist. Selbst die Folgen der zugefügten Schmerzen und Verletzungen konnte das noch sehr junge Kind beschreiben. Hier wollte das Jugendamt und Vormundschaftsbehörde keine superprovisorische Verfügung erlassen. Die versuchten wirklich die Mutter zu zwingen, das Kind dem Vater wieder auszuhändigen. Was aber eindeutig auch eine Straftat ist, sein Kind jemandem zu überlassen, der es misshandelt.
Brisant an dem Fall, dass bereites Nachbarn eine Anzeige beim Jugendamt gemacht haben und das Jugendamt seine Verantwortung nicht wahrgenommen hat. Genau so tragisch, dass in der gleichen Gemeinde ganz in der Nähe ein Säugling gestorben ist, weil das Jugendamt den Hinweisen der Nachbarn ebenfalls nicht nachgekommen ist. Obwohl die Mutter des Kindes unter deren Beobachtung stand.
Der von mir kontaktierte Arzt der Kinderschutzgruppe erklärte mir sehr genau wie feige die Verantwortlichen reagieren. Selbst der Kinderschutzgruppe sei es meist unmöglich Kinder vor Misshandlungen, ohne Zeugen der Taten, zu schützen.
Manchmal muss man sich wirklich beherzt wehren. Das gelingt eben nur mit einem Anwalt.
Wenn möglich, nehm Dir einen Anwalt. Das klingt komplex. Alles Gute für Dich!🍀
War schon zweimal bei meiner Anwältin. 1. Termin da hatte ich ihr alles berichtet und das Schreiben vom Jugendamt vorgelegt, meinte sie müssen wir erstmal abwarten. 2 Wochen später hatte ich nochmals einen Termin weil ich gerne Besuchsrecht haben möchte, hab auch gemeint von mir aus begleitet, aber sie meinte nur so lange die Ermittlungen laufen und wir weder eine Vorladung oder ein Aktenzeichen haben ist das zwecklos.