In 1 Monat FA Termin, bevor das beschäftigungsverbot ausgestellt wird, krank schreiben lassen?

3 Antworten

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) ist im Arbeitsrecht die Bescheinigung eines Arztes über eine festgestellte Erkrankung, die am Erbringen der Arbeitsleistung hindert.

Das kann eine Grippe sein oder ein Knochenbruch oder Verletzungen oder Rückenschmerzen oder auch psychische Erkrankungen.

Auch eine Schwangere wird wie jeder andere „krankgeschrieben“, wenn sie krank oder verletzt und dadurch nicht arbeitsfähig ist und die Erkrankung nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat.

In diesem Fall wird der Lohn wie gewöhnlich weiter bezahlt und nach sechs Wochen erhält die Schwangere nur noch das Krankengeld.

Anders sieht es mit Beschäftigungsverboten in der Schwangerschaft aus.

Zunächst hat jede erwerbstätige Schwangere das Recht auf und die Pflicht zur Arbeit.

Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland aber sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Dieses ermöglicht ihr gleichzeitig, weiter erwerbstätig zu sein, soweit es verantwortbar ist. Jedoch gibt es kein Beschäftigungsverbot auf Wunsch. Ziel ist es ja, auch einer schwangeren Arbeitnehmerin ihre Tätigkeit in Sicherheit für sie und ihr Kind zu gewähren.

Der Arbeitgeber ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Der Ag kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Für die Mitteilung der Schwangerschaft ist keine besondere Form vorgesehen. Damit reicht es im Prinzip aus, wenn du deinen Arbeitgeber mündlich (z.B. in einem Telefongespräch) über deine Schwangerschaft informierst.

Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Form jedoch vorteilhaft. Am besten reichst du gleich ein ärztliches Zeugnis über die bestehende Schwangerschaft ein.

Allee Gut für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Liebe Julchen,

erst einmal ganz herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft. 😍
Wenn du im Alternheim in der Pflege arbeitest, verstehe ich nicht, warum dir nicht dein Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot ausstellt. Kann natürlich sein, dass er dafür erst eine ärztliche Bestätigung deiner Schwangerschaft braucht. Die solltest du aber früher, als erst in einem Monat bekommen können oder?

Mit der Bezahlung ist es so, dass dein Gehalt der letzten 3 Monate zugrunde gelegt wird. Und das bekommst du während der ganzen Schwangerschaft weiterbezahlt, als würdest du arbeiten.

Ich hoffe damit kann ich dir weiterhelfen. Alles Gute dir ❣️

Liebe Grüße Sophie

Dein Arzt darf dir kein Beschäftigungsverbot aufgrund deines Berufes ausstellen. Er darf es nur dann, wenn eine Weiterbeschäftigung aus gesundheitlichen Gründen eine Gefahr für dich oder dein Ungeborenes wären.

Ein BV aufgrund mehrfacher Risiken durch den Job muss dein Arbeitgeber ausstellen - aber auch nur dann, wenn er dich nicht gesetzeskonform einsetzen kann. Teilt er dich also zum Aktensortieren ein, kannst und musst du weiter arbeiten.

Im Beschäftigungsverbot erhält du weiterhin dein Gehalt, unabhängig davon, wer es ausgestellt hat.

Für eine AU musst du arbeitsunfähig sein, das bist du ja aber nicht. Schwangerschaft alleine begründet keine AU.

Ansonsten gilt dasselbe, wie für Nicht-Schwangere: nach sechs Wochen Krankheit erhält du Krankengeld.

Lass dir zur Bestätigung einen früheren Termin geben, dann kannst du ruhigen Gewissens deinem Arbeitgeber Bescheid geben.