Im Probemonat kündigen?
Hallo!
Ich habe am 01.10.2019 bei einer Firma gegonnen, jedoch muss ich euch gestehen dass ich mich nicht sehr wohl fühle. Deswegen möchte ich schon im Probemonat kündigen.
Laut Vertrag: " Der erste Monat gilt im Sinne der Bestimmung des §19 (2) AngG als Probemonat. Während des Probemonats kann das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöst werden. Wird das Dienstverhältnis über den Befristungsmonat von 3 Monaten fortgesetzt, so gilt es als unbestimmte Zeit abgeschlossen"
Meine Frage ist: WANN soll ich kündigen? Bzw habe ich noch eine Frist in der Probezeit einzuhalten? Oder soll ich bis zum letzten Tag warten? Und kann man in der Probezeit einvernähmlich kündigen?
LG
3 Antworten
"Und kann man in der Probezeit einvernähmlich kündigen?"
Das kannst du immer.. Musst dich nur an die Fristen halten. In diesem Fall kannst du jederzeit kündigen und wenn du dich nicht wohl fühlst, wieso dann bis zum letzten Tag warten?
Wenn ich jetzt kündige, wird das Gehalt nur aliquot ausbezahlt. Und ich habe nächste Woche zwei Vorstellungsgespräche. Erst wenn ich etwas fixes in zwei Wochen habe wollte ich die Firma verlassen.
Danke dir für die beantwortete Frage!
Natürlich kannst du sofort kündigen.
Kündigen kann man allgemein immer, nur zu wann, kann unterschiedlich sein. Habe einen 24 monatigen Telefonvertrag mal nach 10 Monaten schon gekündigt, weil ich wusste, dass ich darüberhinaus kein Kunde mehr von Versatel sein wollte.
Bei Dir lese ich das so, dass du Montag hingehen kannst, und auf der Stelle kündigen kannst. Lasse Dir die Abgabe der Kündigung kurz bestätigen, am besten auf einem zweiten Ausdruck, den du wieder mitnimmst. Eine Begründung ist bei Kündigungen nie notwendig.
Während des "Probemonats", welches im Dienstvertrag ausdrücklich vereinbart werden muss, kann das Dienstverhältnis jederzeit - ohne Einhaltung von Fristen und Terminen - aufgelöst werden. Sowohl vom Dienstgeber als auch vom Dienstnehmer. Also auch von heute auf morgen.
Im Gegensatz dazu kann ein "befristetes Dienstverhältnis" überhaupt nicht gekündigt werden. Es endet automatisch mit dem Ende der Befristung. Eine "einvernehmliche Auflösung" ist aber schon möglich.
Üblicherweise wird ein 3 Monate befristetes Dienstverhältnis vereinbart, wobei das erste Monat als Probemonat gilt.
Bei längeren Befristungen kann man jedoch eine Kündigungsmöglichkeit vereinbaren, wobei die Fristen und Termine des Angestelltengesetzes zur Anwendung kommen.