Ich wurde eben von einem Bewohner unseres Hauses Beleidigt als Araber-Schwein, kann ich den Mann Anzeigen?

8 Antworten

jemanden als "schwein" zu bezeichnen, ist eine beleidung, keine frage. ob du ihn anzeigen solltest, musst du letztlich selber entscheiden. wenn der typ alkoholisiert war, ist es fraglich, ob die sache ueberhaupt verfolgt wird. kannst du nicht einfach "armes schwein" denken und darueber hinwegsehen? (und ihn darauf ansprechen, wenn er wieder nuechtern ist (!), und ihn darauf hinweisen, dass du ihn im wiederholungsfall anzeigst)

ist es eine beleidigung, jemanden als türken, deutschen, araber, spanier usw zu bezeichnen? 

MattTH  20.12.2015, 19:05

"Türke" ist deshalb eine Beleidigung weil die Formulierung des Satzes eindeutig so gewählt wurde um die empfangende Person damit zu erniedrigen/beleidigen! Vor allem wenn das in Verbindung mit dem Wort "Schwein" geschieht dürfte daran wohl kaum ein Zweifel bestehen!!! Zudem zeigt die entsprechende Person damit eindeutig Rassistische tendenzen, was allein genommen schon einen Strafbestand darstellt!

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ParagrafenChef  20.12.2015, 19:51
@MattTH

Matt:  Das Wort "Türke" viel ohne Zusätze und ist daher nicht strafbar.

Interpretationen dürfen juristisch nicht frei ins Blaue hinein getätigt werden.

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Eine Beleidgung ist kein Offizialdelikt und muss strafrechtlich daher vom betroffenen selber verfolgt werden. Das kostet Geld, Zeit und Nerven. Daher ist die entscheidende Frage, wie es mit der beweisbarkeit aussieht.

sicher kannst du eine anzeige machen.

allerdings sollte sich überlegen, ob es sinnvoll ist, die polizei und das gericht damit zu beschäftigen.

ParagrafenChef  20.12.2015, 19:54

Wozu ist bitte die Justiz da, wenn nicht für die Ahndung von Straftaten?!

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Hallo,

die Straftat nach §185 StGB Beleidigung (Araber-Schwein) liegt vor, daher kann er auf jeden Fall angezeigt werden. Wenn die Kollegen vor Ort waren, dann sind sogar schon die Personalien bekannt, also geht das alles recht fix (die Ermittlungen, nicht die Anzeigenerstattung^^)

Ob es sinnvoll ist, hinsichtlich des zukünftigen Zusammenwohnens musst du selber entscheiden.

Was dabei rauskommt, also ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht, kann ich dir so im Internet jedoch nicht beantworten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Auf jeden Fall anzeigen! Ob er dafür bestraft wird oder nicht ist erstmal zweitrangig! Wenn er das öfter tut werden irgendwann zurückliegende Anzeigen doch ins Gewicht fallen!