ich werde neuen mann heiraten, wird dann der unterhaltsvorschuss gesperrt?
hallo
ich bin geschieden und habe zwei kinder, mein exmann zahlt seit 2011 keinen unterhalt mehr da er an schweren depressionen erkrankt ist und seitdem arbeitsunfähig ist. ich mache zur zeit eine ausbildung, mein neuer freund hat auch zwei kinder für die er unterhalt zahlt, im mai wollen wir heiraten.
meine kinder sind während der zeit in der ich arbeite bei ihrem leiblichen vater, er hat sie zur zeit sehr oft und entlastet mich damit zum glück, da ich mir dadurch auch das geld für die kinderbetreuung spare.
nun hab ich gehört das der unterhaltsvorschuss eingestellt wird wenn wir heiraten, wie sollen wir dann leben?unsere kasse ist trotz unterhaltsvorschuss, kindergeld, meiner ausbildung und dem lohn meines freundes extrem knapp.
von meinem ex-mann kann ich kaum geld klagen da er ja selbst nur alg2 bekommt, außerdem hab ich angst das es dann streit gibt und er sue kinder nicht mehr so oft nimmt, wenn er sie nicht jeden mittag zu sich nehmen würde wäre ich total aufgeschmissen:-(
6 Antworten
Der Unterhaltsvorschuss ist tatsächlich an den Status "Alleinerziehend" gebunden.
Gem. § 1 Unterhaltsvorschussgesetz ist zum Unterhaltsvorschuss berechtigt, wer.
- das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- bei einem Elternteil lebt, welches ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt und
- keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.
Grund für den Ausschluss des Anspruches auf Unterhaltsvorschuss bei Heirat ist der grundsätzliche Zweck des Gesetzes, finanzielle Hilfe für ALLEINERZIEHENDE zu gewähren. Insofern lautete die vollständige Bezeichnung des Gesetzes in seiner Ursprungsfassung auch Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder Ausfallleistungen.
Durch den Unterhaltsvorschuss sollen nicht nur die finanziellen Belastungen von Alleinerziehenden gemindert werden, sondern auch die schwierige Erziehungssituation. Gerade Alleinerziehende haben es besonders schwer, Kind, Haushalt und Arbeit unter einen Hut zu bringen. Auch dies möchte das Unterhaltsvorschussgesetz durch finanzielle Hilfe abfangen. U.a. aus diesem Grund wird Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahres des Kindes gewährt, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass mit zunehmendem Alter der Betreuungsaufwand geringer und die Erziehungssituation einfacher wird.
Aber wenn eure finanzielle Situation so angespannt ist, dann kannst Du /könnt ihr möglicherweise ergänzend ALG II beantragen.
Da muss man dann aufpassen: der Ehemann muss für die (neue) Partnerin aufkommen, so er "leistungsfähig" ist, nicht aber für die Kinder (er steht trotz Heirat mit der Kindesmutter nicht automatisch in einem Verwandtschaftsverhältnis zu den Kindern. Solltest du allein nicht den Unterhalt (SGB II) für dich und deine Kinder aufbringen können, muss dein Mann für dich aufkommen (vielleicht auch nur anteilig, wenn du ein wie auch immer geartetes Einkommen hast). Ist der Bedarf der Kinder nicht gedeckt, so kann Sozialgeld gezahlt werden (JobCenter) oder Wohngeld.
An deiner Stelle würde ich aber eine Unterhaltsbeistandsschaft beim JA einrichten.. Das heißt, du gibst die rechtliche Vertretung deines Kindes in Unterhaltsfragen an das Jugendamt ab. (nur die Vertretung in UNTERHALTSfragen, nichts weiter). Praktisch heißt das, dass das JA mindestens alle zwei Jahre und bei jeder Erhöhung der Regelsätze deinen Ex anschreibt und Einkommensnachweise wegen Unterhaltsüberprüfung anfordert. Willst du das allein machen, kann er dir die Herausgabe solcher Nachweise verweigern, dann müsstest du einen Anwalt einschalten. Dem Amt kann nicht er das nicht verweigern, falls, schalten die sofort einen Anwalt ein. Wenn du nicht das beste Verhältnis hast zu deinem Ex, dann ist das die beste Lösung – zuverlässig und ziemlich stressfrei.
du brauchst einen titel, in der der unterhalt festgelegt ist (auch wenn du dich gut mit dem vater deiner kinder verstehst) den du an das "land" (das den vorschuss zahlt) abtreten kannst. normalerweise entfaellt der unterhaltsanspruch gegenueber dem kindesvater trotz (neuer) eheschliessung (ausser dein man adoptiert die kinder) nicht, also muesste auch weiter vorschuss gezahlt werden.
das würde der leibliche vater nicht akzeptieren, für ihn sind die kinder sein leben, er hat auch nicht erlaubt das wir den namen der kinder auf den namen meines freundes ändern
wenn du heiratest fällt der unterhaltsvorschuss ersatzlos weg . wenn du auf das geld nicht verzichten kannst solltest du wohl mit der heirat warten bis die kinder in einen alter sind wo sie den vorschuss nicht mehr kriegen .
er wird ja nur bis max.12. lebensjahr (oder 72 Monate) gezahlt , dann ist ja sowieso schluß damit und du mußt sehen wie du klarkommst falls der leibliche vater dann nicht doch selbst unterhalt zahlen kann...........
Nicht heiraten? :( Meine Mutter hat mir das auch schon erzählt, dass der Unterhaltsvorschuss bei neuer Ehe entfällt. Ist wirklich so, ziemlich unfair, wie ich finde. Als "Alleinerziehende" wirst du vom Staat halt mehr unterstützt, deshalb solltest du das, wenn ihr finanziell nicht so gut dasteht, auch bleiben. Wenn du heiratest zählst du ja nicht mehr als alleinerziehend.
warum fragst du nicht beim "Amt" nach ? die geben dir genau Auskunft !... du brauchst doch keine Angst davor haben . es passiert dir nichts !