Ich vorübergehend Vollzeit, meine Mutter (Hartz 4) gemeldet unter einem tach.?

6 Antworten

aber wohne theoretisch bei meinem Freund, wegen Platzmangel etc.

du kannst dich über das Einwohnermeldeamt bei deinem Freund anmelden, wenn er dazu das formular ausfüllt und unterschreibt.

Das sagt nur der Behörde, dass sie dich bei ihm suchen sollen, wenn etwas ist, aber es ändert auch, wie das JobCenter rechnet.

Dazu brauchst du dir nicht etwas neues zu mieten. Solange dein Freund kein Bürgergeld braucht, passiert gar nichts, und sonst würde es möglicherweise kompliziert, aber sie dürfen das meistens auch nicht anrechnen.


BBasti89M  01.04.2025, 15:07

Formular heißt: Wohnungsgeberbestätigung.

Wenn du als volljähriges Kind deine Lebensunterhaltskosten selbst decken kannst, fällst du automatisch aus der Bedarfsgemeinschaft heraus.

Du musst dann alle DEINE (aber nur deine) Kosten selbst tragen. Deine Mutter bekommt deinen Mietanteil (1/5) weniger vom Jobcenter, ebenso 1/5 weniger für die Nebenkosten etc. Das musst du ihr dann stattdessen geben - eine wirklich spottbillige Miete. Und natürlich musst du alles Essen und Kleidung selbst kaufen. Wenn du daheim mit isst, musst du deiner Mutter dafür Geld abgeben.

Davon abgesehen das ihr euch unter Umständen strafbar macht, wenn Du zwar bei deiner Mutter gemeldet bist, tatsächlich aber beim Freund wohnst, denn dann stünde deiner Mutter für dich gar keine Leistungen zu, wenn Du praktisch nur einmal auf Besuch bei deiner Mutter bist und sonst beim Freund wohnst.

Nennt man Betrug !

Natürlich wäre eine Veränderung in den wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnissen dem Jobcenter unaufgefordert zu melden und entsprechende Nachweise in Kopie zu erbringen.

Dein Einkommen wird dann natürlich nach den SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen Bedarf im Haushalt der Mutter angerechnet.

Kannst Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, fällst Du automatisch auch unter 25 Jahren aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter raus.

Dann würde dein Kopfanteil der Warmmiete und dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt entfallen, müsstest dann zumindest deinen Anteil der Warmmiete und vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom selber an deine Mutter zahlen.

Also Warmmiete und Abschlag durch die Personen im Haushalt teilen, ergibt dann deinen zu zahlenden Anteil an deine Mutter, solltest Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken können.

Wenn Du dich nicht selber verpflegst und versorgst, müsstest Du mit deiner Mutter noch ein angemessenes Kostgeld vereinbaren.

Liegen zwischen zwei Ausbildungsabschnitten mehr als 3 Monate, also z.B. Ende der Schulzeit und Beginn einer Ausbildung oder Studium, gilt der derzeit erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen für Kinder unter 25 Jahren was Schüler, Azubi oder Stundent ist bis auf Höhe der Minijobgrenze nicht.

Denn sonst würde Erwerbseinkommen oder eine Azubivergütung bis auf Höhe der Minijobgrenze derzeit nicht als Einkommen auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Bei dir würden dann die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll gelten.

Wenn Du mit Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro Brutto Vollzeit arbeitest, kommst Du auf min. 1200 Euro Brutto im Monat und könntest den derzeit max. Freibetrag von 348 Euro vom Nettoeinkommen in Abzug bringen.

Das berechnen kann ich mir sparen, weil Du dann selbst nach Abzug des Freibetrags vom Nettoeinkommen deinen Bedarf mit deinem anrechenbarem Nettoeinkommen selber decken könntest und aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter raus wärst.

In der Ausbildung oder Studium würde dann wieder der erhöhte Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze gelten, wenn Du unter 25, Schüler, Azubi oder Stundent bist, zumindest derzeit wäre es dann so.

Würde das Bruttoeinkommen oder Azubivergütung höher als die Minijobgrenze sein, kämen zum erhöhten Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

In der Ausbildung könnte dir Bafög - zustehen, musst Du klären und natürlich Kindergeld von derzeit 255 Euro unter 25 Jahren, würde dann nach den SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet, solange Du im Haushalt der Mutter gemeldet bist.

Ziehst Du aus, stünde dir ein höheres Bafög - zu, wenn dem Grunde nach Anspruch darauf besteht und dir stünde dein Kindergeld zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest.

Würdest Du zum Freund ziehen, da korrekt gemeldet sein, er keine Sozialleistungen beziehen, würde dein Einkommen wie Bafög - Kindergeld und ggf. Erwerbseinkommen auch keine Rolle spielen.

Wenn Du jetzt Vollzeit arbeiten gehst, bekommst Du dafür doch sicherlich einen (Mindesr-) Lohn. Das sind bei einer 40 Stunden Woche und 12,82 Euro über 2.000 Euro brutto (?)

Mit einem Teil dessen kannst Du doch ganz leicht den fehlenden Betrag entweder bei deinem Freund oder bei deiner Mutter ausgleichen.

Warum macht ihr das nicht so?

Einfach beim Freund anmelden. Da er der Wohnungsgeber ist, kann er dir eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, mit der kannst du dich ummelden, schon bist du aus der BG raus.


Shadow5002 
Beitragsersteller
 01.04.2025, 14:10

Darüber hatten wir schon gesprochen gehabt, ich möchte nicht und er möchte es nicht weil wir befürchten das dann alles bei ihn angerechnet wird. Oder was halt auch passieren könnte. Da ich nur vorübergehend vollzeit arbeiten kann, weil ich danach wieder zur Schule gehe und dann die Ausbildungen mache.

BBasti89M  01.04.2025, 15:21
@Shadow5002

OK, aber das heißt, du willst das Geld dann sparen für wann du wieder zur Schule gehst.

So ganz wirst du das Geld wohl kaum behalten, da auch eine eigene Wohnung mega teuer wäre. Daher denke ich, es gibt nicht den einen einfachen weg.

Bernd1Stromberg  01.04.2025, 17:38
@Shadow5002

Wieso soll was bei ihm angerechnet werden? Lebt er etwa auch vom Jobcenter? Dann natürlich nicht.