Ich hatte wegen zwei Unfälle zwei unterschiedliche Gutachter beim jeweiligen Unfall beauftragt doch es kamen zwei unterschiedliche Wiederbeschaffungswert raus?
Nun muss es doch ein Fehler vorliegen oder?
1 Antwort
Wiedrbeschaffungswert ist eine etwas Subjektive Beurteilung die alle gegeben Vorgänge einschließen sollte..
Eventuelle Vorschäden auch Instandgesetzte reduzieren den Wert den das Fahrzeug vor einen Schadensereignis hat .
Sujektiv hängt auch vom durchden Zustand des Fahrzeuges dargestellten Pflegezustand ab und von aktuelellen Preisen der vergleichbaren angebotenen Fahrzeuge die in Laufleistung , Austattung und Fahrzeugalter die als erziehlbare Preise aufgerufen werden ( meist geltten Schwacke bewertungslisten , Autosqout und andere Plattformen ) als indikator für Preisgestalltungen.
Wenn dieser nach deiner Meinung falsch oder zu Niedrig ist so hast du die möglichkeit beim Sachvertändigenbüro nachzufragen wie dieser Preis ermittelt wurde und dagegen einen Einspruch bei der gegnerischen Versicherungen zu begründen.
Jeder Versicherer will seine Schadensregulierungskosten minnimieren bzw klein halten.. das geht oft auf Kosten der Geschädigten die nicht wissen wie man dagegen vorgehen kann aber das kannman durchaus auch erfolgreich schaffen.. Gffolohnt ew da einen Anwalt zu beauftragen der bei Klarer Rechstslage auch von der gegnerischen Versicherung als Unfallfolgekosten zu tragen ist.
Das Problem ist:
Der erste Unfall -> Sachverständiger beauftragt -> Wiederbeschaffungswert 2200€ dann wurde das Auto repariert.
Nach paar Tagen kam der zweite Unfall -> ein andere Sachverständiger beauftragt-> Wiederbeschaffungswert 8500€
Nun: das ist ein gewaltiger unterschied was mir Probleme bei der gegnerischen Versicherung verbreitet, weil der erste Wiederbeschaffungswert so niedrig ist.
Soll ich mit der erste Sachverständiger sprechen?