Ich habe Werbung im Briefkasten obwohl dort "keine werbung" steht, kann ich mich dagegen wehren?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Willst Du, dass Dir keine Werbung in den Kasten gesteckt wird, weil Du einen entsprechenden Sticker drauf hast. Dann kannst Du das Unternehmen anschreiben und auf das Urteil des Bundesgerichtshofs hinweisen, dass Zusteller und Werber solche Aufkleber zu akzeptieren haben (Az. VI ZR 182/88). Hier kannst Du auch einen Anwalt beauftragen, dass er die betreffende Firma abmahnt und eine schriftliche, strafbewährte Unterlassungserklärung verlangt. Das ist allerdings nicht ohne Kostenrisiko.

Oder willst Du, dass gegen den Ersteller der Werbung ermittelt wird, zum Beispiel wegen Beleidigung? Dann musst Du bei der Polizei oder direkt beim Staatsanwalt Anzeige erstatten. Hier hast Du erst einmal kein Kostenrisiko, wenn es eine allgemeine Beleidigung ist und diese nicht direkt gegen Dich gerichtet ist.

Beim erstmaligen Verstoß i.d.R. nicht, wenn dies jedoch wiederholt vorkommt, so hast du natürlich einen Unterlassungsanspruch den du ggf. auch durchsetzen kannst mittels strafbewehrter Unterlassungserklärung und ggf. gerichtlich.

Der Zusteller muss nicht die Zeitung zerpflücken. Wenn du keine kostentlosen Zeitungen willst, in denen Werbung liegt, muss das Schild auch beinhalten, dass diese Zeitungen in Gänze unerwünscht sind.

Die Thematik hatte ich vor einigen Jahren mal durch gegen die NPD.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

das hat nichts mit dem sender zu tun...woher soll der deinen sticker am briefkasten kennen? du solltest dir denjenigen vorknöpfen, der die werbung da rein schmeißt. kann entweder der postbote sein oder auch jemand der vom absender beauftragt wurde

Dann mußt Du den/die Zusteller verklagen.

Viel Spaß dabei.

vllt kann der bote kein deutsch , versuchs mal auf englisch arabisch russisch französisch und deutsch hinzuschreiben

santana2 
Fragesteller
 20.10.2018, 14:10

Das war nicht die Frage, und ein Sticker auf einem Briefkasten sollte selbsterklärend sein. Was sollte dort sonst stehen?

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