Ich habe meiner Freundin Sachen geben und die gat sie dan für mich geklaut?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So wie du schreibst, bist du noch keine 18 und da hätte dich die Polizei ohnehin nur im Beisein deiner Eltern vernehmen dürfen.

Ansonsten solltest du dein Geständnis:

 wir haben dan gesagt die eine hälfte hab ich geklaut

widerrufen und die Wahrheit darstellen, das deine Freundin alleine den Diebstahl begannen hat, was ja wohl auch die Videoüberwachung des Kaufhauses bestätigen kann.

Des weiteren gehst du zum Anwalt und lässt dich beraten, im Zweifelsfall wird die Anzeige gegen dich fallen gelassen, weil dir nichts nachgewiesen werden kann.

Was du hier schilderst ist sicherlich die strafbare Anstiftung zu einer Straftat, aber auch das wird dir nicht bewiesen werden können.

Es könnte nur sein, das deine Freundin danach deine Ex-Freundin ist, aber so ist das halt im Leben gelegentlich.

lisaa100107 
Fragesteller
 02.05.2022, 13:35

Vielen vielen Dank ich warte erst mal bis der Brief vom stadtsanwald da is und da gucke ich (mit meinen Eltern ) was wir dann machen und ob wir uns einen alwalt holen sie haben mir sehr weiter geholfen :))))

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Wenn du deiner Freundin Sachen gegeben hast, damit sie die für dich klaut, ist das genau so, als hättest du sie selbst gestohlen. Du bist also genau so schuldig wie deine Freundin und du wirst weder eine Anzeige noch ein Hausverbot verhindern können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit Jahren in einer festen Beziehung, schon einiges erlebt.
lisaa100107 
Fragesteller
 02.05.2022, 12:37

Ich habe ja aber nichts geklaut ? Is klauen nicht wenn ich was nehme ? Was ich ja nicht getan habe und warum is das den genau so als hätte ich das getan sie musste die Sachen ja nicht nehmen sie konnte sie auch einfach da lassen oder nicht ?
soll jetzt nicht böse sein sondern nur eine Frage :):(

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putzfee1  02.05.2022, 12:40
@lisaa100107

Du hast ja was genommen und hast es deiner Freundin gegeben, damit sie es für dich klaut. Das macht also gar keinen Unterschied.

sie musste die Sachen ja nicht nehmen

Das tut nichts zur Sache. Selbst wenn sie die Sachen nur widerwillig genommen hat, weil sie das eigentlich nicht wollte, ist das sogar noch zusätzlich Anstiftung zum Diebstahl, was du gemacht hast. Dafür gibt es keine Entschuldigung und du solltest einsehen, dass du eine Strafe verdient hast.

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lisaa100107 
Fragesteller
 02.05.2022, 13:07
@putzfee1

ich hab sie nicht angestiftet!!! Ich habe ihr Sachen geben ich hab ja nicht mal gesagt das sie die Sachen klauen soll !!

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putzfee1  02.05.2022, 13:12
@lisaa100107
wir sind dann auf die schlimmste Idee gekommen eif was mit zu nehmen (klauen)

"Wir" heißt für mich, dass ihr das gemeinsam beschlossen habt. Wenn du das dann nicht mehr gewollt hättest, hättest du ihr ganz sicher nichts gegeben, um es für dich zu klauen.

Egal wie du es drehst und wendest, es ist und bleibt gemeinschaftlicher Diebstahl. Aus der Nummer wirst du ohne Strafe nicht raus kommen.

Übrigens kommt es vor der Polizei und vor einem Richter immer gut an, wenn man sich einsichtig zeigt. Das kann sich strafmildernd auswirken. Wenn du jedoch immer wieder trotzig behauptest, deine Freundin sei allein schuld, obwohl das offensichtlich nicht so ist, wirst du ganz sicher genauso bestraft wie sie und zerstörst mit deinem Verhalten zusätzlich noch eure Freundschaft.

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lisaa100107 
Fragesteller
 03.05.2022, 12:07

Ich habe ja nie zu ihr gesagt Steck es ein und geh aus dem Laden Man kann das so interpretieren wie man will 🤷‍♀️🙂🙈

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putzfee1  03.05.2022, 12:10
@lisaa100107

Ihr habt vorher gemeinsam beschlossen, was zu klauen. So what? Du kannst jetzt nicht die ganze Schuld auf deine Freundin abwälzen, sorry. Das wird dir auch keiner glauben.

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Um eine Anzeige und ein Hausverbot wirst du nicht herum kommen. Ihr habt die Sachen schlicht und einfach zusammen geklaut. Du hast die Sachen ja schließlich selber aus dem Regal genommen und deiner Freundin gegeben um sie zu klauen. Da wird es keinen großen Unterschied machen wer die Sachen jetzt direkt aus dem Laden gebracht hat.

Du bist genau so schuldig wie deine Freundin. Wenn du ihr Dinge gibst, mit denen sie ohne zu bezahlen aus dem Laden verschwinden soll / will, bist du am Diebstahl beteiligt und Mittäter.

Es spielt also keine große Rolle, ob du die Ware selbst aus dem Laden bringen wolltest oder nicht.

lisaa100107 
Fragesteller
 03.05.2022, 12:06

Ja ich habe ihr sachen geben aber ich meinte NIE das sie sie einstecken soll 🤷‍♀️

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lisaa100107 
Fragesteller
 03.05.2022, 12:16

wir Haben das wenn ich ehrlich bin auch nicht bohrt beschlossen

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Dafür gibt es sogar einen Paragraphen im StGB:

§ 26
Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Die Höhe der Strafe hängt von der Summe der geklauten Sachen und natürlich von eurem Alter ab.

Also, wie alt seid ihr?

Im übrigen gebe ich der Antwort von MonicasFly absolut recht.

lisaa100107 
Fragesteller
 02.05.2022, 12:44

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SturerEsel  02.05.2022, 12:46
@lisaa100107

Also seid ihr beide strafmündig. Da wird in nächster Zeit ein Brief vom Staatsanwaltschaft kommen.

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