Ich es legal bei Yabeat Lieder zu downloaden?
Ich wollte mir Musik runterlasen und wissen ob Yabeat legal ist... Danke schonmal im vorraus
4 Antworten
Relevant ist hier der § 53 UrhG (Vervielfältigung zum privaten und sonstigem eigenen Gebrauch).
Darin steht, dass du Dinge herunterladen darfst sofern
- die Vorlage bzw. Quelle offensichtlich nicht illegal ist (Youtube ist offensichtlich nicht illegal, also kannst du hier herunterladen).
- du diese gemachte Kopie privat verwendest (der BGH vertritt die Auffassung, dass du maximal 7 physische Kopien anfertigen darfst). Verschenken an Freunde erlaubt, kommerzielle Nutzung auch nicht! Wenn du z.B. DJ bist kannst du dich nicht auf § 53 UrhG berufen.
- du keine wirksamen technischen Maßnahmen zum Schutz umgehst (hier ist die Frage was wirksam ist. Ein simples Geo-Filtering von IP Adressen ist definitiv kein wirksamer Schutz).
- und jetzt kommt das entscheidende: du die Werke nicht weiterverbreitest, z.B. durch Tauschbörsen, oder BitTorrent. In dem Moment wo du das Werk wieder hochlädst sei es absichtlich oder nur aus Versehen, begehst du eine Urheberrechtsverletzung, welche zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Youtube ist illegal?Urheberrechtlich geschütztes Material auf einer kostenlosen Plattform IST offensichtlich illegal!
Interessante wenn auch völlig falsche Rechtsauffassung, die den Rest deines Beitrags ad absurdum führt. Deine Argumentation ist fehlerhaft.
Es gibt KEIN Urteil, mit anders lautendem Tenor in diesem Land. Brauchst du noch die Meinung vom Fachanwalt oder glaubst du mir?
Nirgendwo im besagten § 53 steht etwas, dass ich das Original besitzen muss um legal kopieren zu können. Voraussetzungen sind lediglich
- dass ich eine natürliche Person bin
- keine Massenvervielfältigung vornehme
- der Gebrauch privater Natur ist
- und die Quelle legal ist.
Und ich weiß nicht in welcher Welt du lebst aber youtube ist legal und wenn da Musiker auch noch ihre eigenen Channels betreiben und ihre Werke da hochladen wäre eine andere Auffassung auch komplett wirklichkeitsfremd.
Jetzt gehe ich noch auf den verlinkten Beitrag ein.
Da heißt es:
Im Internet gibt es viele sogenannte Tauschbörsen wie beispielsweise KaZaA, eDonkey oder eMule.
Womit wir beim Filesharing wären, was natürlich illegal ist, da
- die Legalität der Quelle/Vorlage nicht bestimmbar ist und
- man eben urheberrechtlich geschützte Werke nicht weiterverbreiten darf.
Und wer bei Tauschbörsen runterlädt, lädt immer auch hoch aka verbreitet und das ist illegal.
Youtube aber ist keine Tauschbörse.
Seit dem 01.01.08 sind Internetanbieter gesetzlich dazu verpflichtet, diese IP-Adresse mindestens sechs Monate lang zu speichern.
Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und wurde gekippt (Urteile Bundesverfassungsgericht 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 584/08).
Ich weiß nicht wie alt der Artikel ist, aber die angegeben Tauschbörsen und der Verweis auf die Vorratsdatenspeicherung lassen den Schluss zu, dass der Artikel mindestens 3-4 Jahre alt ist und damit überhaupt nicht mehr zeitgemäß.
Youtube ist illegal?
Nein, genauso wenig, wie Tauschbörsen per se illegal sind. Das Zurverfügungstellen urheberrechtlich geschützten Materials ist jedoch illegal, ob das nun auf Youtube oder auf einer Tauschbörse passiert. Wenn ich also das neue Album von Katy Perry auf Youtube finde, dann ist das offensichtlich illegal. Wie Youtube damit umgeht (Notice and Takedown), macht es nicht weniger illegal.
wenn da Musiker auch noch ihre eigenen Channels betreiben und ihre Werke da hochladen wäre eine andere Auffassung auch komplett wirklichkeitsfremd
Wenn die Rechteinhaber das selber tun, ist das ja auch eine ganz andere Geschichte. Und selbst wenn sie es tun, heißt das nicht, dass ich das auch tun darf. Weil eben ausschließlich der Rechteinhaber entscheidet, wie und auf welchen Wegen sein Material verbreitet wird.
Runterladen ohne zu bezahlen ist immer strafbar, wenn der Anbieter nicht auch der Inhaber der Urheberrechte ist und dir das Lied quasi schenkt.
Runterladen ohne zu bezahlen ist immer strafbar, wenn der Anbieter nicht auch der Inhaber der Urheberrechte ist und dir das Lied quasi schenkt.
Falsch.
Gut, oder der Anbieter darf das zum Runterladen anbieten. Besser so? Es darf jedenfalls nicht einfach jeder ein Lied zum Download anbieten!
Es darf jedenfalls nicht einfach jeder ein Lied zum Download anbieten!
Korrekt (19, 19a UrhG).
Aber für Rechteinhaber gegenüber youtube gilt das sog. "Notice-and-Takedown-Prinzip".
Bedeutet, wenn ich als Künster, Rechteinhaber, Urheber mein Werk auf youtube finde, und ich die Rechte nicht eingeräumt habe dies dort hochzuladen, benachrichtige ich youtube (notice) und die löschen den Inhalt (Takedown) und der Uploader bekommt eine Verwarnung bis hin zur Account Sperre.
U.U. kann dann auch ein Auskunftsanspruch bestehen (IP Adresse, Verbindungsdaten vom Provider). Dies geht aber nur über die Staatsanwaltschaft und die lassen sich nicht gerne vor den Abmahn-Karren spannen, da einige Rechtsanwaltskanzleien eine wahre Abmahnindustrie geschaffen haben.
Aber für Rechteinhaber gegenüber youtube gilt das sog. "Notice-and-Takedown-Prinzip".
Ja, schön... und was hat das nun mit der Frage zu tun? Da geht es um das Verhältnis Youtube - Uploader, und nicht um das Verhältnis Youtube - Downlaoder.
Graue Zone: also ist es nicht strafbar
Beim Runterladen ist überhaupt gar nichts grau! Wenn es kein Shop ist, der die Lieder verkaufen darf und niemand dafür bezahlt, dann ist es illegal!
Beim Runterladen ist überhaupt gar nichts grau! Wenn es kein Shop ist, der die Lieder verkaufen darf und niemand dafür bezahlt, dann ist es illegal!
Falsch.
Es heißt: Man kann sich eine Privatkopie LEGAL machen, wenn diese nicht den Besitzer wechselt, vervielfältigt oder verkauft wird.
Falsch.
Nein, nicht falsch! Wenn du das schon so einfach behauptest, dann bitte her mit Belegen! Downloads sind eben nicht die viel genannte Grauzone, das wäre Streaming! Das darf man nicht verwechseln, die Gerichte tun das auch nicht!
Zum Nachlesen für dich:
Tut mir wirklich leid, aber auf der Seite steht sogar dass das legal ist. Das war wohl ein fehl griff...
Ja und Nein aber du solltest dir immer merken dass alles was kostenlos angeboten wird und eigentlich was kostet illegal ist....
Der Downloader vervielfältigt aber nichts zum privaten Gebrauch, da er ja das Original gar nicht besitzt. Das Recht auf Privatkopie greift hier also nicht!
Urheberrechtlich geschütztes Material auf einer kostenlosen Plattform IST offensichtlich illegal!
Ja, von einem Werk, das er selbst besitzt! Tut er das nicht, darf er das nicht downloaden und kann logischerweise auch keine Kopien anfertigen!
Und damit ist die Tatsache offensichtlich, dass derjenige, von dem er das herunterladen will, illegal handelt. Es ist also eine offensichtlich illegale Quelle!... von der du selber sagst, dass man nichts runterladen darf.
http://www.jupo-bayern.de/brisant/bits-bytes/illegale-downloads/