Hundesteuer nachzahlen. Wie kann ich dagegen vorgehen?

9 Antworten

Hallo,

ohne dir etwas unterstellen zu wollen - aber was glaubst du, wie oft sich das Ordnungsamt solche Ausreden anhören muss, wenn es um Listenhund-Mixe geht. Da werden diese als Mischlinge deklariert, um der hohen Hundesteuer zu entgehen. Und wenn man dann auffällt - uupps - dann hat man nichts gewusst ....

Nun ist es in D aber rechtlich so, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt. Und da du selbst in einem Kommentar schreibst, dass wohl ein "Staff mit drin" ist, geht es bei der Hundesteuer jetzt ja gar nicht mehr um die Einstufung als "gefährlicher Hund" wegen der Vorfälle - sondern es geht hier tatsächlich darum, dass der Hund von Beginn an falsch "deklariert" war - und somit ist die Nachzahlung der hohen Hundesteuer absolut rechtlich in Ordnung.

Da wird euch auch ein Anwalt nicht helfen können - das viele Geld dafür könnt ihr euch sparen.

Hättet ihr den Hund nicht schon abgegeben, wäre er spätestens jetzt eingezogen worden. Denn das passiert, wenn man einen Listenhund(Mix) hält, ohne die entsprechenden Genehmigungen und Auflagen zu erfüllen.

Es kommt natürlich auch auf das Bundesland an - aber wenn ihr in einem wohnen würdet, in dem des diese Listenhunde gar nicht mehr gibt, dann wäre der Hund auch nur u.U. als "gefährlich" eingestuft worden AB den Vorfällen.

Zahlt die Steuer - mit einem Anwalt wird es letztendlich nur noch sehr viel teurer ...

Ihr habt das leider nicht schriftlich. Insofern werdet Ihr wohl alles zahlen müssen, wenn der Hund ein Listenhund ist, ist er das ja von Anfang an.

Also wenn ich das so richtig verstanden habe, ist Szuki kein echter Listenhund sondern wird als gefährlich eingestuft, richtig?

Dann müsstest du die erhöhten Listenhundesteuern erst nach der Einstufung bezahlen. Bis dahin den normalen Betrag.

Sollte sie aber tatsächlich ein Listenhund sein (oder einer eine Kreuzung davon) dann musst du auch die rückwirkenden Beiträge zahlen.

Aber ich schließe mich der Meinung aller anderen an, solche Abmachungen brauchst du immer schriftlich..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Fassen wir mal zusammen ihr habt einen Listenhund Mischling (du gehst ja selber davon aus) aus dem Ausland illegal nach Deutschland gebracht.

Wahrscheinlich ist schon ein Staff oder so mit drin. Ich weiß es nicht.

Warum hast du deine Vermutung nicht schon damals beim Tierarzt kund getan ,ein Test hätte Klarheit verschafft. Gerade ,wenn der Hund ausgewachsen ist sieht man doch sowas.

Unwissend schützt vor Strafe nicht.

Ein Jahr später kam es zu einem Vorfall wo die Szuki mit Maulkorb

Warum trägt ein nicht eingestufter Mischling einen Maulkorb? Da muss doch schon was schief gelaufen sein, in der Erziehung und/oder ihr habt Auflagen bekommen.

Die Szuki spranng hoch und gekratzt Sie anscheinend.

Die Frau hat meine Freundin wegen Körperverletzung angezeigt. Es hat sich herausgestellt das Sie es nur getan hatte weil sie "Angst um unseren Sohn hat ".

Das verstehe ich auch nicht so ganz,euer Hund rennt auf eine Frau mit kleinem Hund zu, sie nimmt ihren hoch (ob das nun richtig war) spielt keine Rolle. Euer Hund springt die Frau an,kratzt sie und sie meldet das. Zu Recht meiner Meinung nach,ein Hund darf keine Leute anspringen. Schon diese Kleinigkeit und der Kratzer ,da kann ein Hund als gefährlich eingestuft werden. Und eine andere Frage was hat dieser Vorfall mit eurem Sohn zutun? Warum hatte die Frau mit dem kleinen Hund Angst um euren Sohn???hää?

Dann das nächste:

da sich Bürger über unseren Hund beschwerten

Den Bescheid den ihr bekommen habt,da muss ja etwas zu den Gründen vorliegen oder weswegen sich die Bürger beschwert haben. Magst du dazu was sagen?

Das hat natürlichen das Ordnungsamt mit bekommen und hat sofort gehandelt und die Szuki als Listenhund eingestuft

Nach so vielen Vorfällen ja da kann das Ordnungsamt handeln.

Einafets2808  14.09.2018, 14:33

Dann noch etwas ,was ich nicht verstehe.

Der Sachbearbeiter des Ordnungsamt versicherte uns mündlich das wir lediglich nur zwei Monate wo Szuki als Listenhund geführt wurde zahlen müssen

Warum zwei Monate? Sollte bewiesen worden sein nach Abgabe vom Tier das es sich tatsächlich um einen Listenhund Mischling handelt,dann müsst ihr nachzahlen,ohne wenn und aber. Vielleicht hat das Tierheim einen Test gemacht, schließlich müssen sie den Hund ja neu vermitteln und die Gründe und Rasse angeben.

Meiner persönliche Meinung,in allen Punkten habt ihr bei der Hundeanschaffung und Hundehaltung versagt und vermutlich noch gelogen und getrixt beim bestimmen der Rasse. Steht dazu und zahlt die Strafe.

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Hui, das ist echt ein Fall für ein Anwalt, aber Mal als Frage zu mein Verständnis, wurde der Hund untersucht und getestet? Wurde er aufgrund seines unsicheren Verhaltens so eingestuft oder weil der Mischling doch ein Hund der gelisteten Rassen ist? Ich denke das da unterschieden werden muss, meldet man ein Staff zb als Mischling und "spart" Steuern dadurch, so ist das im Grunde schon was Richtung Steuerbetrug und die "gesparte" Steuer muss natürlich beglichen werden, war es ein Schäferhund der als solches angemeldet wurde hat man ja den vorgeschrieben Satz bezahlt und ist erst nach der Einstufung zum Gefahrenhund auch pflichtig den höheren Satz zu zahlen.

Max21135 
Fragesteller
 14.09.2018, 12:52

Nein er wurde nicht getestet. Wahrscheinlich ist schon ein Staff oder so mit drin. Ich weiß es nicht.

Ja Danke

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jww28  14.09.2018, 12:56
@Max21135

Shit 🙄 da könnte im schlimmsten Fall dann nun noch ne strafe dazukommen, ihr habt denen hoffentlich nicht gesagt das der aus Ungarn ist :( das wäre dann noch eine illegale Einfuhr 😑 tut mir echt leid für euch, würde da echt zum Anwalt raten da eben neben den Steuern evtl noch was hinterkommt, er kann euch zwar nicht Rausboxen aber evtl ein besseren Kurs aushandeln.

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adventuredog  14.09.2018, 13:28
@jww28

sehe ich auch so, ausserdem ist hier wohl nicht die ganze Geschichte geschildert worden?

"Wir bekamen ein bescheid von der Gemeinde das wir die Papiere von unserem Hunde vorlegen sollen, da sich Bürger über unseren Hund beschwerten". 

da muss ja vorab etwas vorgefallen sein, einfach so weil sich jemand beschwert hat, kommen nicht derartige Massnahmen

"Ein Jahr später ...()... wo die Szuki mit Maulkorb"

erst unerfahren und vorbei an geltenden Gesetzen einen Listenhund aus Ungarn eingeführt (oder importieren lassen ^^ ) dann den Hund nicht korrekt ausbilden, so das niemand zu Schaden kommt und ausserdem denken: "die Ämter sind ja dumm, wir sind viel schlauer und melden einen Mischling an muhaha"

Ich hoffe da kommt ein saftiges Bußgeld hinzu. Mein Wunsch wäre noch ein langes Hundehaltungsverbot! denn der Hund sitzt mit Sicherheit im Tierheim oder bei anderen "superschlauen" Haltern.

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