Home Office im reinen Wohngebiet?
Hallo, ich möchte nach meiner Elternzeit als Fotografin arbeiten und in unserem Haus ein kleines Home Office einrichten. Ich werde Hochzeiten fotografieren, Couple Shootings, etc. Die Retusche und Papierkram werde ich aber von zu Hause aus erledigen müssen. Ist dies in einem reinen Wohngebiet erlaubt, oder müsste ich dafür extra ein Büro mieten?
Vielen Dank!
4 Antworten
Du darfst auf jeden Fall bei Dir zu Hause ein Arbeitszimmer einrichten, und dort als Angestellte mit Home-Office, als Einzel-Selbständige oder als Freiberuflerin Bürotätigkeiten machen.
In einem reinen Wohngebiet darfst Du allerdings nichts in Deinem Haus machen, was typisch gewerbliche Tätigkeiten sind, welche Lärm, Gerüche, zusätzlichen Verkehr etc. verursachen:
- Keine Arbeitsplätze für weitere Personen ausser Dir selbst
- Keine Lärm- oder Geruchserzeugenden beruflichen Tätigkeiten (Ein nass-chemisches gewerbliches Fotolabor ginge zum Beispiel nicht)
- Keinerlei Kundenverkehr
- Keine Tätigkeiten mit umfangreicheren Warentransporten (Versandhandel & Co.)
- Kein auffälliges Firmenschild am Haus, keine Aussenwerbung
wenn die beruflische Nutzung räumlich dem Wohnen untergeordnet ist, darfst du das tun. Da du ja keine Nachbarn störst und auch nicht mit höherem Verkersaufkommen in deiner Wohngegend zu rechnen ist
Es kommt darauf an wie viel Kundenverkehr du hast. Wenn du größtenteils zu deinen Kunden fährst oder online arbeitest, sollte es kein Problem sein. Denn ein Paparazzi benötigt ja auch kein Büro.
Das wäre ein Fotostudio aber kein Home-Office.
Wenn du nur auf Feiern, Events oder sonstwo draußen fotografierst und im Haus rein die Bildbearbeitung stattfindet, ohne Kundenbesuche, sollte es kein Problem werden. Sobald du anfängst im Haus zu fotografieren ist es kein Home-Office mehr.
Selbst wenn die Shootings nicht im Haus, sondern auf Hochzeiten etc stattfinden?