Holzhütte am eigenen Grund?

2 Antworten

Von Experte Margita1881 bestätigt

In erster Linie ist erheblich bzw. entscheidend, in welchem Bundesland Dein Grundstück liegt - weil Verbauung von Liegenschaften Landes- und nicht Bundesrecht unterliegt.

Jedes einzelne österreichische Bundesland hat nämlich eigene Baugesetze und Bauordnungen, die zum Teil erheblich differieren.

Der Bau einer kleinen hölzernen Hundehütte unterliegt sicherlich keinen gesetzlichen Einschränkungen. Bei größeren Objekten ist hingegen die m²-Anzahl und der geplante Verwendungszweck für eine behördliche Bewilligungspflicht ausschlaggebend.

wollen für den Sommer ..... eine Holzhütte bauen

Deiner konkreten Diktion entnehme ich, dass das Objekt nur temporär errichtet werden soll, und im Herbst wieder entfernt wird. Egal - und selbst für Superädifikate kommen landesrechtliche Baubestimmungen zum Zug.

Befolge am besten den Ratschlag von Waldmensch70. Der Bürgermeister Deiner Gemeinde ist nämlich rechtlich gesehen die I. Instanz für Bauvorhaben, gefolgt vom Gemeinderat in II. Instanz (als Berufungsbehörde). Der letztere Satz gilt übrigens für sämtliche Bundesländer Österreichs.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Das kommt auf viele Faktoren an, zum Beispiel:

  • Die Widmung des Grundstücks
  • Baugenehmigung
  • Bebauungsplan
  • Ortsbild

Phillip12343 
Beitragsersteller
 19.05.2025, 20:36

Sagen wir Mal 5 Meter lang und 3 Meter breit... Mit oder ohne Baugenehmigung

CenturyisGone  19.05.2025, 21:52
@Phillip12343

Auf jeden FAll mit, es sei denn die Hütte kann jederzeit wieder spurlos abgebaut werden.

Sicher sein kannst dir aber nur wenn du ganz genau bei der Gemeinde nachfragst.