Holländische Rechnung in Deutschland?

1 Antwort

Wenn du in die Niederlande gehst und dort einkaufst, kannst du die Vorsteuer grds. nicht kriegen - Es ist ja keine deutsche Umsatzsteuer, die du da zahlst.

Die Vorsteuer kann grds. nur in dem Land geltend gemacht werden kann, in welchem auch der Ort der Lieferung liegt. Und das wäre bei B2B (Business to Business) in den Niederlanden (§ 3 (6) UStG).

Aber: Es gibt ein sogn. "Vorsteuervergütungsverfahren", über welchem du dir diese ggf. erstatten lassen kannst. Den Antrag hierfür musst du beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Vorsteuerverguetung/InlaendischeUnternehmer/inlaendischeunternehmer_node.html#:~:text=Das%20Vorsteuer%2DVerg%C3%BCtungsverfahren%20erm%C3%B6glicht%20inl%C3%A4ndischen,BZStOnline%2DPortal%20(%20BOP%20).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig