höffner möbelrückgaben

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Als langjähriger Höffner-Kunde kann ich dir sagen, dass IHR dafür verantwortlich seid. Schaue mal in den Kaufvertrag! Da steht auch ein Absatz, dass ihr versichert, dass der Zugang zur Wohnung problemlos möglich und Treppenhaus und Türen breit genug sind.

Hallo, ich glaube, das wird leider nicht so einfachw erden. Bei der Lieferung der falschen Möbel liegt das Verschulden definitv beim Möbelhaus. Beid er zweiten Anlieferung wird es allerdings kniffelig. Der Möbellieferant ist nicht dafür zuständig, dafür zu sorgen, das ihr euch Möbel aussucht, die bei euch in die Wohnung passen - denn das ist eure Aufgabe.

Mit dem Stornierungsgrund "Das dauert uns zu lange" werdet ihr sicherlich nicht weit kommen. Das hätte eventuell nach der 1. Lieferung noch gepasst, aber jetzt liegt es, meines Erachtens, ganz bei der Kulanz des Verkäufers. Schließlich wohnt ihr dort und solltet euch vorher informieren. Gibt es denn nicht andere Möglichkeiten, bspw.über den Balkon oder den Keller?

Pansy 
Fragesteller
 14.01.2013, 09:46

Vielen dank erstmal für diese ausführliche antwort :)

Wir könnten das ganze notfalls durchs fenster oder den balkon transportieren wie du es schon vorgeschlagen hast. Das würde allerdings extra kosten verursachen da wir nicht im erdgeschoss wohnen. Wir werden uns bei Höffner gleich mal vor ort melden und fragen wie es nun weitergeht. Da wir sie wie gesagt eh nicht stornieren können werden wir einen 3. liefertermin vereinbaren denke ich

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Wir [...] möchten nun die möbel "stornieren" weil uns das ganze zulange dauert

Was ihr möchtet steht aber im Gegensatz zu den geregelten Pflichten aus Kaufvertrag, also dem was ihr müsst :-(

Leider passten die bestellten möbel nicht durch die tür weil ca. 4 cm gefehlt haben um sie reinzu tragen. Sind wir dafür zuständig

Ja.

Gem. Pkt. 20 der AGB wart ihr verpflichtet darauf hinzuweisen, wenn "die Anlieferung durch die Eingänge und Treppenhäuser bis in die Wohnung nicht mit den üblichen Mitteln des Möbel­transportes durchgeführt werden kann".

Wir wussten das nicht

ignorantia legis non excusat oder: Lesen hilft. Die AGB sind Bestandteil eures Kaufvertrags und haben euch demnach in Annahmeverzug gesetzt :-O

http://www.hoeffner.de/hoeffner/-ABLAGE-/agb.html

Vorschlag zur Güte: Schrägaufzug bestellen und über ein Fenster reinwuchten.

G imager761

Eine Stornierung der Möbel wird nicht funktionieren,da ihr als Käufer dafür verantwortlich seid,1.dass die Möbel problemlos in die Wohnung transportiert werden können,bzw.2. die Maße der Türen und des Treppenhauses zu überprüfen.Ihr könnt nicht den Verkäufer dafür verantwortlich machen,dass eure Tür zu schmal ist.