hin gehen ja nein begründet?
Anzeige wurde von der Schule erstattet da behauptet wird das die einen Schrank aufgebrochen haben sollen um an die Arbeiten zu kommen
2 Antworten
Ich würde damit zuerst zu einem Anwalt gehen und mich von diesem beraten lassen. Ergo: nein, nicht zur Vorladung gehen, sondern zum Anwalt.
Geh einfach hin und höre dir an was die zu sagen haben, deine Aussage verweigern kannst du dort immer noch.
Aber nicht hingehen wäre Quatsch.
Interstellarer
25.08.2024, 16:59
@Ranzino
Das ist ja richtig, das hatte ich auch erwähnt. Aber nicht hingehen macht die Sache auch nicht besser.
die Tochter darf verweigern und das muss sie wissen.