Nein wird nicht akzeptiert, Anzeige möglich?

5 Antworten

In dem Moment hast Du ja das Hausrecht für deinen Arbeitgeber vertreten und somit auch das Recht gehabt davon Gebrauch zu machen. Du hättest die Polizei rufen können, wenn der Kunde sich geweigert hätte das Geschäft zu verlassen. Einfach die Geschäftsräume die nicht allgemein zugänglich sind zu betreten, hätte vermutlich schon sowas wie Unerlaubtes Betreten und Nötigung wenn er Dich dazu gedrängt hat, bedeutet.

Jedenfalls hätte die Polizei den Typ schnellstens vor die Tür eskortiert und je nach Bekanntheitsgrad mitgenommen oder verwarnt


LieberBonner  01.12.2023, 10:18

Du liebe Güte. Was habt ihr für ein Problem? Er musste einfach nur mal auf die Toilette. Das zu verweigern kann auch als Nötigung gelten. Er klingelt ja nicht an deiner Wohnungstür.

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Schwarzcore  02.12.2023, 01:35
@LieberBonner

Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Warum macht das einen Unterschied?? Seine Notdurft bleibt doch dieselbe, mit dem gleichen Recht(einer gefährlich vollen Blase oder schlimmeres) hätte er sich auch an Deiner Wohnungstür vorbeidrängen können, sich erleichtern und wieder gehen können.

Abgesehen davon ist das nicht meine persönliche Toilettenpolitik. Ich habe lediglich eine Frage beantwortet. Du liebe Güte. ; )

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Immer Pfefferspray parat haben, das ist sehr wirksam ! Habs schon einige male eingesetzt wenn manche es nicht anders haben wollen. Polizei kannste auch sofort rufen, ihr habt ja Hausrecht in dem Fall. Dann kann auch gleich Hausverbot verhängt werden !

Das kommt darauf an.

Ist dir während der Arbeit das Hausrecht übertragen kannst du eigensändig handeln.

Falls nicht musst du dich an denjenigen wenden der das Hausrecht besitzt

Ich würde mal sagen, besprich das doch mal mit dem Kioskbetreiber/Besitzer, wie du in Zukunft, sollte sich so eine Sache wiederholen verfahren kannst oder sollst.

Selbstverständlich hättest du mit Anzeige drohen können. Ich bezweifle aber stark, dass ihn das davon abgehalten hätte.

Die richtige Reaktion wäre es gewesen ohne zu zögern sofort einen Notruf abzusetzen. In 15min ist die Polizei da. Dann hättest du ihn auslachen können.

Es ist auch dein Recht dein Eigentum zu verteidigen. Du hättest sogar körperlich werden dürfen. Als unterlegene Frau kann das auch Pfefferspray sein können.

Im Nachhinein kannst du immer noch Anzeige gegen Unbekannt stellen, ihm Hausverbot erteilen usw.