Hilfe mit Boiler - wie alt ist das Ding?

4 Antworten

Das Baujahr kenne ich nicht, aber der ist in seinen Werten eigentlich sehr gut. Zumindest nicht schlechter als ein neuer Boiler. Denn so alt kann er eigentlich nicht sein. Die Boiler bekommst Du heute genauso. Er hat z.B. eine Edelstahlheizwendel, wobei andere Hersteller noch Kupferheizwendeln verwenden! Edelstahlheizwendeln sind gegenüber Kalk und Korrosion viel widerstandsfähiger als die aus Kupfer. Also sparsamer und komfortabler bekommt Ihr keinen neuen! Es wäre rausgeschmissenes Geld diesen Boiler zu ersetzen, nur weil er nicht neu aussieht. Wenn er mal den Geist aufgibt, könnt Ihr noch mal drüber nachdenken. Aber bis dahin lasst regelmäßig den Boiler warten und dann habt Ihr lange Freude dran! Wartung bei den Geräten heist, entkalken, entschlammen und Kontrolle der Opferanode und wenn nötig Erneuern der Opferanode. Und natürlich die elelktrische Sicherheit übeprüfen! Das sollte alles von einem Fachmann erledigt werden und von Euch dem Vermieter bei Bedarf nachgewiesen werden. Denn Wartungen sind vom Betreiber zu zahlen. Reparaturen vom Eigentümer. Es kann passieren, daß wenn eine Reparatur ansteht der Vermieter dem Betreiber die Kosten auferlegen kann, wenn der Betreiber die Reparatur durch das Unterlassen der Wartung verursacht hat. Und das passiert öfter als man denkt!

cinderella931 
Fragesteller
 29.04.2015, 15:52

Danke für die Antwort! Wir kennen uns leider gar nicht aus was sowas angeht und haben von äußeren darauf geschlossen das es ein sehr altes Gerät ist. Danke für die Aufklärung ;)

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BigLittle  16.05.2015, 12:01
@cinderella931

Manche Geräte werden pfleglich behandelt und sehen nach 30 Jahren noch aus wie neu und dann gibt es leider das Gegenteil.

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Ja, aber der hält sich bedeckt. Er meinte, solange der Boiler funktioniert müssen wir darüber nicht reden. 

Das stimmt.

Also ich finde es eh hart, dass es noch Wohnungen gibt die Boiler haben. Deshalb ist er mir eine Auskunft schludig. Immerhin bezahle ich Miete und muss das Ding benutzen. Da kann man doch wenigstens mal drüber reden..

Er schuldet Dir, dass die Geräte funktionieren.

MfG

Johnnymcmuff

Ohne die Einwilligung des Vermieters darfst du den Boiler eh nicht erneuern. Wobei, bei elektrischer Wassererwärmung tut sich bei Boilern nicht viel. Wenn du sparen willst, solltest du auf Durchlauferhitzer setzen. Das muss aber die Elektroanlage aushalten, da der DLE Drehstrom braucht.

Chefelektriker  11.06.2015, 22:32

Zitat"Ohne die Einwilligung des Vermieters darfst du den Boiler eh nicht erneuern." Doch,darf er.Nur muß er das dann selbst bezahlen.Wenn es ein Energiesparendes Gerät ist,zahlt vlt. der Vermieter sogar etwas dazu.,

Ein DLH spart keine Energie,im Gegenteil,es wird teurer.

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Wenn Du zur Miete wohnst, muss das Gerät nur funktionstüchtig sein, mehr schuldet der Vermieter nicht ...  wenn das Gerät defekt sein sollte, muss er es reparieren und ggfls. austauschen lassen ... einen Anspruch auf neues Gerät "wegen Alters" habt ihr nicht ...