Hilfe im Maßstabrechnen? 🙈

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Als Maßstab M bezeichnet man das Verhältnis der Bildlänge B einer Strecke zur Urbildlänge U dieser Strecke, also:

M  = B / U

oder auch (wenn man die Division lieber durch einen Doppelpunkt darstellen möchte):

M = B : U

Kennt man, wie vorliegend, den Maßstab M und die Urbildlänge U, kann man die Bildlänge B bestimmen, indem man obige Gleichung durch Multiplikation beider Seiten mit U nach B auflöst:

B = M * U

Um also die Bildlänge B zu bestimmen, muss man die Urbildlänge U mit dem Maßstab B multiplizieren.

Vorliegend ist U = 320,5 m und M = 1 / 25000 , also:

B = 320,5 m * 1 / 25000 = 320,5 m / 25000 = 0,01282 m = 1,282 cm

Auf einer Karte mit einem Maßstab von 1 / 25000 wird also eine Strecke von ursprünglich 320,5 m Länge durch eine Strecke von 1,282 cm Länge abgebildet.

JotEs  17.06.2015, 20:45

Oops, ein Tippfehler: Es muss natürlich heißen:

Um also die Bildlänge B zu bestimmen, muss man die Urbildlänge U mit dem Maßstab M multiplizieren.

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Sascha241  07.07.2022, 08:54

Das hast du aber toll wie alle deine Antworten aus dem Internet kopiert und einen auf schlau machen..Und mal auf die Vereinsgeschichte zurück zu kommen..Klar kann man mit dem nötigen Kleingeld einen Sportverein kaufen..wieso sollte das nicht gehen bitte begründen..

Lg

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JotEs  09.07.2022, 15:50
@Sascha241

Weißt du Sascha, du solltest vielleicht etwas vorsichtiger sein. An deinem allerersten Tag hier bei gutefrage kommst du daher und stellst unhaltbare Behauptungen auf und begehst dabei sogar noch eine Straftat ("Üble Nachrede").

Vermutlich ist dir nicht klar, dass du mir gegenüber eine üble Nachrede begangen hast, denn es wird dir nicht gelingen auch nur für eine einzige meiner Antworten den Nachweis zu führen, woher ich sie kopiert habe.

Dazu aus dem Strafgesetzbuch:

§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zu deiner Vereinsfrage: Nenne mir bitte einen einzigen deutschen (Sport-)Verein, der im Eigentum irgendeiner Person steht sowie den entsprechenden Eigentümer.
Du wirst keinen solchen finden, denn ein Verein ist in Deutschland eine Gesellschaftsform, genauer gesagt: eine Personengesellschaft. Eine Gesellschaft aber gehört niemandem. Daher ist es in Deutschland unmöglich einen Verein zu kaufen.

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25.000 cm sind 1 cm auf der Karte

dann Dreisatz

32.050 cm sind 1 / 25.000 * 32.050 cm auf der Karte = 1,28 cm

Naja du rechnest ganz einfach 320,5m durch 25000...Ergebnis ist dann 0,01282m (entsprechen 1,282cm bzw 12,82mm....)

1:25000 bedeutet: 1 cm auf der Karte sind 25000 cm (= 250 m) in der Natur... jetzt Dreisatz...